Soziale Stadt - Umbau / Erweiterung Grundschule "Am Annatal" inkl. Hort in 15344 Strausberg - Los 29 Außenanlagen 1. BA - Landschaftsgärtnerische Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 62/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Strausberg
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381122
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Soziale Stadt - Umbau / Erweiterung Grundschule "Am Annatal" inkl. Hort in 15344 Strausberg - Los 29 Außenanlagen 1. BA - Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 62/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die wesentlichen Bauteile/Bauarbeiten im 01. BA umfassen:

- 3815 m3 Bodenbewegung (Bodenabtrag, -aushub, Bodensicherung einschl. Oberboden)

- 759 m Rohr- und Dränleitungsnetz (Regenwasser) inkl. Schachtbauarbeiten

- 362 m Entwässerungsrinnen

- 1885 m2 Betonpflaster- und -plattenbelag

- 665 m2 Kunststofffläche (Laufbahn und Weitsprunganlage)

- 167 m Ballfangzaun

- 135 m Wandkonstruktionen (Winkelstützen und freistehende Sockelmauer)

- 1 St Rampenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten

- 2 St Treppenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten

- 61 m3 Versickerungsanlage

- 3236 m2 Rasenfläche

- 460 m2 Staudenfläche

Die vorhandenen Außenanlagen und Freiflächen der Grundschule "Am Annatal" sollen im Rahmen eines 01. Bauabschnittes umgestaltet werden. Die Umgestaltung der Freianlagen der Grundschule umfasst die Neuanlage eines Schulhofes mit Pausenbereich einschließlich zugehörigem Hortgelände, sowie die Herstellung einer für den Schulsport ausgelegten Sportplatzanlage. Baumpflanzungen, Stauden- und Pflanzflächen, sowie die Aufstellung von Möblierung und Ausstattungselementen auf dem Grundstücksgelände ergänzen die Maßnahme.

Der im Westen gelegene Schulhof der Grundschule wird vom Bestandsgelände und dem Erweiterungsbau gerahmt und zeichnet sich durch die Neuanlage einer Platzgestaltung aus. Der Platz ist mit einem Plattenbelag aus Betonwerksteinen unterschiedlicher Formatgrößen - ein vor allem in den Schulpausen genutzter Ort.

Der östlich an den Erweiterungsbau anschließende Hortbereich ist vor allem von zwei großen Grünflächen mit Bestandsgehölzen geprägt. Die Grünflächen werden im Zuge der Baumaßnahmen vegetativ aufgewertet und sollen als zukünftiger Aufenthaltsort für SchülerInnen und Hortkinder dienen.

Um einen barrierefreien sowie alternativen Anschluss zum westlich gelegenen Sportplatzgelände herzustellen, ist das Anlegen hierfür erforderlicher Rampen- und Treppenanlagen vorgesehen, welche die an den Grünflächen westlich und östlich gelegenen Gehwegachsen miteinander verbinden.

Der Sportplatz mit zugehöriger Leichtathletikanlage dient vornehmlich dem Schulsport. Er ist im Norden, Osten und Süden von einem Ballfangzaun umgeben. Der Übergangsbereich zwischen Hortgelände und den angrenzenden Sportflächen, ist von der Schulseite her frei zugänglich gestaltet und wird lediglich durch eine Bordeinfassung mit Barriereholmen begrenzt.

Der im Süden anschließende Bereich vor dem Schulhof ist Teil des angrenzenden Flurstückes 165. Auf dem Flurstück sollen rückgebaute Verkehrs-, Vegetations- und Gehwegbereiche wiederhergestellt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45340000 Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
45113000 Baustelleneinrichtung
45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
03100000 Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse
03452000 Bäume
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
45111100 Abbrucharbeiten
77211500 Baumpflege
45112410 Aushub von Gräbern
45112500 Erdbewegungsarbeiten
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
44163112 Dränagesysteme
44163110 Entwässerungsleitungen
45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
45232452 Entwässerungsarbeiten
45262210 Fundamentierungsarbeiten
45315600 Niederspannungsarbeiten
45315300 Stromversorgungsanlagen
45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
65110000 Wasserversorgung
45233250 Belagarbeiten, außer Fahrbahnen
45112720 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
45112723 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze
45212221 Bauarbeiten für Sportplätze
77314100 Anlegen von Rasen
77320000 Pflegearbeiten für Sportplätze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

Grundschule am Annatal Am Annatal 64 15344 Strausberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die wesentlichen Bauteile/Bauarbeiten im 01. BA umfassen:

- 3815 m3 Bodenbewegung (Bodenabtrag, -aushub, Bodensicherung einschl. Oberboden)

- 759 m Rohr- und Dränleitungsnetz (Regenwasser) inkl. Schachtbauarbeiten

- 362 m Entwässerungsrinnen

- 1885 m2 Betonpflaster- und -plattenbelag

- 665 m2 Kunststofffläche (Laufbahn und Weitsprunganlage)

- 167 m Ballfangzaun

- 135 m Wandkonstruktionen (Winkelstützen und freistehende Sockelmauer)

- 1 St Rampenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten

- 2 St Treppenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten

- 61 m3 Versickerungsanlage

- 3236 m2 Rasenfläche

- 460 m2 Staudenfläche

Die vorhandenen Außenanlagen und Freiflächen der Grundschule "Am Annatal" sollen im Rahmen eines 01. Bauabschnittes umgestaltet werden. Die Umgestaltung der Freianlagen der Grundschule umfasst die Neuanlage eines Schulhofes mit Pausenbereich einschließlich zugehörigem Hortgelände, sowie die Herstellung einer für den Schulsport ausgelegten Sportplatzanlage. Baumpflanzungen, Stauden- und Pflanzflächen, sowie die Aufstellung von Möblierung und Ausstattungselementen auf dem Grundstücksgelände ergänzen die Maßnahme.

Der im Westen gelegene Schulhof der Grundschule wird vom Bestandsgelände und dem Erweiterungsbau gerahmt und zeichnet sich durch die Neuanlage einer Platzgestaltung aus. Der Platz ist mit einem Plattenbelag aus Betonwerksteinen unterschiedlicher Formatgrößen - ein vor allem in den Schulpausen genutzter Ort.

Der östlich an den Erweiterungsbau anschließende Hortbereich ist vor allem von zwei großen Grünflächen mit Bestandsgehölzen geprägt. Die Grünflächen werden im Zuge der Baumaßnahmen vegetativ aufgewertet und sollen als zukünftiger Aufenthaltsort für SchülerInnen und Hortkinder dienen.

Um einen barrierefreien sowie alternativen Anschluss zum westlich gelegenen Sportplatzgelände herzustellen, ist das Anlegen hierfür erforderlicher Rampen- und Treppenanlagen vorgesehen, welche die an den Grünflächen westlich und östlich gelegenen Gehwegachsen miteinander verbinden.

Der Sportplatz mit zugehöriger Leichtathletikanlage dient vornehmlich dem Schulsport. Er ist im Norden, Osten und Süden von einem Ballfangzaun umgeben. Der Übergangsbereich zwischen Hortgelände und den angrenzenden Sportflächen, ist von der Schulseite her frei zugänglich gestaltet und wird lediglich durch eine Bordeinfassung mit Barriereholmen begrenzt.

Der im Süden anschließende Bereich vor dem Schulhof ist Teil des angrenzenden Flurstückes 165. Auf dem Flurstück sollen rückgebaute Verkehrs-, Vegetations- und Gehwegbereiche wiederhergestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 245-709174
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ARIKON GmbH
Ort: Genshagen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66MZW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2023

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