Kryo-TEM Referenznummer der Bekanntmachung: MPG-KGF-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam-Golm
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpikg.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.mpg.de/einkauf/beschafferprofil
Abschnitt II: Gegenstand
Kryo-TEM
Anschaffung eines Transmissionselektronenmikroskops für Kryo- und Niedrigdosisbeobachtungen, das die bestehenden TEM-Einrichtungen am Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung ergänzt. Für die Installation sind Geräte zur Kompensation von Vibrationen und Magnetfeldern erforderlich.
Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung
Am Mühlenberg 1
14476 Potsdam-Golm
Deutschland
Kauf eines Transmissionselektronenmikroskops für Kryo- und Niedrigdosisbeobachtungen.
Für die Installation sind Geräte zur Kompensation von Vibrationen und Magnetfeldern erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, in dem es ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate - eine Kopie ist ausreichend) bzw. vergleichbar
Eigenerklärung oder Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden von mind. 5 Millionen Euro und für Vermögensschäden von mind. 0.5 Millionen Euro
Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, dass die in nach § 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie das Zuschlags- und Erfüllungsverbot (Russland-Sanktionen) auf das Unternehmen des Bieters (die Unternehmen der Bietergemeinschaft) nicht zutreffen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.