Markterkundungsverfahren Neubau und Betrieb Technologiecampus Dahlewitz Referenznummer der Bekanntmachung: GBM 1/2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenfelde-Mahlow
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15827
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blankenfelde-mahlow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren Neubau und Betrieb Technologiecampus Dahlewitz
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow lädt mit dieser Bekanntmachung interessierte Anbieter zur Teilnahme an einer zweistufigen Markterkundung ein.
Die Markterkundung bezieht sich auf die Realisierung eines Forschungs-, Technologie- und Gründercampus (kurz: Technologiecampus). Nach den derzeitigen Vorstellungen soll sich der Technologiecampus dabei inhaltlich auf den Themenbereich der Luftfahrt bzw. des Flugzeugsbaus fokussieren, welcher am Standort selbst insbesondere durch den Sitz der Rolls-Royce Deutschland Limited & Co. KG geprägt ist - einem der renommiertesten Flugzeugtriebwerkshersteller weltweit. Im Rahmen der Markterkundung soll aber auch die inhaltliche Ausrichtung des Technologiecampus thematisiert werden.
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt, dieses Projekt als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) weiterzuverfolgen.
Die Ergebnisse der Prüfung zur Umsetzbarkeit und Marktfähigkeit des Projektes sowie den Vergabemodellen, bei der die Erkenntnisse aus der vorliegenden Markterkundung einfließen, sollen den entscheidenden politischen Gremien als Diskussionsgrundlage für ihre Entscheidungsfindung und zur etwaigen Vorbereitung eines entsprechenden Vergabeverfahrens dienen.
Blankenfelde-Mahlow 15827
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt die Errichtung eines Forschungs-, Technologie- und Gründercampus (kurz: Technologiecampus). Nach den derzeitigen Vorstellungen soll sich der Technologiecampus dabei inhaltlich auf den Themenbereich der Luftfahrt bzw. des Flugzeugsbaus fokussieren, welcher am Standort selbst insbesondere durch den Sitz der Rolls-Royce Deutschland Limited & Co. KG geprägt ist - einem der renommiertesten Flugzeugtriebwerkshersteller weltweit.
Ausgangspunkt für diese Überlegungen ist eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Technologiecampus in Dahlewitz, die im Jahre 2019 für die Investitionsbank des Landes Brandenburg erstellt wurde. Nach den darin enthaltenen Zielstellungen soll ein Technologiecampus dabei insbesondere vier Zielstellungen verfolgen:
- Entwicklung von Forschung & Entwicklung am Standort durch Bereitstellung innovativer Infrastrukturen, Möglichkeiten der Kooperationen sowie Ansiedlung von Forschungspartnern
- Ansiedlungen sowie Gründung von neuen, vorzugsweise luftfahrtaffinen Unternehmen
- Unterstützung der bestehenden Nachfrage am Standort und Begleitung von Projekten
- Platz für ein modernes Tagungs- und Konferenzzentrum bieten.
Mit diesen Zielstellungen soll der Technologiecampus einerseits als Lernzentrum für die Region fungieren, andererseits das Luftfahrtcluster am Standort durch Verbreiterung und Innovationssteigerung stärken. Im Rahmen der Markterkundung soll aber auch die inhaltliche Ausrichtung des Technologiecampus thematisiert werden.
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt, dieses Projekt als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) weiterzuverfolgen. Dazu soll die der Gemeinde gehörende Grundstücksfläche in Dahlewitz in eine Besitz- bzw. Betriebsgesellschaft, die gemeinsam mit einem privaten Partner gegründet wird, eingebracht werden.
Die Finanzierung soll zum einen durch die finanzielle Beteiligung des privaten Partners, zum anderen durch die Einnahmen aus dem Betrieb des Technologiecampus sichergestellt werden. Im Rahmen des Betriebs sollen teilweise Flächen zu marktüblichen Preisen vermarktet, andere Flächen für die Ansiedlung von neuen Unternehmen (Startups) zu besonderen Bedingungen befristet abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In der ersten Stufe der Markterkundung sollen interessierte Unternehmen zur Erbringung von Bauleistungen sowie Vermietungs- und Vermarktungsdienstleistungen bis zum
11. April 2022, 12:00 Uhr
Interessenbekundungen zur Teilnahme an der Markterkundung an die vorgenannte Kommunikationsadresse [gelöscht] übersenden.
Einzureichen sind mit der Interessenbekundung eine kurze Selbstdarstellung mit Unternehmenskennzahlen (Umsatz im Bereich Bauen / Betrieb / Vermietung / Vermarktung von gewerblichen Gebäuden in den letzten drei Jahren, Mitarbeiterzahlen) sowie eine kurze Aufzählung von mindestens zwei geeigneten Referenzen im Bereich Errichtung, Betrieb bzw. Vermietung / Vermarktung von Technologiecentern oder anderen gewerblichen Bürogebäuden der letzten acht Jahre. Von der Übersendung von Werbebroschüren und Unternehmenspräsentationen ist bitte abzusehen.
Die Gemeinde wird aus den eingegangenen Interessensbekundungen diejenigen Unternehmen auswählen, mit denen die Markterkundung durchgeführt wird und am 12.04.2023 zu den Markterkundungsgesprächen unter Beifügung eines ergänzenden Eckpunktepapiers einladen. Das Eckpunktepapier wird weitere Informationen zum Projekt und zu den Fragen der Markterkundung enthalten.
Die Markterkundungsgespräche sollen am 26. und 27.04.2023 digital durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme - auch bei Einreichung vollständiger Unterlagen und Eignung für die Markterkundung - besteht nicht. Die Gemeinde ist in ihrer Auswahlentscheidung frei.
Hinweise: Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine Markterkundung. Das Verfahren stellt kein Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts dar. Es ist nicht auf die Abgabe verbindlicher Angebote oder Erteilung eines Zuschlags gerichtet.
Unternehmen sind an ihre Interessenbekundungen nicht gebunden; eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Der Gemeinde steht es frei, welche Unternehmen sie bei der Markterkundung einbezieht.
Eine Verpflichtung zur Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Markterkundung besteht nicht. Auch eine Verpflichtung zur Ausschreibung des in Rede stehenden Projekts lässt sich aus der Markterkundung nicht herleiten. Eine Entschädigung für die Teilnahme wird nicht gewährt.
Die von den Interessenten eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Aus der Markterkundung gewonnene Erkenntnisse werden nur in anonymisierter Form und ohne Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen weiter genutzt.
Rückfragen zur Markterkundung bzw. zu den Unterlagen können über die vorgenannte Kommunikationsadresse oder über die genannte Kontaktstelle eingereicht werden. Sofern die erfragten Informationen für alle Teilnehmer der Markterkundung relevant sind, behält sich die Gemeinde eine Weitergabe der Informationen an alle Teilnehmer vor.
Die vorliegende Vorinformation dient der freiwilligen Marktinformation bzw. Markterkundung und ist für die Gemeinde unverbindlich. Eine Verpflichtung zur Ausschreibung im Allgemeinen oder entsprechend der formulierten Parameter im Besonderen ist hieraus nicht abzuleiten. Die Gemeinde kann von der Einleitung eines Vergabeverfahrens absehen oder von den Angaben in der Vorinformation abweichen. Das gilt auch für den voraussichtlichen Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG6N80