Energiehilfe Sachbearbeitung durch Zeitarbeit (AÜG) Referenznummer der Bekanntmachung: ILB-2023-052 (ex-ante)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energiehilfe Sachbearbeitung durch Zeitarbeit (AÜG)
Für die Bearbeitung der Energiehilfen benötigt die ILB personelle Unterstützung im Rahmen einer befristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Inhalt der Tätigkeit ist die Bearbeitung, Prüfung und Abrechnung von Förderanträgen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt unter Nutzung einer IT-Anwendung. Es ist davon auszugehen, dass arbeitstäglich von einer Vollzeitarbeitskraft durchschnittlich 40 Förderanträge zu bearbeiten sind.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam Die Abarbeitung der Förderanträge ist in Abstimmung mit der ILB bis zu 100% am Wohnort des Mitarbeiter (mobiles Arbeiten) möglich.
Für die Bearbeitung der Energiehilfen benötigt die ILB personelle Unterstützung im Rahmen einer befristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Inhalt der Tätigkeit ist die Bearbeitung, Prüfung und Abrechnung von Förderanträgen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt unter Nutzung einer IT-Anwendung. Es ist davon auszugehen, dass arbeitstäglich von einer Vollzeitarbeitskraft durchschnittlich 40 Förderanträge zu bearbeiten sind.
Ausgeschrieben ist:
- der Einsatz von 20 vollzeitäquivalente Zeitarbeitskräften inklusive einer Teamleitung
Für die Tätigkeit ist der Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen (Bachelor-)Studiums oder ein bankkaufmännischer Berufs- oder Ausbildungshintergrund sowie gewissenhaftes, detailorientiertes Arbeiten erforderlich. Für die Teamleitung ist eine relevante Führungserfahrung erforderlich.
Zeitraum: vom 01.05.2023 bis 31.03.2024
Leistungsort ist 14473 Potsdam, Babelsberger Str. 21. Reisezeiten zum Leistungsort werden nicht vergütet. Mobiles Arbeiten ist bis zum 100 % der Arbeitszeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Dienstleister hat sicherzustellen, dass die Zeitarbeitskräfte die in der ILB geltenden IT- Richtlinien sowie die Richtlinien zum mobilen Arbeiten einhalten.
Mobiles Arbeiten ist bis zum 100 % der Arbeitszeit in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Dienstleister hat sicherzustellen, dass die Zeitarbeitskräfte die in der ILB geltenden IT- Richtlinien sowie die Richtlinien zum mobilen Arbeiten einhalten.
Qualitätskriterium: fachliche Eignung / Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb:
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
In Bezug auf die ausgeschriebene Leistung besteht äußerste Dringlichkeit. Die Auftraggeberin hat sich vor diesem Hintergrund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Einbeziehung von drei Unternehmen entschieden und stellt dadurch sicher, dass dem Wettbewerbsprinzip so weit wie möglich Genüge getan wird.
Im Einzelnen:
Hintergrund: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat u.a. immense Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und auch massive Turbulenzen am europäischen Gasmarkt verursacht. Entsprechend der Zielsetzung der EU, unabhängig von russischen Energieimporten zu werden, hat Deutschland den Bezug von Öl, Kohle und Gas aus Russland seit Kriegsausbruch beschränkt und bezieht seit dem 1. Januar 2023 aus Russland kein Öl, keine
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Kohle und kein Gas mehr. Diese Entwicklung fällt in Deutschland in eine Zeit ohnehin steigender Preise für Energie, Lebensmittel und Konsumgüter und belastet Wirtschaft und private Haushalte beträchtlich.
Unvorhersehbarkeit der Auftragsvergabe durch die Auftraggeberin: Um den immensen Belastungen entgegenzuwirken ist seit Ende 2022 bundesweit ein Förderprogramm für private Haushalte im Gespräch, die rasch für Abhilfe sorgen sollen. Bei ersten diesbezüglichen Gesprächen am 25.01.2023 und am 06.02.2023 seitens der Auftraggeberin mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) wurde festgehalten, dass die Auftraggeberin für die Abwicklung keine Kapazitäten hat und stattdessen eine Umsetzung über die Finanzämter erwogen. Dementsprechend rechnete die Auftraggeberin sicher damit und durfte auch damit rechnen, dass ihr keinerlei Aufgaben übertragen würden. Erst bei einem weiteren Gespräch am 24.02.2023 wurde die Abwicklung über Finanzämter ausgeschlossen, am 27.02.2023 kam es zu einer Länderrunde, bei der die Partizipation Brandenburgs angeboten wurde. Am 09.03.2023 wurde in einem weiteren Gespräch mit dem MWAE festgehalten, dass die Auftraggeberin die Programmabwicklung übernehmen soll und eine Arbeitnehmerüberlassung ausschreiben soll. Die Beauftragung durch das MWAE erging erst am 16.03.2023, am 20.03.2023 wurden finale Aussagen zu den erwartbaren Antragszahlen getroffen.
Dringlichkeit: Im Falle einer alternativen Ausschreibung mit vorheriger Veröffentlichung käme es zu gravierenden Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung. Um die immensen Belastungen privater Haushalte abzufedern, soll die Antragstellung Mitte April und die Bearbeitung und Bewilligung ab Anfang Mai ermöglicht werden. Dies wäre bei Durchführung einer Angebotsfrist von 30/35 Tagen nicht darstellbar, zudem ist zu beachten, dass die Einarbeitung neuer Bearbeiter in der Regel zeitintensiv ist. Die Umstände dulden aber einen solchen Aufschub aber nicht: Denn zum einen geht es um die Bekämpfung wirtschaftlicher Härten. Zum anderen ist eine zeitnahe Sachbearbeitung nach Beginn der Antragstellung wichtig, um den Aufbau eines Bearbeitungsstaus zu vermeiden und Durchlaufzeiten (Antragseingang bis Auszahlung) kurz zu halten. Ein anderes Vorgehen führte damit zu nicht zumutbarem Frust seitens der Antragsteller, der sich erfahrungsgemäß auch gegenüber den bearbeitenden Stellen zu entladen droht, und einem Vertrauensverlust gegenüber dem Staat in angespannten Zeiten.
Kausalität und keine Zurechenbarkeit: Die Unvorhersehbarkeit der Übertragung der Aufgabe an die Auftraggeberin durch das MWAE führte auch gerade zur geschilderten Dringlichkeit. Bei früherer Kenntnis durch die Auftraggeberin etwa mit Entstehen der bundesweiten Pläne zum Aufsetzen der Förderprogramme wäre die Dringlichkeit so nicht entstanden. Zugleich sind die Umstände, die die Dringlichkeit begründen, der Auftraggeberin nicht zurechenbar.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD16MPB