Soziale Stadt - Umbau / Erweiterung Grundschule "Am Annatal" inkl. Hort in 15344 Strausberg - Los 29 Außenanlagen 1. BA - Landschaftsgärtnerische Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 62/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Stadt - Umbau / Erweiterung Grundschule "Am Annatal" inkl. Hort in 15344 Strausberg - Los 29 Außenanlagen 1. BA - Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Die wesentlichen Bauteile/Bauarbeiten im 01. BA umfassen:
- 3815 m3 Bodenbewegung (Bodenabtrag, -aushub, Bodensicherung einschl. Oberboden)
- 759 m Rohr- und Dränleitungsnetz (Regenwasser) inkl. Schachtbauarbeiten
- 362 m Entwässerungsrinnen
- 1885 m2 Betonpflaster- und -plattenbelag
- 665 m2 Kunststofffläche (Laufbahn und Weitsprunganlage)
- 167 m Ballfangzaun
- 135 m Wandkonstruktionen (Winkelstützen und freistehende Sockelmauer)
- 1 St Rampenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten
- 2 St Treppenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten
- 61 m3 Versickerungsanlage
- 3236 m2 Rasenfläche
- 460 m2 Staudenfläche
Die vorhandenen Außenanlagen und Freiflächen der Grundschule "Am Annatal" sollen im Rahmen eines 01. Bauabschnittes umgestaltet werden. Die Umgestaltung der Freianlagen der Grundschule umfasst die Neuanlage eines Schulhofes mit Pausenbereich einschließlich zugehörigem Hortgelände, sowie die Herstellung einer für den Schulsport ausgelegten Sportplatzanlage. Baumpflanzungen, Stauden- und Pflanzflächen, sowie die Aufstellung von Möblierung und Ausstattungselementen auf dem Grundstücksgelände ergänzen die Maßnahme.
Der im Westen gelegene Schulhof der Grundschule wird vom Bestandsgelände und dem Erweiterungsbau gerahmt und zeichnet sich durch die Neuanlage einer Platzgestaltung aus. Der Platz ist mit einem Plattenbelag aus Betonwerksteinen unterschiedlicher Formatgrößen - ein vor allem in den Schulpausen genutzter Ort.
Der östlich an den Erweiterungsbau anschließende Hortbereich ist vor allem von zwei großen Grünflächen mit Bestandsgehölzen geprägt. Die Grünflächen werden im Zuge der Baumaßnahmen vegetativ aufgewertet und sollen als zukünftiger Aufenthaltsort für SchülerInnen und Hortkinder dienen.
Um einen barrierefreien sowie alternativen Anschluss zum westlich gelegenen Sportplatzgelände herzustellen, ist das Anlegen hierfür erforderlicher Rampen- und Treppenanlagen vorgesehen, welche die an den Grünflächen westlich und östlich gelegenen Gehwegachsen miteinander verbinden.
Der Sportplatz mit zugehöriger Leichtathletikanlage dient vornehmlich dem Schulsport. Er ist im Norden, Osten und Süden von einem Ballfangzaun umgeben. Der Übergangsbereich zwischen Hortgelände und den angrenzenden Sportflächen, ist von der Schulseite her frei zugänglich gestaltet und wird lediglich durch eine Bordeinfassung mit Barriereholmen begrenzt.
Der im Süden anschließende Bereich vor dem Schulhof ist Teil des angrenzenden Flurstückes 165. Auf dem Flurstück sollen rückgebaute Verkehrs-, Vegetations- und Gehwegbereiche wiederhergestellt werden.
Grundschule am Annatal Am Annatal 64 15344 Strausberg
Die wesentlichen Bauteile/Bauarbeiten im 01. BA umfassen:
- 3815 m3 Bodenbewegung (Bodenabtrag, -aushub, Bodensicherung einschl. Oberboden)
- 759 m Rohr- und Dränleitungsnetz (Regenwasser) inkl. Schachtbauarbeiten
- 362 m Entwässerungsrinnen
- 1885 m2 Betonpflaster- und -plattenbelag
- 665 m2 Kunststofffläche (Laufbahn und Weitsprunganlage)
- 167 m Ballfangzaun
- 135 m Wandkonstruktionen (Winkelstützen und freistehende Sockelmauer)
- 1 St Rampenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten
- 2 St Treppenanlage (mehrläufig) mit Zwischenpodesten
- 61 m3 Versickerungsanlage
- 3236 m2 Rasenfläche
- 460 m2 Staudenfläche
Die vorhandenen Außenanlagen und Freiflächen der Grundschule "Am Annatal" sollen im Rahmen eines 01. Bauabschnittes umgestaltet werden. Die Umgestaltung der Freianlagen der Grundschule umfasst die Neuanlage eines Schulhofes mit Pausenbereich einschließlich zugehörigem Hortgelände, sowie die Herstellung einer für den Schulsport ausgelegten Sportplatzanlage. Baumpflanzungen, Stauden- und Pflanzflächen, sowie die Aufstellung von Möblierung und Ausstattungselementen auf dem Grundstücksgelände ergänzen die Maßnahme.
Der im Westen gelegene Schulhof der Grundschule wird vom Bestandsgelände und dem Erweiterungsbau gerahmt und zeichnet sich durch die Neuanlage einer Platzgestaltung aus. Der Platz ist mit einem Plattenbelag aus Betonwerksteinen unterschiedlicher Formatgrößen - ein vor allem in den Schulpausen genutzter Ort.
Der östlich an den Erweiterungsbau anschließende Hortbereich ist vor allem von zwei großen Grünflächen mit Bestandsgehölzen geprägt. Die Grünflächen werden im Zuge der Baumaßnahmen vegetativ aufgewertet und sollen als zukünftiger Aufenthaltsort für SchülerInnen und Hortkinder dienen.
Um einen barrierefreien sowie alternativen Anschluss zum westlich gelegenen Sportplatzgelände herzustellen, ist das Anlegen hierfür erforderlicher Rampen- und Treppenanlagen vorgesehen, welche die an den Grünflächen westlich und östlich gelegenen Gehwegachsen miteinander verbinden.
Der Sportplatz mit zugehöriger Leichtathletikanlage dient vornehmlich dem Schulsport. Er ist im Norden, Osten und Süden von einem Ballfangzaun umgeben. Der Übergangsbereich zwischen Hortgelände und den angrenzenden Sportflächen, ist von der Schulseite her frei zugänglich gestaltet und wird lediglich durch eine Bordeinfassung mit Barriereholmen begrenzt.
Der im Süden anschließende Bereich vor dem Schulhof ist Teil des angrenzenden Flurstückes 165. Auf dem Flurstück sollen rückgebaute Verkehrs-, Vegetations- und Gehwegbereiche wiederhergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Genshagen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66MZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.