Data Creativity Lab
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bfaa.diplo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Data Creativity Lab
Leistungen eines Umsetzungspartners für das Projekt Data & Innovation Center
Entwicklungsumgebung des Campus als Entwicklungsumgebung für digitale und technologische Innovationen von Bund, Ländern und Kommunen, die folgende Bereiche zusammenführt:
a. Anwender: Anbindung von Bund, Ländern, Kommunen
b. Anbieter: Anbindung von Startups, Forschung, Zivilgesellschaft, VCs, Forschung
c. Expertise: Anbindung von Trägern von relevanter Expertise wie Beschaffung, Design, Projektmanagement, Product Development.
Plattform, die den institutionellen und juristischen Rahmen zur Verfügung stellt, der gemäß den individuellen Ansprüchen einer Verwaltungsorganisation konfiguriert werden kann.
- Den bestmöglichen Zugriff auf Talente in den Bereichen Daten, Digitalisierung und Data Governance,
- Die Nutzung eines geschützten Raums, der unter weitgehender Kontrolle der öffentlichen Hand steht,
- Eine nahtlose Kooperation zu anderen Projekten der Bundes- und Landesregierungen.
Aufbau eines Tech-/Innovationsökosystem für Staat und Verwaltungen, das die wichtigsten Technologie-/Digitalakteure, die für die Modernisierung von Staat und Verwaltung relevant sind, an einen Campus anbindet und ihre Expertise damit unmittelbar für Verwaltungen zugänglich macht um die Innovationskraft einer Verwaltungsorganisation zu steigern. Aufbau von Kompetenzen zu Tech-/Digital- und Transformationsthemen Projekte durch ein eigens aufgebautes Weiterbildungsprogramm im Campus.
Zugang zu besonderen Persönlichkeiten aus dem Ökosystem ist gewährleistet damit ein weiter Überblick über technische und politische Gestaltungsmöglichkeiten, national, europäisch und international.
Entwicklungsumgebung für digitale und technologische Innovationen von Bund, Ländern und Kommunen, die folgende Bereiche zusammenführt:
a. Anwender: Anbindung von Bund, Ländern, Kommunen
b. Anbieter: Anbindung von Startups, Forschung, Zivilgesellschaft, VCs, Forschung
c. Expertise: Anbindung von Trägern von relevanter Expertise wie Beschaffung, Design, Projektmanagement, Product Development.
Leistungszeitraum 15.04.2023 - 31.12.2023
Zweimalige Verlängerung um jeweils 6 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Umsetzung des Projektes kommen nur Auftragnehmer in Frage, die a) nicht vorrangig kommerzielle Ziele verfolgen, b) lösungsneutral (insb. in technologischer Hinsicht) arbeiten und die eine enge Verbindung zur Zivilgesellschaft (Vereine, Interessensgruppen, Forschung & Wissenschaft) aufweisen. Die benötigte Entwicklungsumgebung für digitale und technologische Innovationen von Bund, Ländern und Kommunen, muss folgende Bereiche zusammenführen:
a. Anwender: Anbindung von Bund, Ländern, Kommunen
b. Anbieter: Anbindung von Startups, Forschung, Zivilgesellschaft, VCs, Forschung
c. Expertise: Anbindung von Trägern von relevanter Expertise wie Beschaffung, Design, Projektmanagement, Product Development.
Nur der vorgesehene Auftragnehmer kann derzeit diese Leistung erbringen.
Er ist europaweit die bisher einzige Organisation, die eigens für Staat und Verwaltungen ein Tech-/Innovationsökosystem aufbaut, die wichtigsten Technologie-/Digitalakteure, die für die Modernisierung von Staat und Verwaltung relevant sind, an den Campus anbindet und ihre Expertise damit unmittelbar für Verwaltungen zugänglich macht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Data Creatvity Lab
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de