Dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser Referenznummer der Bekanntmachung: EKP/SW/03/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Panketal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-panketal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dezentrale Entsorgung von Schmutzwasser
Entleerung von 479 Schmutzwassersammelgruben und Transport zum Klärwerk Schönerlinde. Erwartete Gesamtmenge beträgt 22.239 m³ pro Jahr Schmutzwasser.
Entleerung einer Kleinkläranlage und Transport des Klärschlammes zum Klärwerk Schönerlinde. Erwartete Gesamtmenge beträgt ca. 20 m² pro Jahr.
Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal Schönower Straße 13 16341 Panketal Das Entsorgungsgebiet umfasst die gesamte Gemeindefläche Panketal.
Entleerung von 479 Schmutzwassersammelgruben und Transport zum Klärwerk Schönerlinde. Erwartete Gesamtmenge beträgt 22.239 m³ pro Jahr Schmutzwasser.
Entleerung einer Kleinkläranlage und Transport des Klärschlammes zum Klärwerk Schönerlinde. Erwartete Gesamtmenge beträgt ca. 20 m² pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht 12 Monate vor Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann um maximal 2 Jahre verlängert werden (bis 31.12.2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft
1. auf Formular der Vergabestelle über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB.
2. auf Formular der Vergabestelle über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisführung durch Vorlage einer Registerbescheinigung bleibt vorbehalten.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung des Bieters über den allgemeinen Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
2. Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft über das Bestehen einer (jeweiligen) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweis durch Vorlage einer noch für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuellen Haftpflichtversicherungspolice. Es genügt die Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie.
Mindeststandard zu 2:
Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Beschreibung der technische Ausrüstung: Eigenerklärung, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
2. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität: Eigenerklärung, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
3. Angabe von Unternehmensreferenzen über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eigenerklärung mit folgenden Inhalten:
- Name des Auftraggebers,
- Anschrift des Auftraggebers,
- Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Vorname),
- Leistungszeitraum,
- Beschreibung des Leistungsumfanges.
4. Angaben über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters in den letzten drei Jahren. Eigenerklärung, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft.;
Mindeststandard zu 2: Gültiger Nachweis des Bieters über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die von ihm vorgesehenen Entsorgungsleistungen durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats. Ausländische Bieter haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, aus welchem die zertifizierte Tätigkeit des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte, Anlagen und Abfallarten zu entnehmen ist.
1. Die Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) für die Laufzeit des Vertrages, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, ist mit Beginn der Leistungen vorzulegen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder - ausgenommen in Bezug auf die o.g. Mindestdeckungssumme - beschränkt sein. Die Versicherung ist bis zum Ablauf des Vertrages aufrecht zu erhalten.
2. Der Auftragnehmer verfügt über den gesamten Leistungszeitraum über eine gültige Zertifizierung gemäß § 56 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Entsorgungsfachbetrieb für die von ihm in Bezug auf diesen Auftrag durchzuführenden Entsorgungsleistungen. Das Zertifikat hat den Anforderungen des Vordrucks nach Anlage 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle
Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal
Schönower Straße 13
16341 Panketal
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
4. Soweit für Zwecke der Abgabe Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
5. Bieteranfragen können bis zum 10.05.2023 gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFH6MP3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.barnim.de