Vergabe von Entsorgungsleistungen in der Stadt Frankfurt (Oder) Referenznummer der Bekanntmachung: FDH 01/2023 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fdh-ffo.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.intecus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Entsorgungsleistungen in der Stadt Frankfurt (Oder)
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Weihnachtsbäumen, Pappe und Papier, Sperrmüll und Elektroaltgeräte inkl. Behälteränderungsdienst (Los 1), die Sammlung (Schadstoffmobil) und Entsorgung von Schadstoffen (Los 2) sowie die maschinelle Straßenreinigung mittels Groß- und Kleinkehrmaschine und Entsorgung des Straßenkehrichts (Los 3).
Sammlung und Beförderung Restabfall, Bioabfall (inkl. Weihnachtbäume), Pappe und Papier, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte (inkl. Behälteränderungsdienst)
15230 Frankfurt (Oder)
Die Leistung umfasst die haushaltsnahe Sammlung (Holsystem) und Beförderung von Restabfall, Bioabfall (inkl. Weihnachtsbäume), Papier und Pappe, Sperrmüll sowie Elektroaltgeräten. Der Behälteränderungsdienst ist ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der AG kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2029, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Die Inanspruchnahme der Verlänge-rungsoption ist durch den AG spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums, also bis zum 30. Juni 2027, gegenüber dem AN anzuzeigen.
Sammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) sowie deren Entsorgung
15230 Frankfurt (Oder)
Die Leistung umfasst die Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten mittels Schadstoffmobil. Die gesammelten Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Die geeignete Nachweisführung ist ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Der AG kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2029, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Die Inanspruchnahme der Verlänge-rungsoption ist durch den AG spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums, also bis zum 30. Juni 2027, gegenüber dem AN anzuzeigen.
Maschinelle Straßenreinigung inkl. Entsorgung des Straßenkehrichts
15230 Frankfurt (Oder)
Die zu erbringenden Leistungen im Los 3 umfassen die maschinelle Reinigung von Fahrbahnen, Parkstreifen, Haltebuchten, Rad -und Gehwegen gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder). Die Leistungen sind im Stadtgebiet zu erbringen. Zu den Fahrbahnen gehören auch der Fahrbahnrand der Mittelinseln und Kreisel, Mittelstreifen, Sicherheitsstreifen und Hal-testellenbuchten. Bei der Gehwegreinigung ist die gesamte Gehwegfläche zu reinigen.
Der AG kann gemäß § 16 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der vorlie-genden Ausschreibungsunterlagen) den Vertrag einmalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2029, verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Die Inanspruchnahme der Verlänge-rungsoption ist durch den AG spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums, also bis zum 30. Juni 2027, gegenüber dem AN anzuzeigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB,
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Teil II der Ausschreibungsunterlagen, Anlage 1 zum Angebotsschreiben)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter / AN / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 2 zum Ange-botsschreiben)
- Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
- Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YU36MCE
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.