Orangerieschloss im Park Sanssouci, Zentrale Abfallentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2232070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Orangerieschloss im Park Sanssouci, Zentrale Abfallentsorgung
Zentrale Abfallentsorgung gefährlicher und nichtgefährlicher Bauabfälle BA 0 - 3
Orangerieschloss im Park Sanssouci An der Orangerie 3 - 5 14469 Potsdam
- Containergestellung
- Baustellenabfallerfassung und Entsorgung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Nachweis von drei Referenzprojekten der letzten 5 Geschäftsjahre mit vergleichbarem Leistungsumfang: Entsorgung von gefährlichen und nichtgefährlichen Bauabfällen einschl. Bereitstellung und Transport von Containern,
Mindestanforderung für die Art der Maßnahme: Bauen im Bestand oder Bauen in denkmalgeschützten Gebäude/ Denkmal-Ensemble
aussagefähige Referenzunterlagen mit Inhalt der Darstellung pro Referenzprojekt:
- kurze Leistungsbeschreibung,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr. und Mailadresse
- Planungsverantwortliche mit Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr. und Mailadresse
- Ausführungszeitrum,
- Auftragsvolumen
Abschnitt IV: Verfahren
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Bitte beachten Sie, es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung einer Dienstleistung. Die Teilnahme von Bietern am Öffnungstermin ist nach VgV § 55 Abs. 2 nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYY2B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://spsg.de
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://spsg.de