Stadt Königs Wusterhausen, temporäres Hortgebäude Grundschule Erich Kästner Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-227-OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigs-wusterhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Königs Wusterhausen, temporäres Hortgebäude Grundschule Erich Kästner
Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen ist für den Schulstandort der Grundschule Erich Kästner in Königs Wusterhausen kurzfristig eine Erhöhung der Kapazitäten notwendig. Für 150 Hortkinder ist ein temporäres Hortgebäude mit 9 Horträumen aufzustellen. Eine Nutzung für den Schulunterricht ist in den Räumen nicht vorgesehen.
Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung und Wärmeschutz und Energiebilanzierung.
Ziel des Auftraggebers ist die Gesamtvergabe im Sinne eines Generalplanerauftrags der vorgenannten Planungsdisziplinen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Der zeitliche Ablauf ist so vorgesehen, dass die Planung und die Aufstellung des temporären Hortgebäudes schnellstmöglich durchgeführt werden sollen, jedoch, dass die Inbetriebnahme
spätestens zum Schuljahresbeginn 2024/2025 (02.09.2024) erfolgt.
Grundschule Erich Kästner Königs Wusterhausen
Zunächst ist in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben:
Objektplanung Gebäude und Innenräume:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021
Objektplanung Freianlagen:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021
Fachplanung Tragwerksplanung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021
- besondere Leistung:
- aus Leistungsphase 3: vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung
Fachplanung Technische Ausrüstung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021
Wärmeschutz und Energiebilanzierung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 1 Nr. 1.2.3 HOAI 2021
Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen:
- Brandschutzkonzept inkl. Brandschutzgutachten für das temporäre Hortgebäude inklusive Flucht- und Rettungswegepläne
- Untersuchen alternativer Standorte und Anordnungsvarianten (mind. 2) des temporären Hortgebäudes auf dem Grundstück inkl. Kostenbewertung je Variante und Prüfung der Außenanlagekapazitäten
- Detaillierte Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskostenberechnung für die ausgewählten
technischen Anlagen
- Vorbereitung der Beantragung von Medienanschlüssen (Strom, Wasser, Abwasser, ggf. Gas usw)
In den folgenden Stufen werden ggf. weitere Leistungsphasen und Besondere Leistungen optional abgerufen (sh. Angaben zu Optionen in der Bekanntmachung).
Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande.
Objektplanung Gebäude und Innenräume:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10 Nummer 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021
Objektplanung Freianlagen:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021
- besondere Leistungen
- aus Leistungsphase 4: Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
- aus Leistungsphase 4: Erstellen eines Überflutungsnachweises für den gesamten Schulstandort
- aus Leistungsphase 9: Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Fachplanung Tragwerksplanung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14 Nummer 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021
- besondere Leistung
- aus Leistungsphase 4: Statische Nachweise für nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen
Fachplanung Technische Ausrüstung
- Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021
Wärmeschutz und Energiebilanzierung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 gemäß Anlage 1 Nr. 1.2.3 HOAI 2021
Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen:
- Kostenfortschreibung
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (Claimabwehr)
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschaffungsmaßnahmen
- Verfahrensbetreuung, Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (u.a. Gutachter- und Sachverständigenbeauftragung)
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Miete vs. Kauf des temporären Hortgebäudes
Dabei können die vorgenannten optionalen Leistungen getrennt und nur in Teilen beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können:
- Leistungsphase 1-3: ab Bezuschlagung bis max. Mai 2023
- Leistungsphase 4: Bauantragstellung bis Anfang Juni 2023 (Ziel: Baugenehmigung bis 10/2023 erhalten)
- Leistungsphase 5-6: bis August 2023
- Leistungshase 7: August-September 2023 / Ziel: Bezuschlagung Oktober 2023
- Leistungsphase 8: November 2023 (Beginn mit Bauvorbereitung und Tiefbau) bis Schuljahresbeginn 2024
- Inbetriebnahme: Schuljahresbeginn für das Schuljahr 2024/2025 in Brandenburg am 02.09.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.
2.) Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals (Vergabemarktplatz Brandenburg) eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHW64HW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.