Interaktive Tafeln für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Teltow Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-014-EDV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Tafeln für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Teltow
Die Stadt Teltow möchte die in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen mit interaktiven Tafeln ausstatten. Hierfür stehen teilweise Fördermittel des Bundes zum Digitalpakt Schule 2019-2024 zur Verfügung.
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule Potsdamer Str. 51 14513 Teltow
8 Interaktive Tafeln mit Ständerwerk; diese Beschaffung ist mit Fördermitteln finanziert.
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule 2
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule Potsdamer Str. 51 14513 Teltow
4 Interaktive Tafeln mit Ständerwerk
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule 3
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule Egerstraße 10 14513 Teltow
12 Tafeln mit Ständerwerk
Anne-Frank-Grundschule
Anne-Frank-Grundschule John-Schehr-Str. 18 14513 Teltow
16 Interaktive Tafeln mit Ständerwerk, wobei 7 Tafeln im Zeitraum vom 14.08.-17.08.2023 und 9 Tafeln im Zeitraum vom 23.10.-26.10.2023 geliefert werden müssen.
Grundschule Am Röthepfuhl
Grundschule Am Röthepfuhl Sputendorfer Str. 1 14513 Teltow
1 Interaktive Tafel 86" sowie eine Interaktive Tafel 75" jeweils mit Ständerwerk
Schulungen
Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule Egerstraße 10 14513 Teltow
zweistündige Basisschulung für max. 45 Personen und drei mal zweistündige Pädagogische Schulung für jeweils max. 45 Personen Zeit: nach Absprache mit dem AG
Demontage&Entsorgung
14513 Teltow
Demontage und Entsorgung von 14 klappbaren Kreidetafeln und 12 86" Whiteboardtafeln mit Beamer, alle aus den drei benannten Grundschulen aus LOS 1-4. Die Entsorgung muss im unmittelbaren Vorfeld der Neuanbringung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung erfolgt durch 124-ld
124-ld
124-ld
Angabe von Referenzen der letzten 3 Jahre zu vergleichbaren Aufträgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4L6MSM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).