Planungsleistungen für die Erarbeitung B-Plan "Industriepark Schwarze Pumpe - Erweiterungsbereich Süd 2", Änderung des FNP Gemeinde Spreetal sowie weitere Fachplanungen und Gutachten Referenznummer der Bekanntmachung: ASG - 03 - 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wachstumskern-spremberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Erarbeitung B-Plan "Industriepark Schwarze Pumpe - Erweiterungsbereich Süd 2", Änderung des FNP Gemeinde Spreetal sowie weitere Fachplanungen und Gutachten
Gegenstand des Auftrages ist die Aufstellung des Bebauungsplans "Industriepark Schwarze Pumpe - Erweiterungsbereich Süd 2" und die Anpassung des Flächennutzungsplans an die Festsetzungen des Bebauungsplans.
Es handelt sich um die Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe mit einer Gesamtfläche von ca. 85 ha.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Deckblatt, d.h. in der Planzeichnung und Begründung wird nur der Änderungsbereich und der evtl. damit verbundene externe Aus-gleichsbereich betrachtet. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfah-ren. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebiets spätestens zum 2. Quartal 2025.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe des Vorhabens nach Nr. 18.5.1 der Anlage 1 zur Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Da ein Bebauungsplanverfahren im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG durchgeführt wird, erfolgt die UVP gem. § 50 UVPG im Rahmen der Umweltprüfung (UP) im Bauleitplanverfahren. Die hier durchzuführende UP ist umfangreicher auszuführen als in einem normalen Bauleitplanverfahren.
Es sind weitreichendere Untersuchungen durchzuführen, sodass hierfür auch mehrere Fachgutachten erforderlich sind.
Die UVP wird als Fachgutachten Bestandteil des Umweltberichtes, welcher aus der Umweltprüfung resultiert.
Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP) vertreten durch die ASG Spremberg GmbH als Treuhänder An der Heide/ Straße A- Mitte 03130 Spremberg
Es ist ein Bebauungsplan für der Erweiterungsbereich Süd 2 für eine Fläche von ca. 85 ha aufzustellen. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spreetal zu ändern. Aufgrund der Größe des Vorhabens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die UVP erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung. Es sind weitreichende Untersuchungen durchzuführen, sodass hierfür auch mehrere Fachgutachten erforderlich sind.
a) Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte (60%):
Unternehmensreferenzen für vergleichbare Projekte können für die vergangenen drei Kalenderjahre benannt werden. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen im EU-Raum für Bauleitplanungen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre mit Kosten in Höhe größer/gleich [Betrag gelöscht] Euro und mindestens eine der Referenzen in einem Gewerbe- oder Indutriegebiet.
b) Projektteam (20%):
- Projektleiter (Unterkriterium: 40%): erforderliche Qualifikation ist ein Berufsabschluss als Dipl.-Ing. oder M.Sc. (FH, Uni) der Fachrichtungen Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Architektur und artverwandter Ausbildungsrichtungen; Persönliche Referenzen, wobei die persönlichen Referenzen zeitlich unbefristet benannt werden können und sind nicht auf vergleichbare Objekte beschränken.; Berufsjahre im Bereich Bauleitplanung
- qualifizierte Mitarbeiter im Team (ohne Projektleiter) (60 %): Anzahl der Mitarbeiter im Projektteam; Durchschnittl. Berufsjahre im Bereich Bauleitplanung mit einem Berufsabschluss Fachrichtungen Stadt- und regionalplanung, Raumplanung, Architektur und artverwandter Ausbildungsrichtungen sowie ausgebildete technische Mitarbeiter
c) Umsatz (20%):
Gesamtumsatz für Planungsleistungen im EU-Raum, innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind alle in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften des Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Master / Dipl.-Ing. (FH, Uni) der Fachrichtungen Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Architektur und artverwandter Ausbildungsrichtungen oder gleichwertig berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise vorgenannter Fachrichtungen verfügt; juristische Personen sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die zu vergebenden Planungsleistungen ausgerichtet ist und einer der Gesellschafter oder ein bevollmächtigter Vertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregisters/Gewerbezentralregisters zu verlangen. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
o Angaben zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister mit Angabe der Registriernummer
o Angaben zum Unternehmen hinsichtlich Geschäftstätigkeit, Mitarbeiter gegliedert nach Berufsgruppen, Gesellschafter, ggf. Konzernzugehörigkeit und weitere gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, Darlegung des Interesses am Auftrag
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen
b) Nachweis einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- für Sach- und Vermögensschäden je [Betrag gelöscht] Euro
Der Nachweis hat durch Vorlage der Versicherungspolice des Versicherungsunternehmens, beziehungsweise durch Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens, dass bei einer Auftragserteilung eine derartige Versicherung mit dem Bieter abgeschlossen wird. Wird mit dem Teilnahmeantrag zunächst nur eine o.g. Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt, so hat die Versicherungspolice spätestens vor Zuschlagserteilung dem AG vorzuliegen. Die Erklärung von Versicherungsvermittlern/Versicherungsmaklern werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
c) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung beizubringen, aus der sich die Vertretungsbefugnis und die Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung ergeben. Die geforderten Nachweise oder Erklärungen sind jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
d) Eigenerklärung des Bieters über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Beabsichtigt der Bieter als Planer Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnehmerantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen eindeutig bezeichnen sowie den Namen des Nachunternehmers benennen und alle geforderten Nachweise und Erklärungen dieses Abschnittes auch für den Nachunternehmer, bezogen auf seinen Leistungsteil, einreichen. Zudem ist eine unterzeichnete Erklärung der Nachunternehmers beizufügen, in dem dieser seine Bereitschaft zur Übernahme der angegebenen Leistung erklärt. Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzungvorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnehmerwettbewerb sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend bezeichneten Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung über die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, aufgeteilt nach Berufsgruppen: Dipl.-Ing. , M.Sc., Techniker, sonstige Mitarbeiter. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft anzugeben.
b) Erklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers für Planungsleistungen im EU-Raum, innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Nachweis über das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur(in)/ M. Sc. der entsprechenden Fachrichtung
d) namentliche Benennung des Projektteams (Organigramm) mit Angabe des Namens und der Qualifikation des Projektleiters und der Projektmitarbeiter einschließlich der jeweiligen Zuständigkeit im Projektteam, Berufsnachweise, Studiennachweise und Bescheinigungen über die Qualifikation und berufliche Fortbildung sowie Berufserfahrung im Bereich der Bauleitplanung. Die Benennung ist verbindlich und ein späterer Austausch von Projektmitarbeitern ist nur bei gleicher Qualifikation und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.
e) Nachweis, dass der Bewerber sowohl über aktuelle fachliche Kenntnisse als auch über Erfahrungen für die in dieser Ausschreibung zu erbringenden Planungsleistungen verfügt, hierzu zählen u.a. Nachweis bei der Mitwirkung in einschlägigen Fachverbänden. Die beigebrachten Nachweise sind durch den Bewerber zusätzlich in einer Gesamtübersicht (Tabelle) darzustellen.
f) Angabe von Referenzen von öffentlichen oder privaten Auftraggebern, über vergleichbare Projekte für die vergangenen 5 Kalenderjahre. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen im EU-Raum für Bauleitplanungen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre mit Kosten in Höhe größer/gleich [Betrag gelöscht] Euro, eine davon in einem Gewerbe oder Industriegebiet
- Angabe des Auftraggebers mit Benennung des Ansprechpartners, Telefonnummer und E-Mailadresse
- Angaben zum Auftragswert der Planung
- Leistungszeitraum der Planung
- Angaben zu den Erschließungskosten / Baukosten der Gewerbe-/Industriegebiete
- Ausführungszeitraum der Realisierung
- Angabe ob die Leistung als Haupt- oder Nachunternehmer erbracht wurde
- Beschreibung des erbrachten Aufgabenumfanges
Eine Nachforderung von Referenzen bei Nichtvorlage erfolgt durch den Auftraggeber nicht.
g) Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere die für die Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung stehenden Soft- und Hardware (insbesondere IT, Dateiformate: pdf, dwg, docx, xlsx, shp, X-Planung müssen für AG verfügbar sein)
h) Darstellung der Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
Beabsichtigt der Bieter als Planer Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnehmerantrag Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen eindeutig bezeichnen sowie den Namen des Nachunternehmers benennen und alle geforderten Nachweise und Erklärungen auch für den Nachunternehmer, bezogen auf seinen Leistungsteil, einreichen.
Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Fordert der Auftraggeber nicht fristgemäß vorgelegte Unterlagen nach, sind diese innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Nicht fristgemäße Beibringung von nachgeforderten Unterlagen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
- § 160 Abs.1 GWB: Ein Vergabenachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
- § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEZ669J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabe.sachsen.de/182.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wachstumskern-spremberg.de/