Managementvertrag Gemeinschaftsklinikum Mitteilrhein gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managementvertrag Gemeinschaftsklinikum Mitteilrhein gGmbH
Die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ("GKM gGmbH") betreibt das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM). Zu dem GKM gehören Krankenhäuser an mehreren Standorten. Die Führung des GKM wird seit März 2020 durch die Sana Kliniken AG auf Grundlage eines Managementvertrags vorgenommen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Tä-tigkeit der Geschäftsführung eine Vielzahl von Managementdienstleistungen. Der vorstehend genannte Managementvertrag endet mit Ablauf des 31.03.2023.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Neuvergabe der Managementdienstleistungen zunächst als "Interimsmanagement" mit einer Vertragslaufzeit von zunächst bis zu 15 Monaten (Grundlaufzeit und Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Koblenzer Straße 115-155 56073 Koblenz
An der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ("GKM gGmbH") sind die Stadt Koblenz (25,0 %), der Landkreis Mayen-Koblenz (25,0 %), die Stiftung Evangelisches Stift St. Martin (28,571 %), die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (7,143 %), die Stiftung Seniorenhaus zum Heiligen Geist (7,143 %) und die Diakoniegemeinschaft Paulinenstift (7,143 %) beteiligt. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen steht derzeit den beiden kommunalen Gesellschaftern zusammen die Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung zu. Die Gesellschaft betreibt das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) als eines der größten Gesundheitsunternehmen der Region und einer der zehn größten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.
Als Maximalversorger hält das GKM nahezu alle medizinischen Fachabteilungen und Spezia-listen vor. Zum GKM gehören die Krankenhäuser Kemperhof und Ev. Stift St. Martin in Koblenz, St. Elisabeth in Mayen, Heilig Geist in Boppard und Paulinenstift in Nastätten. Im landesweit viertgrößten Klinikum der Maximalversorgung kümmern sich fast 4.300 Mitarbeiter pro Jahr um ca. 48.000 stationäre (inkl. teilstationäre) und 116.000 ambulante Patienten (inkl. ambulante OPs). Dazu stehen über 1.300 Betten zur Verfügung. Insgesamt kommen jährlich rund 2.700 Kinder zur Welt.
In den medizinischen Fachabteilungen mit angeschlossener ambulanter Versorgung, Angeboten zur Prävention und Rehabilitation sowie drei Senioreneinrichtungen wird erstklassige medizinische Versorgung und Pflege mit einem umfassenden Angebot für alte und pflegebedürftige Menschen verbunden. Insoweit kontrolliert die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH die folgenden Beteiligungen und bestimmt bei diesen Gesellschaften insbesondere auch die Geschäftsführung:
- Medizinisches Versorgungszentrum Mittelrhein gGmbH: Ambulante Versorgung von Patienten
- Seniocura GmbH: Senioreneinrichtungen an den Standorten Boppard, Koblenz, Nastätten, sowie mobiler Pflegedienst
- Rehafit gGmbH: Praxis für Physiotherapie und Ergotherapie sowie ambulantes Rehazentrum
- LBG Labor Mittelrhein GmbH
- GZ-Service Koblenz GmbH
Ein eigenes Bildungs- und Forschungsinstitut (BFI) leistet einen Beitrag zur Mitarbeitergewinnung, -bindung und -entwicklung und gewährleistet die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Die Führung des GKM wird seit März 2020 durch die Sana Kliniken AG auf Grundlage eines Managementvertrags vorgenommen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Tätigkeit der Geschäftsführung eine Vielzahl von Managementdienstleistungen. Der vorstehend genannte Managementvertrag endet mit Ablauf des 31.03.2023.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Neuvergabe der Managementdienstleistungen zunächst als "Interimsmanagement" mit dem Ziel, das laufende operative Geschäft erfolgreich zu steuern und zu optimieren, um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu fördern und einen wirtschaftlichen Betrieb des GKM sicherzustellen. Hierdurch soll Raum für strategische Entscheidungen der zuständigen Gremien geschaffen werden. Die Gesellschafter der GKM gGmbH streben an, in einem Bieterverfahren einen neuen Mehrheitsgesellschafter für die Gesellschaft zu gewinnen, der mittelfristig das Management der Gesellschaft übernehmen wird.
Wegen der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf das in den Vergabeunterlagen enthaltene Leistungsverzeichnis verwiesen. Aus Sicht des Auftraggebers sind insbesondere folgende Aspekte der Leistungserstellung entscheidend:
1. Geschäftsführung
Es wird vorausgesetzt, dass die Bieter mindestens einen, ggfls. auch zwei persönlich und fachlich geeignete Geschäftsführer benennen. Es steht im Ermessen der Bieter, ob sie zusätzlich einen weiteren persönlich und fachlich geeigneten Geschäftsführer als Vertretung benennen. Wird kein weiterer Geschäftsführer benannt, ist durch eine darzulegende Vertretungskonzeption die jederzeitige Sicherstellung der Unternehmensführung darzulegen.
2. Kaufmännischer Direktor
Gemäß den Leistungsanforderungen ist zudem die Position eines Kaufmännischen Direktors durch den Auftragnehmer zu besetzen.
3. Managementteam
Der Auftraggeber erwartet, dass die Bieter entsprechend der Komplexität und Vielgestaltigkeit der anstehenden Aufgaben ein leistungsfähiges Managementteam zur Unterstützung der Ge-schäftsführung benennt.
4. Weiteres Fachpersonal
Für Sonderaufgaben ist in einem Personaleinsatzkonzept darzulegen, welche weiteren kaufmännischen und/oder technischen Fachleute neben dem oder den Geschäftsführern und dem Managementteam zum Einsatz kommen werden. Die aus Sicht des Auftraggebers er-forderlichen Sachgebiete ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Vertragsbeginn und Leistungsbeginn ist der 01.04.2023.
Der Managementvertrag wurde für die Dauer von zunächst bis zu 15 Monaten geschlossen (Grundlaufzeit und Verlängerungsoption). Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftrag kann aufgrund seiner Art und Komplexität in Bezug auf seinen rechtlichen und finanziellen Rahmen nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden. Bei Anwendung der Mindestangebotsfristen nach VgV könnte - gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung - ein rechtzeitiger Leistungsbeginn zum 01.04.2023 nicht sichergestellt werden. Deshalb hat die Auftraggeberin entschieden, die Angebotsfristen voraussichtlich wie folgt zu verkürzen: Frist für den Eingang von Erstangeboten 16 Tage; Frist für den Eingang von Folgeangeboten wird gemäß § 17 Abs. 7 VgV bestimmt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Angabe des Vertragswerts wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Der in dieser Bekanntmachung angegebene Wert von 0,01 Euro ist rein technisch bedingt ("Platzhalter").
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6NXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]