E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Los 2
03046 Cottbus
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
2.8. Wertung der Angebote
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
Los 3
03046 Cottbus
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
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03046 Cottbus
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115 Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene Leistung erbracht werden darf.
möglicher Nachweis: Gewerbeanmeldung, Zertifikate usw.
Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt einzureichen
(3) Der AN ist für Personen- und Sachschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden bei
Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
Sach- und Umweltschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
Vermögenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
Allmählichkeitsschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
Obhut- und Bearbeitungsschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverluste bis zu [Betrag gelöscht] EUR
je Schadensereignis versichert.
Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN, seinem Personal oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der Schließanlage unter der Voraussetzung, dass die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird. Der AN verpflichtet sich, dem AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 6 Tagen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
(4) Ist bei einem vom AG oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden weder dem AG noch seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, haftet der AG nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten, Materialien oder sonstigen Sachen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen oder für den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums der Mitarbeiter des ANs oder der Mitarbeiter der Erfüllungsgehilfen des AN.
Sollte in Fällen fehlenden Vorsatzes bzw. fehlender grober Fahrlässigkeit aufseiten des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen von dem AN, seinen Mitarbeitern, den Erfüllungsgehilfen des AN oder dessen Mitarbeitern Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschadens geltend gemacht werden, ist der AN gegenüber dem AG insoweit zur Freistellung verpflichtet, als den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der Definition in Abs. (6) trifft.
Insoweit den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein Mitverschulden wegen Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der Definition in Abs. (6) trifft, verzichtet der AN hiermit für den Fall der eigenen Inanspruchnahme wegen Sach- oder Vermögensschäden auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den AG, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der AG nimmt diesen Verzicht hiermit an.
(1) Der AN verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und die Grundsätze aus der EU - DSGVO zu beachten und einzuhalten. Insofern nicht bereits abgeschlossen, wird bei Zuschlagserteilung ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
(2) Für die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften ist allein der AN verantwortlich, Mitarbeiter sind sicherheitstechnisch zu unterweisen.
(3) Den Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des ANs ist vertraglich verboten:
a) die übergebenen Mieterdaten zu anderen als zu Abrechnungszwecken zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten
b) Begleitpersonen (auch Kinder) in die Räume des Kunden mitzunehmen oder andere, nicht beim AN beschäftigte Personen in das Gebäude zu lassen
c) Einrichtungen (z.B. Telefone) des Kunden zu benutzen.
(4) Ferner sind die Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des ANs verpflichtet,
a) über alle Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen während ihrer Tätigkeit in den Räumen des Kunden bekannt werden, strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann - auch gegenüber Mitarbeitern - zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
b) Fundgegenstände sowie verursachte oder entdeckte Schäden unverzüglich bei der gebäudeverwaltenden Stelle abzugeben bzw. dort zu melden. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
(5) Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzusetzen und die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Der AN verpflichtet sich, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn nach MiLoG zu zahlen. Der AG ist berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der Zuwiderhandlung des ANs gegen die Vorschriften des AEntG oder des MiLoG ist der AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Gleiches gilt für den Fall der Nichtvorlage von Nachweisen durch den AN binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang einer diesbezüglichen Aufforderung durch den AG.
(6) Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein. Nachweise sind auf Verlangen vor Beginn der Arbeitsaufnahme bezüglich des zum Einsatz kommenden Personals gegenüber dem AG vorzulegen. Bei einem Arbeitskräftewechsel der zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte sind die entsprechenden Nachweise unaufgefordert und unverzüglich dem AG vorzulegen.
(7) Versicherungspflicht
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen werden seitens des AN ausschließlich versicherungspflichtige bzw. geringfügig Beschäftigte (Pauschalabgaben zur Sozialversicherung über die Bundesknappschaft) Arbeitskräfte eingesetzt. Ein Verstoß kann zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen.
(8) Einsatz von Nachunternehmern
Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des AG gestattet. Dafür sind der vorgesehene Umfang der Leistung sowie der Name und die vollständige Anschrift des Nachunternehmers innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich mitzuteilen. Der AN hat sicherzustellen, dass für den Nachunternehmer die gleichen Regelungen gelten sowie Nachweise vorgelegt werden, denen er selbst unterliegt, insbesondere die des MiLoG und des AentG
Sofern das Unternehmen nicht über genügend Kapazitäten Verfügt können Sub-Unternehmer gebunden werden. Diese sind mit dem Angebot anzuzeigen bzw. vor Zuschlagserteilung.
Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt einzureichen
Der Bieter muss mindestens drei vergleichbare Referenzen angeben.
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 Abs. (4) Satz 2 sind jährlich abzurechnen und über die E-Mail-Adresse [gelöscht] bereit zu stellen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen.
Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
(2) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
(3) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
(1) Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und/oder Kaltwasser
umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Der AN hat die jährliche Ablesung, den erforderlichen Geräteeinbau, Gerätewechsel und Eichaustausch zum Stichtag 30.09. sicherzustellen. Die Mieter sind spätestens 14 Tage im Voraus über Art und Umfang der Leistungen per Hausaushang und Posteinwurf zu informieren. Der AG erhält parallel dazu eine tabellarische Aufstellung mit dem Datum der Ausführung. Der Anspruch auf Kostenerstattung ab dem dritten Termin setzt voraus, dass der AN rechtssicher den ersten und zweiten Termin nachweisen kann. Dieser Nachweis ist mit der Rechnungslegung zu erbringen.
Auf den Mieterinformationen sind die Adresse und Telefonnummer des Messdienstunternehmens und/oder des Nachauftragnehmers zu dokumentieren. Der Gerätewechsel oder Eichaustausch ist zu allgemein üblichen Zeiten auszuführen. Durch die Rechtsprechung gelten Zeiten zwischen 07:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 Uhr als anerkannt. Der AN hat sicherzustellen, dass er für den Mieter zu den allgemein üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Abstimmung telefonisch erreichbar ist. Das gilt auch für Nachzüglertermine. Reste- oder Nachzüglermeldungen sind dem AG monatlich ausschließlich per E-Mail und in Excel- oder CSV-Format zu übergeben.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Absperreinrichtungen in den Wohnungen nicht immer funktionstüchtig sind. In diesem Fall sind ausschließlich die Strangabsperrventile zu nutzen. Bei Funktionsstörungen der Strangabsperreinrichtungen ist der AG umgehend zu informieren.
Durch den AN sind mit dem bisher eingesetzten Messdienstunternehmen alle Modalitäten bezüglich der Ablesung und Rückführung der Altgeräte abzusprechen.
Mit dem Geräteeinbau erhält der Mieter vom AN eine Dokumentation zur Funktionalität und dem Umgang mit den Geräten. Diese Dokumentation ist auch dem AG mit je einem Exemplar zur Verfügung zu stellen.
(2) Der AG übergibt jeweils ab Oktober die Mieter- und Liegenschaftssätze für die abzurechnende Periode.
Die Übergabe der Kosten- und Brennstoffdaten erfolgt durch den AG bis zum Ende des ersten Quartals, des auf die Abrechnungsperiode folgenden Kalenderjahres. Die künftige Form der Übergabe kann auch in Listenform, als CSV Datei oder als standardisierter Datensatz erfolgen. Der AN übergibt dem AG bis 15.05. des auf die Abrechnungsperiode folgenden Kalenderjahres die Papierform (oder Bereitstellung Online) der Liegenschaft. Du
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.
Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg (Bietertool) abzugeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9065TG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
entsprechend der Regelungen des § 160 GWB
Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10 Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]