BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP Ausbau 3 Los 19 Parkettarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B-2021-GRO 25-28-019

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hildebrand-Straße 20 b
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Chris Görlitz
E-Mail:
Telefon: +49 33586950513
Fax: +49 335549984
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL26455/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL26455
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP Ausbau 3 Los 19 Parkettarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: B-2021-GRO 25-28-019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432110 Bodenverlegearbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH beabsichtigt, die bereits abgebrochene Nachkriegsbebauung Große Oderstraße 25-28 durch einen Neubau für Wohnen und Gewerbe, bestehend aus 5 Einzelhäusern, zu ersetzen. Im mittleren Haus (Haus 3) wird die Büronutzung im EG durch den sog. Bischofsgang unterbrochen, der die im westlichen Teil angrenzende Große Oderstraße mit dem im östlichen Teil angrenzenden Hinterhof verbindet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Parkettarbeiten

Los-Nr.: Los 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
45432110 Bodenverlegearbeiten
45432113 Verlegen von Parkettböden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Große Oderstraße 25-28 Große Oderstraße 25-28 15230 Frankfurt (Oder)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich um Parkettarbeiten, die für die Erstellung des Neubaus der Große Oderstraße auszuführen sind. GELTUNGSBEREICH

Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten für alle unter der VE 315-01 Holzbodenbeläge zusammengefassten Lieferungen und Leistungen. Für die Ausführung und Abrechnung gelten alle einschlägigen Vorschriften und DIN-Bestimmungen

(neueste Ausgaben), insbesondere DIN 18299 - ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten DIN 18355 - ATV Tischlerarbeiten DIN 18356 - ATV Parkett- und Holzpflasterarbeiten Weiterhin gelten die Richtlinien der Fachverbände und die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller (Werksvorschriften). STOFFE, BAUTEILE Für alle verwendeten Materialien sind die entsprechenden Nachweise (Prüfzeugnisse o.ä.) vorzulegen. Sofern in den Leistungspositionen keine Angaben über zu verarbeitende Materialien erfolgen, hat der Bieter anzugeben mit welchen Fabrikaten gearbeitet wird. Hierbei gilt als vereinbart, dass nur bauaufsichtlich zugelassene Fabrikate eingebaut und verarbeitet werden. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Auf die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller wird besonders verwiesen. Es kann ein Prüfzeugnis von einem staatlich anerkannten Materialprüfungsamt gefordert werden. Grundsätzlich sind Materialien und Produkte vorzuziehen, bei denen eine Reststoffrücknahme der Hersteller mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Produktionsprozess über den Verarbeitungsbetrieb erfolgt. Sofern Umweltzeichen des deutschen Institutes für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. existieren, dürfen nur Produkte mit Umweltzeichen verwendet werden. Erfüllen die Produkte nicht die funktionalen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, hat der Bieter dieses mit seiner Produktwahl anzugeben. Elastische Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen, dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen bzw. Bauteilen verträglich sein. AUSFÜHRUNG Die Ausführung hat nach den Plänen des Architekten zu erfolgen. Diese werden dem AN ausschließlich in digitaler Form über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum (sharepoint) zur Verfügung gestellt, das Bereitstellen der Pläne in Papierform obliegt dem AN. Kosten hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die gestalterischen Vorgaben des Architekten sind verbindlich einzuhalten. Angaben zu Profilabmessungen und Konstruktionsmerkmalen sind zu berücksichtigen. Das Angebot umfasst die Lieferung, Lagerung, Beförderung aller Materialien und Baustoffe zur Einbaustelle, die Herstellung und die fertige Ausführung der beschriebenen Leistungen, einschließlich der Arbeitsvorbereitung und aller erforderlichen Neben- und Nacharbeiten. Für erforderliche Hebezeuge, Montagehilfen, Hilfsgeräte aller Art, etc., die zur Ausführung der Leistungen

erforderlich sind, soweit nicht separat ausgeschrieben, hat der AN selbst zu sorgen. Dabei sind die Geräteabmessungen

und der dadurch erforderliche Aufstellplatz der Örtlichkeit anzupassen und mit dem AG bzw. der Objektüberwachung abzustimmen.

Die Ausführung aller Arbeiten hat zu erfolgen nach VOB/C, allen DIN Normen die für die jeweilige Leistung zutreffen, dem geltenden Baurecht, der Baugenehmigung, den anerkannten Regeln der Baukunst, den zutreffenden Richtlinien und den Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und der Verhütung von Unfällen,

insbesondere der UVV und der Baustellenverordnung. Weiterhin sind einzuhalten die staatlichen Sicherheitsvorschriften wie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheitsgesetz sowie Rechtsverordnungen wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, ArbeitsmittelbenutzungsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV, etc..

Die Leistungen sind abschnittsweise und zeitversetzt in mehreren Teilabschnitten gemäß Terminplan bzw. nach Angabe des Auftraggebers auszuführen. Die Kosten für die Ausführung in mehreren und zeitversetzten Arbeitsgängen sowie der mehrmalige An- und Abtransport von Material und Mannschaft ist einzukalkulieren.

Vor Ausführung sind alle zu verlegenden Parkettböden und Sockelleisten dem AG zur Bemusterung vorzulegen. Die Richtlinien der Hersteller hinsichtlich der Restfeuchte im Untergrund sind zu beachten und einzuhalten. Die Verträglichkeit von Voranstrichen, Spachtelmassen und Parkettbelägen ist zu gewährleisten.

Das Verlegen des Parketts und der Sockelleisten hat nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu erfolgen. Die Verarbeitungshinweise des Klebstoffherstellers sind unbedingt einzuhalten. Zu- und Verschnitt ist einzukalkulieren. Begründet durch die spätere Nutzung ist eine erhöhte Ebenheit des Bodens herzustellen. Die maximale Abweichung zur Bezugshöhe (pro Raum) darf nicht mehr wie 1mm betragen. Der Nachweis über die Rutschhemmung der Parkettbeläge ist dem AG vorzulegen. Technische Produktinformationen und Pflege- und Reinigungsanleitungen verwendeter Produkte sind dem AG in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und zu übergeben. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. NEBENLEISTUNGEN

Ergänzend zur VOB/C und ATV sind auch folgende Leistungen Nebenleistungen: Die Vorlage von Qualitäts- und Materialnachweisen.

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen u. überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber

12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in digitaler Form zu übermitteln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 23/10/2023
Ende: 11/02/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bzw. ein vergleichbares förmliches Dokument in amtlicher deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliedstaaten der EU mit dem Angebot vorzulegen.

Weiterhin vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens bzw. vergleichbares, förmliches Dokument in amtlicher, deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliederstaaten der EU.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 09:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 09:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sonstige Informationen für Bieter / Bewerber

Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch als Bereitstellung bzw. Benachrichtigung / Einladung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ab dem 17.04.2023. Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.

Wertungskriterien: Wirtschaftlichkeit im Sinne von

§ 16 d EU Absatz 1 Nr. 4 VOB/A.

Auskünfte erteilt: siehe Punkt a)

Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26455

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/04/2023

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