Beratungskontingent digitale Transformation Referenznummer der Bekanntmachung: CTK 03/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungskontingent digitale Transformation
Die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH (CTK) sucht einen Beratungspartner im Rahmen eines Abrufvertrages für die Beratung und Projektsteuerung zur Umsetzung entsprechender Digitalisierungsvorhaben im klinischen und administrativen Bereich. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Das Land Brandenburg plant den Aufbau eines Innovationszentrums Universitätsmedizin (IUC) in Cottbus - eines der größten Projekte im Strukturwandel in der Lausitz. Forschungsschwerpunkt des Universitätsklinikums soll die Gesundheitssystemforschung sein. Grundlage dafür wird ein digitales Netzwerk von Akteuren in der Gesundheitsversorgung in der Modellregion Lausitz. In der Modellregion Gesundheit Lausitz sollen moderne Versorgungsmodelle entwickelt werden und unter wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden sollen. Die Best-Practice-Modelle sollen als mögliche Lösungen für sich abzeichnende Problemlagen des Gesundheitswesens auch in anderen vom Strukturwandel betroffenen bzw. ländlichen Regionen in Deutschland dienen. Daneben verschafft das Bundesministerium für Gesundheit mit einem Investitionsprogramm den Krankenhäusern ein digitales Update. Der Bund stellt ab dem 1. Januar 2021 3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Das Bundesland Brandenburg stellt weitere Investitionsmittel bereit, die die Bundesmittel ergänzen. In diesem Gesamtzusammenhang sucht das CTK einen Beratungspartner im Rahmen eines Abrufvertrages für die Beratung und Projektsteuerung zur Umsetzung entsprechender Digitalisierungsvorhaben im klinischen und administrativen Bereich.
Beim Aufbau der Modellregion Gesundheit Lausitz kommt dem IUC mit Forschungsschwerpunkten in der Gesundheitssystemforschung und der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine Schlüsselrolle zu. Das IUC besteht aus der Universitätsmedizin Cottbus, d. h. Medizinischer Fakultät plus Universitätsklinikum, sowie einem digital unterstützten Netzwerk mit weiteren Akteuren der Gesundheitsversorgung in der Region Lausitz. Auch weitere, über das IUC hinausgehende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung werden in der Modellregion Gesundheit Lausitz durch Forschung proaktiv mitgestaltet und weiterentwickelt. Dazu gehören etwa Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bzw. der Gematik GmbH, wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Gesundheitskarte, der Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM), das e-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), aber auch Projekte der Brandenburgischen Landesregierung zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft, wie etwa digital solutions made in Brandenburg (digisolBB). Die Erkenntnisse aus der Forschung des IUC sollen für die Weiterentwicklung vorgenannter Lösungen verwendet werden.
Im Rahmen des Strukturwandels will der Auftraggeber daher ein neues digitales Fundament schaffen und weiterhin eine Spitzenposition in der medizinischen Versorgung einnehmen. In Planung sind digitale Transformationsprojekte, sowie Kooperationsvorhaben mit regionalen und nationalen Partnern aus der Medizin, der Gesellschaft sowie Industrie und sollen im Rahmen von agilen Innovationsprojekten operationalisiert werden. Die aktuelle Auslastung des IT-Personals sowie die Bindung an aktuell umzusetzende Projekte sowie die Sicherstellung des Routinebetriebs, erlaubt keine reine intern gedeckte Umsetzung der Vorhaben und bedarf externer Unterstützung. Neben generellen Ressourcenengpässen sind insbesondere bei der Prozessgestaltung, komplexen Projekten, organisationsübergreifenden Herstellung von Interoperabilität mit externen Einrichtungen, wie Gesundheitseinrichtungen jeder Art (Kliniken, ambulanter Sektor, Kassen) oder auch Industriepartnern, umfangreiche zusätzliche Kompetenzen notwendig.
Die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH (CTK) sucht einen Beratungspartner im Rahmen eines Abrufvertrages für die Beratung und Projektsteuerung zur Umsetzung entsprechender Digitalisierungsvorhaben im klinischen und administrativen Bereich. Der Bedarf an Unterstützung wird derzeit auf ca. 3000-5000 Tage (auf Basis von 8h, unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis voraussichtlich 31.06.2027 geschätzt, wobei der Partner in den ersten 12 Monaten der Vertragslaufzeit 900 Personentagen leisten können muss. Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ist ein Abrufkontingent von maximal 8.500 Personentagen über die Laufzeit. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind zusätzlich den Vergabeunterlagen (dort insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 5) zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit kann einmalig um weitere 24 Monate verlängert werden.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform vergabemarktplatz.brandenburg in elektronischer Form einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Anlage 2F 2 in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter weitere Eigenerklärungen einzureichen, welche den Vergabeunterlagen zu entnehmen sind.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen
einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
2. Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bieters in Form einer Eigenerklärung.
3. Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber
nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann
er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der
Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen
einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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4.1 Eigenerklärung zum Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 200 Million Euro betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss, weil die Ausführung weiterer Aufträge davon abhängt (vgl. Erwägungsgrund 83 RL 2014/24/EU).
4.2 Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Begleitung Umsetzungsprojekte Digitalisierung und digitale Versorgungslösungen) jeweils mindestens 10 Million Euro betragen haben. Der Bieter ist auf gesonderte Anforderung des CTK zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen zur Vorlage entsprechender Referenzen verpflichtet, die die nachzuweisenden Anforderungen bestätigen.
5. Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6. Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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4.1 Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 200 Million Euro betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss, weil die Ausführung weiterer Aufträge davon abhängt (vgl. Erwägungsgrund 83 RL 2014/24/EU).
4.2 Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen (z.B. Begleitung Umsetzungsprojekte Digitalisierung und digitale Versorgungslösungen) jeweils mindestens 10 Million Euro betragen haben. Der Bieter ist auf gesonderte Anforderung des CTK zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen zur Vorlage entsprechender Referenzen verpflichtet, die die nachzuweisenden Anforderungen bestätigen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7. Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Der Bieter hat eine Referenzliste mit mindestens 5 Projektreferenzen für vergleichbare Leistungen mit dem Angebot einzureichen.
7.1 Der Bieter hat mindestens 5 Referenzen aus dem Raum DACH einzureichen, die jede für sich die nachfolgenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 7.1.1-7.1.4 (kumulativ) erfüllt.
Im Einzelnen:
7.1.1 Der Referenzgeber muss mindestens ein Maximalversorger oder ein Universitätsklinikum mit mehr als 800 Planbetten sein.
7.1.2 Der Referenzgeber muss ein Krankenhaus sein, welches unter die KRITIS-Verordnung fällt.
7.1.3 Die Referenz darf zum Zeitpunkt des Angebotseingang nicht älter als 60 Monate sein.
7.1.4 Der Referenz muss ein beauftragtes Projektvolumen von mindestens 1000 Beratertagen mit einem Krankenhauskunden oder ein Projektvolumen größer [Betrag gelöscht] Euro zum Nachweis der erforderlichen Parallelität von Beratungstätigkeit und Mitarbeiterbreite zugrunde liegen.
7.2 Der Bieter hat die folgenden Beratungs- und Umsetzungserfahrungen gemäß Ziffer 7.2.1-7.1.5 jeweils mit mindestens einer Referenz aus dem Raum DACH oder Europa nachzuweisen.
Im Einzelnen
7.2.1 Umsetzung von Digitalisierungsinitiativen mit Programm- und Projektmanagement in einem Krankenhaus größer 10 Mio. EUR unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.2 Umsetzung von digitalen Versorgungskonzepten in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.3 Implementierung/Betrieb von IT-Projekten in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.4 Beratung und Umsetzung von Cloud-Strategien in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.5 Beratung zur Nutzung von interoperablen Daten auf Basis von internationalen Standards als Grundlage für Healthcare Analytics über existierende offene, international anerkannten Schnittstellen- und/oder Interoperabilitätsstandards umgesetzt werden, z. B. durch eine FHIR-Profildefinition oder ein IHE-Integrationsprofil.
8. Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
Legen Sie bitte in einer detaillierten Beschreibung (max. 10 Seiten pptx) die Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung von Digitalisierungsinitiativen bei einem kommunalen Maximalversorger bzw. einem Universitätsklinikum für vergleichbare Transformationsprojekten dar und begründen diese Erfolgsfaktoren.
9.1 Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich hervorgehen. Der Bieter sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu verfügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung der avisierten Themen begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
Mindestanforderung: 500 Beschäftige
9.2 Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Expertennetzwerk aus Expert*in für Vergabe- / Fördermittelrecht, Expert*in für Interoperabilität, Expert*in für Medizinprozesse
10. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
11. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
12. Eigenerklärung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der dort definierten Anforderungen belegt.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Mindestanforderung: 7.1 Der Bieter hat mindestens 5 Referenzen aus dem Raum DACH einzureichen, die jede für sich die nachfolgenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 7.1.1-7.1.4 (kumulativ) erfüllt.
Im Einzelnen:
7.1.1 Der Referenzgeber muss mindestens ein Maximalversorger oder ein Universitätsklinikum mit mehr als 800 Planbetten sein.
7.1.2 Der Referenzgeber muss ein Krankenhaus sein, welches unter die KRITIS-Verordnung fällt.
7.1.3 Die Referenz darf zum Zeitpunkt des Angebotseingang nicht älter als 60 Monate sein.
7.1.4 Der Referenz muss ein beauftragtes Projektvolumen von mindestens 1000 Beratertagen mit einem Krankenhauskunden oder ein Projektvolumen größer [Betrag gelöscht] Euro zum Nachweis der erforderlichen Parallelität von Beratungstätigkeit und Mitarbeiterbreite zugrunde liegen.
7.2 Der Bieter hat die folgenden Beratungs- und Umsetzungserfahrungen gemäß Ziffer 7.2.1-7.1.5 jeweils mit mindestens einer Referenz aus dem Raum DACH oder Europa nachzuweisen.
Im Einzelnen
7.2.1 Umsetzung von Digitalisierungsinitiativen mit Programm- und Projektmanagement in einem Krankenhaus größer 10 Mio. EUR unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.2 Umsetzung von digitalen Versorgungskonzepten in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.3 Implementierung/Betrieb von IT-Projekten in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.4 Beratung und Umsetzung von Cloud-Strategien in einem Krankenhaus unter Geltung der DS-GVO und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes oder gleichwertig.
7.2.5 Beratung zur Nutzung von interoperablen Daten auf Basis von internationalen Standards als Grundlage für Healthcare Analytics über existierende offene, international anerkannten Schnittstellen- und/oder Interoperabilitätsstandards umgesetzt werden, z. B. durch eine FHIR-Profildefinition oder ein IHE-Integrationsprofil.
9.1 Mindestanforderung: 500 Beschäftigte
9.2 Expertennetzwerk aus Expert*in für Vergabe- / Fördermittelrecht, Expert*in für Interoperabilität, Expert*in für Medizinprozesse
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels
Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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13. Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
14. Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
15. Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
16. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
17. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
18. Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
19. Erklärung Frauenförderung, sofern in Anspruch genommen
20. Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Ausschlussgründe Russland Sanktionen
21. Information und Erklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er in der Eignungsprüfung eine Punktzahl von mindestens 994 Punkten (70% der Maximalpunktzahl von 1420 Punkten) erlangt. Angebote von Bietern, die diese Punktzahl nicht erlangen, sind zur weitere Angebotswertung nicht zugelassen. Die Punktzahl berechnet sich anhand: 1. Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, 2. Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen und 3. Qualität der Eignung nach Anlage 2F 4.2. Die Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen Ziffer D.II 1-4 (Seiten 31-33).
Abschnitt IV: Verfahren
Das Expertengremium erachtet das Wintersemester 2026/27 als möglichen Starttermin für die ersten Studierenden in Cottbus. Mit der Verankerung des "Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus" im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen wurden zugleich die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Bundes geschaffen. Die Umsetzung der von Expertenkommission und Wissenschaftsrat ausgesprochenen Empfehlungen zur künftigen Rolle der Universitätsmedizin zwischen Wissenschafts- und Gesundheitssystem machen eine kontinuierliche Beratungsunterstützung erfoderlich, die mittels einer einheitlichen Strategie und Kontinuität die Transformation der einzelnen Digitalisierungsthemen in die Operationalisierung erreicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Verlängerung der Mindestlaufzeit erforderlich wird, um dieser einheitlichen Strategie und Kontinuität gerecht zu werden. Damit ist gleichfalls die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel verbunden, die andernfalls nicht hinreichend sicherstellt werden kann.
NICHT ÖFFENTLICH!!!
Angebotsabgabe nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Projektraum/Angebote!
NICHT ÖFFENTLICH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung
des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das
Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und
die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können
auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter Vergabemarktplatz Brandenburg herunterladen.
Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein
Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des
Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden
Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern
ausschließlich über das e-Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg abgerufen werden. Nachrichten an
die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg unter dem
Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie
aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter Vergabemarktplatz Brandenburg unter Beachtung der
dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht
registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte
und Erklärungen sind ungültig.
***
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung
sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge
nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang
des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5C6M0G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet
spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland