Objektplanung Schulsanierung Landau Referenznummer der Bekanntmachung: 20221017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.caritas-speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Schulsanierung Landau
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt die Sanierung der Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus.
Die Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus wurde im Jahr 1971 erbaut. Damals lag der Fokus darauf Schwerstbehinderte Kinder überhaupt zu beschulen.
Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte natürlich nicht berücksichtigt werden konnten und da in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Sanierung der Förderschulde des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus aus. Gegenstand der Ausschreibung sind aufgrund einer vorliegenden Vorplanung zunächst die Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen.Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens kann ggf. noch die LP 3 hinzukommen.
Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus Queichheimer Hauptstraße 235 76829 Landau i. d. Pfalz
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt die Sanierung der Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus.
Die Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus wurde im Jahr 1971 erbaut. Damals lag der Fokus darauf Schwerstbehinderte Kinder überhaupt zu beschulen.
Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte natürlich nicht berücksichtigt werden konnten und da in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Einzige Ausnahme war eine Trinkwasser- und Brandschutzsanierung der Gesamteinrichtung. Die Schülerschaft hat sich verändert. Zwei Drittel der derzeit 160 Schüler werden im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung.
Zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes sowie der Schulorganisation (vgl. Anlage "Pädagogische und schulorganisatorische Begründung zur Sanierung der Schule") ist die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes erforderlich. Dabei insbesondere:
- Bodenbeläge
- Klimatisierung
- Energetische Dämmung oberste Geschossdecke
- Technik
- Fenster und Türen
- Schließanlagen
- Pausenhof
- Schwimmbad
- Aula
- Sanitärbereiche
- Lehrküche
An dieser Stelle wird auf die Anlage "Baubeschreibung Sanierungsmaßnahme" verwiesen.
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Sanierung der Förderschulde des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus aus. Gegenstand der Ausschreibung sind aufgrund einer vorliegenden Vorplanung zunächst die Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen.Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens kann ggf. noch die LP 3 hinzukommen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren wird in einem gesonderten Verfahren die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ausgeschrieben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I
(LP 4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufen II (LP 5-7 HOAI) und III (LP 8-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird
hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument
abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Schulsanierung Landau
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird
hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument
abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNX6SGZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend
in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.