Erdgasbelieferung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 002/2023/FB IV-GM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenhagen bei Berlin
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuenhagen-bei-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasbelieferung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für 2023
Erdgasbelieferung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für 2023
Neuenhagen bei Berlin, DE
Beauftragung zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für 21 SLP-Abnahmestellen, definiert in einem Los,
für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin (Auftraggeber) für den Zeitraum 17.03.2023
bis 31.12.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus dem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) vom 10.03.2022 über vergaberechtliche Erleichterung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in Verbindung mit den Regelungen zur Anwendung von dringlichen Vergaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022 nach dem die Voraussetzungen für eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bei Beschaffungen u.a. zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (einschließlich Energieversorgung und Reaktion auf gestörte Lieferketten) gegeben sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdgasbelieferung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.