01979 Lauchhammer - medientechnische Schulausstattung im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lauchhammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
01979 Lauchhammer - medientechnische Schulausstattung im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Die Stadt Lauchhammer will im Zuge dieser Zielsetzung für vier Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Klassenzimmer mit interaktiven Touchdisplays sowie dem notwendigen Zubehör ausstatten.
Stadt Lauchhammer Liebenwerdaer Straße 69 01979 Lauchhammer GS Europaschule Lauchhammer
Heinrich-Zille-Straße 14
01979 Lauchhammer-Mitte, OS Am Wehlenteich Lauchhammer Naundorfer Str. 36 01979 Lauchhammer-Mitte, GS Waldschule Lauchhammer-Ost Robert-Koch-Straße 4 01979 Lauchhammer-Ost, GS Gartenschule Lauchhammer West Kopernikusstraße 3 01979 Lauchhammer
Folgende Maßnahmen sind dazu nötig:
1.) Installation, Inbetriebnahme und Konfiguration gemäß den Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers.
2.) Testbetrieb und Fehlersimulation des Betriebs der neuen interaktiven Touchdisplays inkl. Zubehör
3.) Schulung der Lehrer und Administratoren an den neuen interaktiven Touchdisplays inkl. Zubehör
Ziel des Projektes, ist die einheitliche Ausrüstung der Schulen mit einer homogenen medientechnischen Ausstattung. Das Projekt wird im Rahmen des 'Digitalpaktes' umgesetzt.
Für die Maßnahme werden zweckgebundene Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPaktSchule 2019-2024 gewährt.
Die Zuwendung dient der Finanzierung der Maßnahme "Medientechnische Ausstattung von Schulen" in der Stadt Lauchhammer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Anforderungen Bewertungsmatrix
gemäß Anforderungen Bewertungsmatrix
gemäß Anforderungen Bewertungsmatrix
gemäß Anforderungen Bewertungsmatrix
gemäß Anforderungen Bewertungsmatrix
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronische Angebote zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4N6MQY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.