Objektplanung Schulsanierung Landau Referenznummer der Bekanntmachung: 20221017

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.caritas-speyer.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX6H1U/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX6H1U
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kirchliche Einrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Schulsanierung Landau

Referenznummer der Bekanntmachung: 20221017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt die Sanierung der Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus.

Die Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus wurde im Jahr 1971 erbaut. Damals lag der Fokus darauf Schwerstbehinderte Kinder überhaupt zu beschulen.

Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte natürlich nicht berücksichtigt werden konnten und da in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Sanierung der Förderschulde des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus aus. Gegenstand der Ausschreibung sind aufgrund einer vorliegenden Vorplanung zunächst die Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen.Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens kann ggf. noch die LP 3 hinzukommen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 540 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus Queichheimer Hauptstraße 235 76829 Landau i. d. Pfalz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt die Sanierung der Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus.

Die Förderschule des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus wurde im Jahr 1971 erbaut. Damals lag der Fokus darauf Schwerstbehinderte Kinder überhaupt zu beschulen.

Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte natürlich nicht berücksichtigt werden konnten und da in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Einzige Ausnahme war eine Trinkwasser- und Brandschutzsanierung der Gesamteinrichtung. Die Schülerschaft hat sich verändert. Zwei Drittel der derzeit 160 Schüler werden im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung.

Zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes sowie der Schulorganisation (vgl. Anlage "Pädagogische und schulorganisatorische Begründung zur Sanierung der Schule") ist die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes erforderlich. Dabei insbesondere:

- Bodenbeläge

- Klimatisierung

- Energetische Dämmung oberste Geschossdecke

- Technik

- Fenster und Türen

- Schließanlagen

- Pausenhof

- Schwimmbad

- Aula

- Sanitärbereiche

- Lehrküche

An dieser Stelle wird auf die Anlage "Baubeschreibung Sanierungsmaßnahme" verwiesen.

Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. schreibt vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Sanierung der Förderschulde des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus aus. Gegenstand der Ausschreibung sind aufgrund einer vorliegenden Vorplanung zunächst die Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen.Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens kann ggf. noch die LP 3 hinzukommen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren wird in einem gesonderten Verfahren die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ausgeschrieben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektplanung / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführung / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 540 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I

(LP 4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufen II (LP 5-7 HOAI) und III (LP 8-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein

Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:

- nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers

- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters

- nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters

- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters

Wichtiger Hinweis:

Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.

Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:

Kriterium "Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe"

Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Gebäude 1 Punkt

Ab Kindergarten / Kindertagesstätte 3 Punkte

Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten 5 Punkte

Kriterium "Art der Planungsaufgabe"

Neubau 1 Punkt

Sanierung / Umbau 3 Punkte

Kriterium "Komplexität der Planungsaufgabe"

Ab Honorarzone III 1 Punkt

Ab Honorarzone IV oder höher 2 Punkte

Kriterium "Bauvolumen KG 200 bis 700 netto" des Vorhabens

Ab EUR 3,5 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt

Ab EUR 5,0 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte

Kriterium "vertraglich übernommene Leistungen"

Ab LP 1 bis mindestens 5 1 Punkt

LP 1 bis 9 2 Punkte

Kriterium "Aktualität der Planungsaufgabe"

Referenz aus dem Jahr 2017 1 Punkt

Referenz aus dem Jahr 2018 / 2019 2 Punkte

Referenz aus dem Jahr 2020 / 2021 oder später 3 Punkte

Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:

Kriterium "Qualifikation des Projektleiters"

Ab Technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

Kriterium "Berufserfahrung des Projektleiters"

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre 3 Punkte

Ab 10 Jahre 4 Punkte

Ab 15 Jahre 5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entspre-chend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt gewertet:

Kriterium "Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters"

Ab technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

Kriterium "Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters"

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre 3 Punkte

Ab 10 Jahre 4 Punkte

Ab 15 Jahre 5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie folgt gewertet:

Kriterium "Qualifikation des Bauleiters"

Ab Technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

Kriterium "Berufserfahrung des Bauleiters"

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre 3 Punkte

Ab 10 Jahre 4 Punkte

Ab 15 Jahre 5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entspre-chend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen wie folgt bewertet:

Kriterium "vertraglich übernommene Leistungen"

Ab LP 8 und 9 1 Punkt

LP 1 bis 9 2 Punkte

Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 98 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchs-ten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwen-dung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I

(LP 4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufen II (LP 5-7 HOAI) und III (LP 8-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein

Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird

hingewiesen.

Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument

abzugeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Architekt" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Be-scheinigung der Architektenkammer.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Architekt" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist.

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto 600.000 EUR als Durchschnittswert.

2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 -7 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto 396.000 EUR als Durchschnittswert.

3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Objektüberwachung und Objektbetreuung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto 204.000 EUR als Durchschnittswert.

4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaf-tung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe oben

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Objektplanung - Gebäude und Innenräume - gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI.

2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eig-nung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.

3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "stellvertretender Projektlei-ter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.

4. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird

hingewiesen.

Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument

abzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNX6H1U

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend

in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2022

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