Data Creativity Lab

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfaa.diplo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Data Creativity Lab

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72300000 Datendienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungen eines Umsetzungspartners für das Projekt Data & Innovation Center

Entwicklungsumgebung des Campus als Entwicklungsumgebung für digitale und technologische Innovationen von Bund, Ländern und Kommunen, die folgende Bereiche zusammenführt:

a. Anwender: Anbindung von Bund, Ländern, Kommunen

b. Anbieter: Anbindung von Startups, Forschung, Zivilgesellschaft, VCs, Forschung

c. Expertise: Anbindung von Trägern von relevanter Expertise wie Beschaffung, Design, Projektmanagement, Product Development.

Plattform, die den institutionellen und juristischen Rahmen zur Verfügung stellt, der gemäß den individuellen Ansprüchen einer Verwaltungsorganisation konfiguriert werden kann.

- Den bestmöglichen Zugriff auf Talente in den Bereichen Daten, Digitalisierung und Data Governance,

- Die Nutzung eines geschützten Raums, der unter weitgehender Kontrolle der öffentlichen Hand steht,

- Eine nahtlose Kooperation zu anderen Projekten der Bundes- und Landesregierungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufbau eines Tech-/Innovationsökosystem für Staat und Verwaltungen, das die wichtigsten Technologie-/Digitalakteure, die für die Modernisierung von Staat und Verwaltung relevant sind, an einen Campus anbindet und ihre Expertise damit unmittelbar für Verwaltungen zugänglich macht um die Innovationskraft einer Verwaltungsorganisation zu steigern. Aufbau von Kompetenzen zu Tech-/Digital- und Transformationsthemen Projekte durch ein eigens aufgebautes Weiterbildungsprogramm im Campus.

Zugang zu besonderen Persönlichkeiten aus dem Ökosystem ist gewährleistet damit ein weiter Überblick über technische und politische Gestaltungsmöglichkeiten, national, europäisch und international.

Entwicklungsumgebung für digitale und technologische Innovationen von Bund, Ländern und Kommunen, die folgende Bereiche zusammenführt:

a. Anwender: Anbindung von Bund, Ländern, Kommunen

b. Anbieter: Anbindung von Startups, Forschung, Zivilgesellschaft, VCs, Forschung

c. Expertise: Anbindung von Trägern von relevanter Expertise wie Beschaffung, Design, Projektmanagement, Product Development.

Leistungszeitraum 15.04.2023 - 31.12.2023

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zweimalige Verlängerung um jeweils 6 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für die Umsetzung des Projektes kommen nur Auftragnehmer in Frage, die a) nicht vorrangig kommerzielle Ziele verfolgen, b) lösungsneutral (insb. in technologischer Hinsicht) arbeiten und die eine enge Verbindung zur Zivilgesellschaft (Vereine, Interessensgruppen, Forschung & Wissenschaft) aufweisen. Die benötigte Entwicklungsumgebung für digitale und technologische Innovationen von Bund, Ländern und Kommunen, muss folgende Bereiche zusammenführen:

a. Anwender: Anbindung von Bund, Ländern, Kommunen

b. Anbieter: Anbindung von Startups, Forschung, Zivilgesellschaft, VCs, Forschung

c. Expertise: Anbindung von Trägern von relevanter Expertise wie Beschaffung, Design, Projektmanagement, Product Development.

Nur der vorgesehene Auftragnehmer kann derzeit diese Leistung erbringen.

Er ist europaweit die bisher einzige Organisation, die eigens für Staat und Verwaltungen ein Tech-/Innovationsökosystem aufbaut, die wichtigsten Technologie-/Digitalakteure, die für die Modernisierung von Staat und Verwaltung relevant sind, an den Campus anbindet und ihre Expertise damit unmittelbar für Verwaltungen zugänglich macht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: VV-2022-0071
Bezeichnung des Auftrags:

Data Creatvity Lab

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023

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