Löschgruppenfahrzeuge und Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-003-FW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeuge und Beladung
Die Stadt Teltow beabsichtigt, für die Freiwillige Feuerwehr Teltow und Ruhlsdorf jeweils ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10) und die jeweilig dazu gehörende Beladung zu beschaffen. Die Fahrzeuge werden teilweise durch Fördermittel des Landkreises PM aus 2022 und 2023 finanziert.
Die Ausschreibung erfolgt in Losen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Lieferung der Fahrzeuge (LOS 1) noch in 2023 erfolgen und die Auslieferung der Beladung (LOS 2 und 3) erst in 2024 ausgeführt werden kann.
Fahrzeug
14513 Teltow
Es sollen zwei LF 10 beschafft werden. Die konkreten Anforderungen an das Fahrzeug und die Innenausstattung ergeben sich aus dem LV. Auf bestimmte Punkte im LV werden Wertungspunkte vergeben. Es sind bei allen Feldern, die eine Eintragung der Bieter vorsehen, auch Eintragungen zu machen.
Die Bieter müssen Eintragungen in der Spalte "Angaben des Bieters" in den hierfür freigegebenen Feldern machen. Weiterhin sind diverse Konfigurationen, Eigenerklärungen, Zeichnungen beizufügen. Dies ergibt sich aus dem LV.
Die im Fahrzeug zu lagernden Gegenstände/Gerätschaften ergeben sich aus dem LV zu Los 2 bzw. 3. Diese sind daher als Grundlage für die innere Ausstattung bzw. zur Montage diverser Halterungen u.ä. heranzuziehen.
Beladung FF Teltow
14513 Teltow
Für die zu beschaffenden Löschgruppenfahrzeuge muss die entsprechende Beladung beschafft werden. Diese reicht von Schutzkleidung und Schutzgerät über Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkszeug und Messgerät sowie Sondergerät. Die konkreten Beladungsgegenstände sind dem LV zu entnehmen, alle Gegenstände, in denen ein "Nein" in der Spalte Beistellung zu finden ist, sind zu bepreisen sowie die Spalten Stückmasse und GM kg/KG auszufüllen.
Beladung FF Ruhlsdorf
14513 Teltow
Für die zu beschaffenden Löschgruppenfahrzeuge muss die entsprechende Beladung beschafft werden. Diese reicht von Schutzkleidung und Schutzgerät über Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät, Arbeitsgerät, Handwerkszeug und Messgerät sowie Sondergerät. Die konkreten Beladungsgegenstände sind dem LV zu entnehmen, alle Gegenstände, in denen ein "Nein" in der Spalte Beistellung zu finden ist, sind zu bepreisen sowie die Spalten Stückmasse und GM kg/KG auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Löschgruppenfahrzeuge und Beladung
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4L646E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).