NEFs 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: TSG 01/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEFs 2024
Lieferung von 3 NEFs (Noteinsatzfahrzeuge) inkl. med. Ausstattung.
Die Thiem-Service GmbH (100 prozentige Tochtergesellschaft des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus) beschafft zur Nutzung durch die Stadt Cottbus - Fachbereich Feuerwehr- drei NEFs, dieses werden auch als Verlegungsnotarzteinsatzfahrzeuge (VNEF) eingesetzt.
Thiem-Service GmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus Sitz des Auftraggebers: Cottbus
Lieferung NEFs und Med. Ausstattung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NEFs 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.was-vehicles.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5C64Z3
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.