Managementvertrag Gemeinschaftsklinikum Mitteilrhein gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Auftraggeber nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 RL 2014/24/EU
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Managementvertrag Gemeinschaftsklinikum Mitteilrhein gGmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ("GKM gGmbH") betreibt das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM). Zu dem GKM gehören Krankenhäuser an mehreren Standorten. Die Führung des GKM wird seit März 2020 durch die Sana Kliniken AG auf Grundlage eines Managementvertrags vorgenommen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Tä-tigkeit der Geschäftsführung eine Vielzahl von Managementdienstleistungen. Der vorstehend genannte Managementvertrag endet mit Ablauf des 31.03.2023.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Neuvergabe der Managementdienstleistungen zunächst als "Interimsmanagement" mit einer Vertragslaufzeit von zunächst bis zu 15 Monaten (Grundlaufzeit und Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
79411000 Allgemeine Managementberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Koblenzer Straße 115-155 56073 Koblenz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

An der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ("GKM gGmbH") sind die Stadt Koblenz (25,0 %), der Landkreis Mayen-Koblenz (25,0 %), die Stiftung Evangelisches Stift St. Martin (28,571 %), die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (7,143 %), die Stiftung Seniorenhaus zum Heiligen Geist (7,143 %) und die Diakoniegemeinschaft Paulinenstift (7,143 %) beteiligt. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen steht derzeit den beiden kommunalen Gesellschaftern zusammen die Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung zu. Die Gesellschaft betreibt das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) als eines der größten Gesundheitsunternehmen der Region und einer der zehn größten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.

Als Maximalversorger hält das GKM nahezu alle medizinischen Fachabteilungen und Spezia-listen vor. Zum GKM gehören die Krankenhäuser Kemperhof und Ev. Stift St. Martin in Koblenz, St. Elisabeth in Mayen, Heilig Geist in Boppard und Paulinenstift in Nastätten. Im landesweit viertgrößten Klinikum der Maximalversorgung kümmern sich fast 4.300 Mitarbeiter pro Jahr um ca. 48.000 stationäre (inkl. teilstationäre) und 116.000 ambulante Patienten (inkl. ambulante OPs). Dazu stehen über 1.300 Betten zur Verfügung. Insgesamt kommen jährlich rund 2.700 Kinder zur Welt.

In den medizinischen Fachabteilungen mit angeschlossener ambulanter Versorgung, Angeboten zur Prävention und Rehabilitation sowie drei Senioreneinrichtungen wird erstklassige medizinische Versorgung und Pflege mit einem umfassenden Angebot für alte und pflegebedürftige Menschen verbunden. Insoweit kontrolliert die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH die folgenden Beteiligungen und bestimmt bei diesen Gesellschaften insbesondere auch die Geschäftsführung:

- Medizinisches Versorgungszentrum Mittelrhein gGmbH: Ambulante Versorgung von Patienten

- Seniocura GmbH: Senioreneinrichtungen an den Standorten Boppard, Koblenz, Nastätten, sowie mobiler Pflegedienst

- Rehafit gGmbH: Praxis für Physiotherapie und Ergotherapie sowie ambulantes Rehazentrum

- LBG Labor Mittelrhein GmbH

- GZ-Service Koblenz GmbH

Ein eigenes Bildungs- und Forschungsinstitut (BFI) leistet einen Beitrag zur Mitarbeitergewinnung, -bindung und -entwicklung und gewährleistet die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Die Führung des GKM wird seit März 2020 durch die Sana Kliniken AG auf Grundlage eines Managementvertrags vorgenommen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Tätigkeit der Geschäftsführung eine Vielzahl von Managementdienstleistungen. Der vorstehend genannte Managementvertrag endet mit Ablauf des 31.03.2023.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Neuvergabe der Managementdienstleistungen zunächst als "Interimsmanagement" mit dem Ziel, das laufende operative Geschäft erfolgreich zu steuern und zu optimieren, um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu fördern und einen wirtschaftlichen Betrieb des GKM sicherzustellen. Hierdurch soll Raum für strategische Entscheidungen der zuständigen Gremien geschaffen werden. Die Gesellschafter der GKM gGmbH streben an, in einem Bieterverfahren einen neuen Mehrheitsgesellschafter für die Gesellschaft zu gewinnen, der mittelfristig das Management der Gesellschaft übernehmen wird.

Wegen der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf das in den Vergabeunterlagen enthaltene Leistungsverzeichnis verwiesen. Aus Sicht des Auftraggebers sind insbesondere folgende Aspekte der Leistungserstellung entscheidend:

1. Geschäftsführung

Es wird vorausgesetzt, dass die Bieter mindestens einen, ggfls. auch zwei persönlich und fachlich geeignete Geschäftsführer benennen. Es steht im Ermessen der Bieter, ob sie zusätzlich einen weiteren persönlich und fachlich geeigneten Geschäftsführer als Vertretung benennen. Wird kein weiterer Geschäftsführer benannt, ist durch eine darzulegende Vertretungskonzeption die jederzeitige Sicherstellung der Unternehmensführung darzulegen.

2. Kaufmännischer Direktor

Gemäß den Leistungsanforderungen ist zudem die Position eines Kaufmännischen Direktors durch den Auftragnehmer zu besetzen.

3. Managementteam

Der Auftraggeber erwartet, dass die Bieter entsprechend der Komplexität und Vielgestaltigkeit der anstehenden Aufgaben ein leistungsfähiges Managementteam zur Unterstützung der Ge-schäftsführung benennt.

4. Weiteres Fachpersonal

Für Sonderaufgaben ist in einem Personaleinsatzkonzept darzulegen, welche weiteren kaufmännischen und/oder technischen Fachleute neben dem oder den Geschäftsführern und dem Managementteam zum Einsatz kommen werden. Die aus Sicht des Auftraggebers er-forderlichen Sachgebiete ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragsbeginn und Leistungsbeginn ist der 01.04.2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 55%
Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungskonzept / Gewichtung: 15%
Kostenkriterium - Name: Wirtschaftliche Bedingungen der Zusammenarbeti / Gewichtung: 30%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Managementvertrag wurde für die Dauer von zunächst bis zu 15 Monaten geschlossen (Grundlaufzeit und Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Der Auftrag kann aufgrund seiner Art und Komplexität in Bezug auf seinen rechtlichen und finanziellen Rahmen nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden. Bei Anwendung der Mindestangebotsfristen nach VgV könnte - gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung - ein rechtzeitiger Leistungsbeginn zum 01.04.2023 nicht sichergestellt werden. Deshalb hat die Auftraggeberin entschieden, die Angebotsfristen voraussichtlich wie folgt zu verkürzen: Frist für den Eingang von Erstangeboten 16 Tage; Frist für den Eingang von Folgeangeboten wird gemäß § 17 Abs. 7 VgV bestimmt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 243-697355
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Von der Angabe des Vertragswerts wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Der in dieser Bekanntmachung angegebene Wert von 0,01 Euro ist rein technisch bedingt ("Platzhalter").

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6NXT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist

jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung

in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages

nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,

die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung

genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.

Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2023

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