Verwaltung kommunaler Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Garagen der Stadt Mühlberg/Elbe Referenznummer der Bekanntmachung: 21/23 VG-Mb-E-Dö
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenwerda
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltung kommunaler Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Garagen der Stadt Mühlberg/Elbe
Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwaltung von Wohnungen und Gewerbeeinheiten kommunaler Gebäude sowie Garagen der Stadt Mühlberg/Elbe der Verbandsgemeinde Liebenwerda vom 01.01.2024 bis 31.12.2025, optional kann sich die Laufzeit einmalig bis zum 31.12.2027 verlängern.
Stadt Mühlberg/Elbe 04931 Mühlberg/Elbe Siehe Anlage 1 (u.a. Adressangaben der Wohnungen und Garagen)
Anzahl der zu verwaltenden Einheiten:
Wohnungseinheit belegt: 171
Wohnungseinheit Leerstand über 12 Monate: 65
Vertragseinheit (VE) - Gewerbe belegt: 4
Vertragseinheit (VE) - Gewerbe Leerstand über 12 Monate: 0
Garagen/Stellplätze: 186
einmalige Verlängerung für 2 Jahre möglich, vom 01.01.2026 bis 31.12.2027
1. Anzahl der Mitarbeiter Hausverwaltung gesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
2. Qualitätsmanagement-Zertifizierung ISO 9001
3. Anzahl der Mitarbeiter Hausverwaltung für Verwaltung der Stadt Mühlberg/Elbe
4. Anzahl der derzeit für fremde Eigentümer verwalteten Wohn- und Gewerbeeinheiten
5. Anzahl der derzeit eigenen verwalteten Wohn- und Gewerbeeinheiten
6. Sitz der Verwaltung von der Stadt Mühlberg/Elbe entfernt
7. Erfahrungen in der Verwaltung kommunaler Wohnungen - konkrete Referenzen
8. online-Plattform für freie Wohnungs- und Gewerbeeinheiten
(siehe Anlage 3 - Bewertungsmatrix mit Gewichtung und möglichen Punkten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe
- Bestätigung Steuerbehörde (max. 1 Jahr alt) über ordnungsgemäße Zahlung der Steuern + Abgaben
siehe Anlage 3 - Bewertungsmatrix
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Büroausstattung
siehe Anlage 3 - Bewertungsmatrix
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Umgang mit Anfragen:
Aufklärungsfragen oder Hinweise sind bis spätestens 14.04.2023 über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes Brandenburg mitzuteilen.
Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen oder Hinweise erfolgt bis zum 15.04.2023.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJJ6M67
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.