Managementvertrag Gemeinschaftsklinikum Mitteilrhein gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managementvertrag Gemeinschaftsklinikum Mitteilrhein gGmbH
Die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ("GKM gGmbH") betreibt das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM). Zu dem GKM gehören Krankenhäuser an mehreren Standorten. Die Führung des GKM wird seit März 2020 durch die Sana Kliniken AG auf Grundlage eines Managementvertrags vorgenommen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Tä-tigkeit der Geschäftsführung eine Vielzahl von Managementdienstleistungen. Der vorstehend genannte Managementvertrag endet mit Ablauf des 31.03.2023.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Neuvergabe der Managementdienstleistungen zunächst als "Interimsmanagement" mit einer Vertragslaufzeit von neun Monaten mit einer eimaligen Option der Gesellschaft auf Verlängerung um weitere sechs Monate.
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Koblenzer Straße 115-155 56073 Koblenz
An der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH ("GKM gGmbH") sind die Stadt Koblenz (25,0 %), der Landkreis Mayen-Koblenz (25,0 %), die Stiftung Evangelisches Stift St. Martin (28,571 %), die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (7,143 %), die Stiftung Seniorenhaus zum Heiligen Geist (7,143 %) und die Diakoniegemeinschaft Paulinenstift (7,143 %) beteiligt. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen steht derzeit den beiden kommunalen Gesellschaftern zusammen die Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung zu. Die Gesellschaft betreibt das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) als eines der größten Gesundheitsunternehmen der Region und einer der zehn größten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.
Als Maximalversorger hält das GKM nahezu alle medizinischen Fachabteilungen und Spezia-listen vor. Zum GKM gehören die Krankenhäuser Kemperhof und Ev. Stift St. Martin in Koblenz, St. Elisabeth in Mayen, Heilig Geist in Boppard und Paulinenstift in Nastätten. Im landesweit viertgrößten Klinikum der Maximalversorgung kümmern sich fast 4.300 Mitarbeiter pro Jahr um ca. 48.000 stationäre (inkl. teilstationäre) und 116.000 ambulante Patienten (inkl. ambulante OPs). Dazu stehen über 1.300 Betten zur Verfügung. Insgesamt kommen jährlich rund 2.700 Kinder zur Welt.
In den medizinischen Fachabteilungen mit angeschlossener ambulanter Versorgung, Angeboten zur Prävention und Rehabilitation sowie drei Senioreneinrichtungen wird erstklassige medizinische Versorgung und Pflege mit einem umfassenden Angebot für alte und pflegebedürftige Menschen verbunden. Insoweit kontrolliert die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH die folgenden Beteiligungen und bestimmt bei diesen Gesellschaften insbesondere auch die Geschäftsführung:
- Medizinisches Versorgungszentrum Mittelrhein gGmbH: Ambulante Versorgung von Patienten
- Seniocura GmbH: Senioreneinrichtungen an den Standorten Boppard, Koblenz, Nastätten, sowie mobiler Pflegedienst
- Rehafit gGmbH: Praxis für Physiotherapie und Ergotherapie sowie ambulantes Rehazentrum
- LBG Labor Mittelrhein GmbH
- GZ-Service Koblenz GmbH
Ein eigenes Bildungs- und Forschungsinstitut (BFI) leistet einen Beitrag zur Mitarbeitergewinnung, -bindung und -entwicklung und gewährleistet die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Die Führung des GKM wird seit März 2020 durch die Sana Kliniken AG auf Grundlage eines Managementvertrags vorgenommen. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Tätigkeit der Geschäftsführung eine Vielzahl von Managementdienstleistungen. Der vorstehend genannte Managementvertrag endet mit Ablauf des 31.03.2023.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Neuvergabe der Managementdienstleistungen zunächst als "Interimsmanagement" mit dem Ziel, das laufende operative Geschäft erfolgreich zu steuern und zu optimieren, um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu fördern und einen wirtschaftlichen Betrieb des GKM sicherzustellen. Hierdurch soll Raum für strategische Entscheidungen der zuständigen Gremien geschaffen werden. Die Gesellschafter der GKM gGmbH streben an, in einem Bieterverfahren einen neuen Mehrheitsgesellschafter für die Gesellschaft zu gewinnen, der mittelfristig das Management der Gesellschaft übernehmen wird.
Wegen der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf das in den Vergabeunterlagen enthaltene Leistungsverzeichnis verwiesen. Aus Sicht des Auftraggebers sind insbesondere folgende Aspekte der Leistungserstellung entscheidend:
1. Geschäftsführung
Es wird vorausgesetzt, dass die Bieter mindestens einen, ggfls. auch zwei persönlich und fachlich geeignete Geschäftsführer benennen. Es steht im Ermessen der Bieter, ob sie zusätzlich einen weiteren persönlich und fachlich geeigneten Geschäftsführer als Vertretung benennen. Wird kein weiterer Geschäftsführer benannt, ist durch eine darzulegende Vertretungskonzeption die jederzeitige Sicherstellung der Unternehmensführung darzulegen.
2. Kaufmännischer Direktor
Gemäß den Leistungsanforderungen ist zudem die Position eines Kaufmännischen Direktors durch den Auftragnehmer zu besetzen.
3. Managementteam
Der Auftraggeber erwartet, dass die Bieter entsprechend der Komplexität und Vielgestaltigkeit der anstehenden Aufgaben ein leistungsfähiges Managementteam zur Unterstützung der Ge-schäftsführung benennt.
4. Weiteres Fachpersonal
Für Sonderaufgaben ist in einem Personaleinsatzkonzept darzulegen, welche weiteren kaufmännischen und/oder technischen Fachleute neben dem oder den Geschäftsführern und dem Managementteam zum Einsatz kommen werden. Die aus Sicht des Auftraggebers er-forderlichen Sachgebiete ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Vertragsbeginn und Leistungsbeginn ist der 01.04.2023.
Der Managementvertrag soll für die Dauer von neun Monaten mit einer eimaligen Option der Gesellschaft auf Verlängerung um weitere sechs Monate geschlossen werden. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Der Managementvertrag soll für die Dauer von neun Monaten mit einer eimaligen Option der Gesellschaft auf Verlängerung um weitere sechs Monate geschlossen werden. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
HINWEIS: Die Gesellschafter des Auftraggebers befinden sich derzeit in Verhandlungen über die Übertragung einer Mehrheitsbeteiligung an einen Kaufinteressenten. Falls es insoweit vor Vertragsbeginn zu einer Einigung kommen sollte, werden die hier ausgeschriebenen Leistungen u.U. nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt. Die Teilnehmer am Verfahren erklären sich unter Freistellung des Auftraggebers von diesbezüglichen Ersatzansprüchen hiermit einverstanden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage eines zugehörigen Nachweises
-Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
-Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden 5.000.000,00 Euro
- Sach- und Umweltschäden 1.000.000,00 Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
-Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10,0 Mio. EUR p.a. (zweifach ma-ximiert) durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabe-stelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- Mindestanforderung Umsatz:
Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von insgesamt mindestens 0,75 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
Mindestanforderung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
- Personenschäden 5.000.000,00 Euro
- Sach- und Umweltschäden 1.000.000,00 Euro
- Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro
Die vorstehenden Versicherungssummen jeweils in 2-facher Maximierung.
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren (2020-2022) erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren (2013-2022).
Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Mindestanforderung Referenzen:
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten drei Geschäftsjahren (Wahrnehmung der Geschäftsführung und/ oder des Interimsmanagements für einen oder mehrere Krankenhausträger mit mind. 200 Planbetten gem. Krankenhausplan im Bereich der Plankrankenhäuser). Der zeitlichen Umfang der Geschäftsführung oder des Interimsmanagements muss in Summe mindestens zwölf Monate betragen, die auf mehrere Referenzen verteilt sein können ; die Vergabestelle akzeptiert auch Referenzen aus dem Zeitraum 2013-2022, sofern in Summe der Referenzen drei Jahre der Ge-schäftsführung und/ oder des Interimsmanagements bei einem oder mehreren Krankenhausträgern mit mind. 200 Planbetten gem. Krankenhausplan im Bereich der Plankrankenhäuser nachgewiesen werden.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftrag kann aufgrund seiner Art und Komplexität in Bezug auf seinen rechtlichen und finanziellen Rahmen nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden. Bei Anwendung der Mindestangebotsfristen nach VgV könnte - gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung - ein rechtzeitiger Leistungsbeginn zum 01.04.2023 nicht sichergestellt werden. Deshalb hat die Auftraggeberin entschieden, die Angebotsfristen voraussichtlich wie folgt zu verkürzen: Frist für den Eingang von Erstangeboten 16 Tage; Frist für den Eingang von Folgeangeboten wird gemäß § 17 Abs. 7 VgV bestimmt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6EA6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]