Planungsleistung Fachplanung Technische Ausrüstung HLS - Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Michendorf/OT Stücken Referenznummer der Bekanntmachung: 323/22 - Los 03 HLS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Michendorf
Postanschrift: Potsdamer Straße 33
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung Fachplanung Technische Ausrüstung HLS - Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Michendorf/OT Stücken

Referenznummer der Bekanntmachung: 323/22 - Los 03 HLS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung HLS - Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im OT Stücken der Gemeinde

Michendorf

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Hauptort der Ausführung:

Feuerwehr 14552 Michendorf/OT Stücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Beschreibung der geplanten Maßnahme

Aufgabe ist es, ein Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Stücken der Gemeinde Michendorf zu erstellen, dass den Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur und die Erhöhung der

Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sowie die aktuellen Anforderungen an den Arbeits-,

Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz erfüllt.

Für die geplante Maßnahme steht ein Gesamtbudget Brutto in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Dies ist die einzuhaltende Kostenobergrenze und Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Planung und Ausführung hat sich diesem Budget zu beugen.

Es ist beabsichtigt das Bestandsgebäude zu erhalten und einer anderen Nutzung zuzuführen. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, in der Stückener Dorfstraße 7 soll der, dem Bedarf angepasste, barrierefreie Neubau entstehen. Aktuell gibt es 18 Kameraden im OT Stücken, die ihren ehrenamtlichen Dienst verrichten.

Der Jugendfeuerwehr gehören aktuell 10 Kinder/Jugendliche an. Für das Bauvorhaben liegt seit Mai 2022 ein Fördermittelbescheid gem. Feuerwehrinfrastrukturrichtlinie vor. Grundlage des Fördermittelbescheides ist die von der Gemeinde Michendorf in Auftrag gegebene Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung wird, ebenso wie der Fördermittelbescheid, zur Verfügung gestellt. Da der Neubau nunmehr auf dem Grundstück Dorfstraße 7 errichtet werden soll, und nicht, wie zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel geplant, auf dem Grundstück, auf dem das bisherige Feuerwehrgebäude errichtet ist, werden Teile der bereits erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 im Sinne der HOAI 2021 ebenso erbracht werden müssen, wie eine Fertigstellung der Entwurfsplanung.

Einige Anforderungen im Einzelnen

1. Baukörper

o Massiv- oder Holzbauweise

o kein Keller

o 2 Geschosse

o kein WDVS System, keine Kerndämmung, keine Vorhangfassade

2. Energieversorgung

o Wärmeerzeugung über regenerative Energiequellen

o ggf. PV - Anlage auf dem Dach

o Solarthermie zur Unterstützung der Warmwasserbereitung

3. Fenster

o Metall oder Holzfenster - kein Kunststoff

4. Akustik

o Schulungsräume erhalten Akustikdecken, revisionier- und austauschbar

5. Es ist zu prüfen, ob der Löschwasserbrunnen am vorhandenen Feuerwehrgerätehaus als Notwasserversorgung eingebunden werden kann.

Die Geländegestaltung um das Gebäude herum ist so vorzunehmen, dass das gesamte Ensemble als Einheit in der dörflichen Struktur wahrgenommen wird.

2. Honorar

Honorarzone: II Honorarsatz: Basissatz

Es wird davon ausgegangen, dass das zu errichtende Gebäude der Honorarzone II im Sinne des § 35 Abs. 6 HOAI 2021 zuzuordnen ist. Da das Vorhaben mit Fördermitteln realisiert werden wird, sind die Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes im besonderen Maße zu beachten. Als Honorarsatz wird daher der Basissatz zu vereinbaren sein.

3. Zeitplan

Planung: 2022 - 2023

Ausführung: 2023 - 2024

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Preis/Honorar / Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die Maßnahme Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 001-000342
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bärmann + Partner GbR - Beratende Ingenieure
Postanschrift: Winkelstraße 8
Ort: Guben
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03172
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y54652F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661617
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/04/2023

Wähle einen Ort aus Brandenburg

Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Borkheide
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Brüssow
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Drebkau
Eberswalde
Eichwalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Leegebruch
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhardenberg
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Passow
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Vetschau/Spreewald
Waldsieversdorf
Walsleben
Wandlitz
Welzow
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen