Wartung und Havariedienste von Kanal-, Regenwasser- Schmutzwasserleitungen der WHG Eberswalde Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.whg-ebw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Havariedienste von Kanal-, Regenwasser- Schmutzwasserleitungen der WHG Eberswalde
Reinigung und Wartung der Kanal-, Regenwasser- Schmutzwasser sowie Drainageleitungen- und Schächte sowie die Übernahme des Havariedienstes bei der WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung von Regenwasser-Straßeneinlaufschächte und Anschlussleitungen, Schmutzwasserleitungen und Regen- oder Dränage-Wasserleitungen. Die exakten Mengen sind auf der Exceldatei „Angebotsdatei Projekt 22.1032“ ausgewiesen.
Die Leistungen sind im Stadtgebiet Eberswalde zu erbringen. Die Monate/Jahre, in denen die Wartungen/Reinigungen vorgenommen werden sollen, sind weitestgehend pro Stadtgebiet vereinheitlicht.
Die genauen Reinigungszeiten werden zwischen AG und AN mindestens 21 Tage vor Durchführung abgestimmt.
Der Vertrag kann zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende)
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektrisch im vier Augen Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.