RV technische Durchführung von Landessortenversuchen und N-Düngungsversuchen Referenznummer der Bekanntmachung: V-23/0106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/O.
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lelf.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV technische Durchführung von Landessortenversuchen und N-Düngungsversuchen
Zu den Herbstaussaaten 2023 sowie zu der Frühjahrsaussaat 2024 soll die technische Durchführung von Landessortenversuchen und N-Düngungsversuchen (Kleinparzellenfeldversuche) an festgelegten Standorten des Landes Brandenburg mit nachfolgenden Pflanzenarten und voraussichtlichen Prüfgliedzahlen vergeben werden.
In den vorgegebenen Gemarkungen soll der Auftragnehmer über die erforderlichen Flächen verfügen bzw. sich die für die Versuche erforderlichen Flächen eigenverantwortlich pachten. Die dafür entstehenden Kosten sind ebenso wie die Kosten für die Flächenvorbereitung vor den Versuchen in der Kalkulation und im Angebotsfestpreis zu berücksichtigen.
Gebiet 14806 Planetal Kranepuhl, 14827 Wiesenburg Schmerwitz ...
siehe Leistungsbeschreibung
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Gebiet 14806 Planetal Kranepuhl, 14827 Wiesenburg Schmerwitz, Gebiet 03249 Sonnewalde,
Gebiet 15518 Steinhöfel Beerfelde
siehe Leistungsbeschreibung
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Gebiet 15518 Steinhöfel Beerfelde, Gebiet 16259 Oderaue Altreetz, Neumädewitz, Gebiet 15324 Letschin und Gebiet 15328 Küstriner Vorland Gorgast, Gebiet 15374 Müncheberg Jahnsfelde
Gebiet 16845 Küdow-Lüchfeld...
siehe Leistungsbeschreibung
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Gebiet 16845 Küdow-Lüchfeld,
Gebiet 17291 Prenzlau Dauer, Göritz...
siehe Leistungsbeschreibung
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Es wird ein Rahmenvertrag mit 12 Monaten Laufzeit und drei optionalen Verlängerungen von je 12 Monaten abgeschlossen. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate.
Gebiet 17291 Prenzlau Dauer, Göritz, Gebiet 16278 Angermünde Kerkow oder 17291 Nordwestuckermark
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mindestens Abschlüsse als Versuchstechniker oder gleichwertiger Art
Der Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Ich/Wir erkläre(n) bzw. bestätige(n) dass:
a) die mit der Durchführung betrauten und bei Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter ausreichend qualifiziert sind und mindestens Abschlüsse als Versuchstechniker oder gleichwertiger Art haben. Bitte legen Sie aus Datenschutzgründen keine Zeugniskopien bei. Die Vergabestelle behält sich eine mögliche Verifikation der Bieter der engeren Wahl vor.
b) Ich/wir Kenntnis von den Richtlinien für die Durchführung von landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen des Bundessortenamtes (BSA Richtlinien) haben und nach diesen arbeiten.
c) Mit dem Datenformat PIAF arbeiten und Daten und Dokumentationen entsprechend übermitteln können.
d) Ich/wir über Parzellentechnik und Erfahrungen bei der Bearbeitung von Versuchsparzellen verfügen.
e) drei überprüfbare Referenzen der letzten fünf Jahre vorhanden sind (bevorzugte Referenzgeber sind öffentliche Auftraggeber, bei welchen gemäß den Richtlinien des Bundessortenamtes oder analoger nationaler Sortenzulassungsbehörden gearbeitet wurde/wird)
Die erforderlichen Datenschutzerklärungen zwischen mir/uns und dem Referenzgeber und seine Zustimmung zur Rückfrage, habe(n) ich/wir im Vorfeld geklärt.
f) Über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Mindestens 1 Million Euro Versicherung bei Personen- und auch Sachschäden) vorhanden ist bzw. im Falle der Beauftragung diese vor Vertragserfüllung wirksam abgeschlossen wird.
Drei überprüfbare Referenzen der letzten fünf Jahre vorhanden (bevorzugte Referenzgeber sind öffentliche Auftraggeber, bei welchen gemäß den Richtlinien des Bundessortenamtes oder analoger nationaler Sortenzulassungsbehörden gearbeitet wurde/wird)
mindestens Abschlüsse als Versuchstechniker oder gleichwertiger Art
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYW1YE59DZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de