380.024 Estrich und Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KHO-BTE 02 03 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberhavel-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
380.024 Estrich und Fliesenarbeiten
Neubau eines 4-geschossigen Krankenhausgebäudes mit Teilunterkellerung
BGF: ca. 2000m²
geplante Inbetriebnahme: 2024
Nutzungen:
- EG: Jugendpsychiatrie
- 1.OG: Praxen / Ambulante Behandlung
- 2.OG: Praxen / Ambulante Behandlung
- 3.OG: Funktionsdiagnostik
Konstruktion: Betonbau/ Massivbau mit Leichtbauinnenausbau (Trockenbauwände und Trockenbaudecken)
Fassade: WDVS // Dach: Flachdach mit Foliendeckung // Fenster: Kunststoff
Klinik Oranienburg Robert-Koch-Straße 2 16515 Oranienburg
ABeginn vor Ort: 12 WT nach Aufforderung durch AG (erfolgt voraussichtlich bis 12.07.2023)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 12589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B.) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
- ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
- sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
- das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
- das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
- alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
C.) Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes "Erklärung über die
Leistungsteile anderer Unternehmen" bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes "Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens" vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" vorzulegen .
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4J64Z4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland