Technologie-/Innovationspartnerschaft bildgebende medizinische Großgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technologie-/Innovationspartnerschaft bildgebende medizinische Großgeräte
Auftrag zur Gerätebeschaffung und Bewirtschaftung im Rahmen einer Innovationspartnerschaft samt Beratungsleistung zur Optimierung der medizinischen Ausstattung von bildgebenden medizinischen Großgeräten sowie der Prozessoptimierung im Umfeld des Geräteeinsatzes mit der entsprechenden Patientenlogistik.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH (CTK) ist das Krankenhaus der Schwerpunktversorgung für die Region Cottbus und das bettenmäßig größte Krankenhaus in Brandenburg. Mit 1.200 vollstationären Planbetten und mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus ist es der größte Arbeitgeber der Stadt Cottbus und gehört zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Außerdem ist das CTK akademisches Lehrkrankenhaus der Berliner Charité. Jährlich werden mehr als 100.000 Patienten stationär und/oder ambulant in 21 Teilkliniken, 2 Instituten und zahlreichen zertifizierten Zentren behandelt. Damit hat sich das CTK zu einem medizinischen Hochleistungszentrum entwickelt und steht für eine ausgezeichnete umfassende medizinische Versorgung.
Das CTK plant eine nachhaltige Beschaffung, Bereitstellung und Bewirtschaftung von bildgebenden medizinischen Großgeräten. In Zusammenarbeit mit einem zentralen Vertragspartner der Medizintechnikindustrie soll ein umfassender Teil des künftigen Geräteparks bereitgestellt werden. Dabei kann der Vertragspartner auch Produkte anderer Hersteller in das Bewirtschaftungskonzept und die zukünftige technologische Entwicklung integrieren, um die Bedürfnisse des Auftraggebers zu erfüllen. Neben der Gewährleistung der Gerätequalität und -verfügbarkeit sind auch Leistungen zur Optimierung des Geräteparks, zur Partizipation des CTK bei Innovationen betreffend der Geräte und Prozesse, sowie zur Verbesserung der Strukturen und Prozesse des medizinischen Betriebs auf Basis der einbezogenen Medizintechnik zu erbringen. Diese Leistungen fasst das CTK unter dem Begriff der "Innovationspartnerschaft" zusammen.
Die Vertragslaufzeit der Innovationspartnerschaft umfasst 10 Jahre mit der Option um eine einseitige, einmalige Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Jahre seitens des Auftraggebers.
Unter dem Begriff der Innovationspartnerschaft versteht der Auftraggeber vorliegend die Beschaffung, Bereitstellung und Bewirtschaftung von bildgebenden medizinischen Großgeräten während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer sowie die Partizipation des Auftraggebers bei Innovationen betreffend der Geräte, und damit i.V. stehenden Prozesse sowie die Erbringung von Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer zur Verbesserung der Strukturen und Prozesse des medizinischen Betriebs auf Basis der einbezogenen Medizintechnik.
Einmalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um 2 weitere Jahre.
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Dialogphasen sichtbar und spätestens mit Aufforderung Abgabe eines endgültigen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vorzulegen. Die elektronische Übermittlung einfacher Scankopien ist ausreichend. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Scankopien sowie Erläuterungen und
Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen
nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen (z.B)
durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) Handelsregisterauszug (max. 6 Monate alt)
b) Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B. durch aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV
d) Erklärung zur Einhaltung der Restriktionen gegenüber Russland
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
- sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind;
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
- dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
- in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Die Erklärung ist von allen
Mitgliedern zu unterzeichnen).
Siehe im Einzelnen hierzu Formblatt 1 des Teilnahmeantrags.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für
Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden,
soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses
Unternehmen entsprechend zu machen.
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022) und Angabe des auf den mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (Innovationspartnerschaft für bildgebende Großgeräte) entfallenden Umsatzes
- Nachweis der Zertifizierung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft nach DIN EN ISO 13485 in der aktuellen Fassung oder gleichwertig
- Angabe und Beschreibung von mindestens einem Referenzprojekt über eine Innovationspartnerschaft für bildgebende medizinische Großgeräte. Der Vertrag muss im Zeitraum zwischen 04/2017 - 04/2022 abgeschlossen worden sein und eine Laufzeit des Vertrages von wenigstens 12 Monaten muss bereits verstrichen sein. Das Vertragsverhältnis muss ungekündigt bestehen.
Die Mindestreferenz muss mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein und folgende Angaben umfassen:
- Angaben zu Umfang / Größe und Kategorie des Auftraggebers (öffentlicher / privater Auftraggeber, Klinikum / sonstige medizinische Einrichtung; bei Klinikum: Angabe ob Schwerpunktversorger oder Maximalversorger, Anzahl der Betten).
- Auftragswert / Gesamtvolumen
- Zeitraum des Vertragsschlusses und der Leistungserbringung; Bestehen eines (ungekündigten) Auftragsverhältnisses
- Beschreibung der vertraglich zu erbringenden und bereits erbrachten Leistungen zur Beschaffung und innovativen Bereitstellung (einschließlich der Integration von Geräten anderer Hersteller)
- Beschreibung der Art der Beauftragung zur Innovationspartnerschaft
- Angaben zu Inhalten des Auftragsgegenstandes und bereits erzielten Ergebnissen:
o Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität
o Erhöhung der Verfügbarkeit von Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten
o Reduzierung von administrativen Aufwänden und Wartezeiten
o Verbesserung der Patientensicherheit
o Steigerung der Effizienz und Produktivität
o Know-how-Transfer (u. a. Schulung, Training, etc.)
o Integration von technologischen Neuerungen
o Wirtschaftliches Reporting/ Monitoring der Projektkosten
o Umweltverträglichkeit
- Bezeichnung des Auftraggebers samt einem Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, ggf. samt Referenzschreiben auf max. 5 DIN-A4 Seiten pro Projekt.
Mindestens 1 vergleichbare Referenzen über eine Innovationspartnerschaft für bildgebende medizinische Großgeräte. Der Vertrag muss im Zeitraum zwischen 04/2017 - 04/2022 abgeschlossen worden sein und eine Laufzeit des Vertrages von wenigstens 12 Monaten muss bereits verstrichen sein. Das Vertragsverhältnis muss ungekündigt bestehen. Die Mindestreferenz muss mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit einer Referenz mit dem hier zu vergebenden Leistungsgegenstand ist anzunehmen, wenn auf Grundlage des Vertrags der Auftragnehmer mit der Bereitstellung und Bewirtschaftung von bildgebenden medizinischen Großgeräten und Erbringung von Beratungsleistungen zur Verbesserung der Strukturen und Prozesse des medizinischen Betriebs auf Basis der einbezogenen Medizintechnik beauftragt und die Leistung und für ein Klinikum mit vergleichbarem Umfang erbracht wurde.
Haftpflichtversicherung mit pauschaler Mindestdeckungssumme von wenigstens EUR 20.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der
Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung. Es wird empfohlen, die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu nutzen.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse einzureichen.
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter Ziff. III.1.1) genannten Formulare und die Entwürfe der Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar. Zur Bereitstellung bestimmter Vergabeunterlagen ist die Unterzeichnung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vertraulichkeitsvereinbarung notwendig, da diese Unterlagen/Dokumente/Angaben sensible Daten des Auftraggebers enthalten. Eine Übersicht, welche Unterlagen erst nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung interessierten Unternehmen übermittelt werden, ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Vergabeplattform zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 5
Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Vergabeplattform (gem. Ziffer I.3)) abrufbar.
6. Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der
Bewerber den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber den Auftraggeber auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer
I.3) angegebene Internet-Adresse der Vergabeplattform zu richten. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
8. Der Auftraggeber hat geeignete Maßnahmen getroffen, um Wettbewerbsverfälschungen aufgrund einer eventuellen Beteiligung des/der bisherigen Dienstleister/Lieferanten auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5C644H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.