B169 OU Schwarzheide-Ost - Vergabe der Umweltplanung / Umweltgutachten Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P202-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03050
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ls.brandenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.funke-mb.de
Abschnitt II: Gegenstand
B169 OU Schwarzheide-Ost - Vergabe der Umweltplanung / Umweltgutachten
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg beabsichtigt die Beauftragung von Planungsleistungen zur Umweltplanung für das Vorhaben B169 OU Schwarzheide-Ost zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Verkehrssicherheit im Land Brandenburg.
Die Planungsleistungen für die Erstellung von Umweltgutachten wird für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 1.1 HOAI (UVS) sowie Besonderen Leistungen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, FFH-Vorprüfung/-verträglichkeitsprüfung, siehe Leistungsbeschreibungen) im offenen Verfahren vergeben. Die Baukosten werden insgesamt auf 9,3 Mio. Euro geschätzt.
Cottbus, DE
Zum Leistungsumfang gehören Grundleistungen zur Umweltplanung gemäß Anlage 1.1 jeweils der Leistungsphasen 1 bis 4 sowie weitere Besondere Leistungen (Artenschutzbeitrag zur UVS, FFH-Vorprüfung/-verträglichkeitsprüfung)
Fortführung der Leistungen zur Umweltplanung gemäß Leistungsbeschreibungen UVS und FFH-VP.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Den Ausschreibungsunterlagen liegen diverse Formblätter bei. Davon sind ein Honorarangebot, Angaben zu den Zuschlagskriterien, die Formblätter Angebot, Eigenerklärung zur Eignung, Verpflichtungserklärungen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz sowie die Eigenerklärungen „Embargo“ auszufüllen und einzureichen. Den Eigenerklärungen zur Eignung und dem Angebot sind der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, Angaben zu Referenzen sowie des beruflichen Werdegangs, Studiennachweise und Beschreibungen von vergleichbaren Referenzen der Teammitglieder (1 Person für Projektleitung, 1 Person stellvertretende Projektleitung, 1 Person Umweltplanung) anzufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachauftragnehmern oder der Eignungsleihe sind weitere den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Formblätter auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß der geforderten Eigenerklärung (Formblatt liegt Ausschreibungsunterlagen bei) sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Nachweis des Bieters über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist;
2. Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlußgründe gemäß §123 GWB vorliegen.
3. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß §21 Abs.1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß §19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
4. Erklärung des Bieters, ob über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzverfahren rechtskräftig bestätigt wurde.
5. Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
6. Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
7. Erklärung des Bieters, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
8. Erklärung des Bieters, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Eignung des Unternehmens abgegeben wurden.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Juristische Personen und Gesellschaften geben zusätzlich die Stellung der Person an, für die der/die Nachweis/e beigefügt werden, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person/en.
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen:
a) ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Angebot“
b) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen. Dazu sind die den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Formblätter auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
d) Angabe der mittleren Anzahl an Ingenieuren und technischen Mitarbeitern in den Jahren (2020, 2021 und aktuell).
e) Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz.
f) Eigenerklärung zu den Sanktionen gegen Russland
a) ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Angebot“
b) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2
c) Der Bieter muss mindestens über drei festangestellte Ingenieure für die Umweltplanung in 2020 und 2021 sowie aktuell verfügen.
d) Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz.
Die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit der Bieter erfolgt anhand der Angaben zu den Büroreferenzen (A) und Angaben zum Projektteam (B).
A) Büroreferenz:
Es sind zwei Referenzprojekte nachzuweisen:
- ein Referenzprojekt zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie,
- ein Referenzprojekt zur Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags zur UVS
Die Mindestanforderungen an die Büroreferenzen sind unten in den Mindeststandards beschrieben.
B) Projektteam:
Es sind die Personen für die Projektleitung, für die stellv. Projektleitung und für die Umweltplanung mit Namen und Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium/Ausbildung) anzugeben. Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach.
Die Projektteammitglieder müssen zwei vergleichbare persönliche Referenz nachweisen gemäß den Büroreferenzen. Die Büroreferenz kann bei entsprechender Eignung auch als persönliches Referenzprojekt angegeben werden.
Die zuständige Person für die Projektleitung und für die Umweltplanung kann dieselbe Person sein. Das gleiche gilt für die zuständige Person für die stellv. Projektleitung und für die Umweltplanung.
Der Bieter muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A) Mindestanforderung an die Büroreferenzen
A.1. Mindestanforderung an Referenzprojekt zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS):
- Es handelt sich um ein Gutachten zum Neubau einer Landes- oder Bundesstraße auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Es wurden in den letzten 10 Jahren mind. Planungsleistungen gemäß HOAI 2021 (oder vergl. älterer Fassung) Anlage 1.1 zu der Leistungsphase 3 (vorläufige Fassung) abgeschlossen, die mindestens der Honorarphase II (durchschnittliche Anforderungen) zurechenbar waren.
- Der Untersuchungsraum für die UVS beträgt mind. 500 ha.
- Die Trassenplanung beinhaltet mindestens 2 Trassenvarianten.
- Der Verlauf der Trasse ist außerorts.
- Eine Projektbeschreibung in Wort und Bild liegt bei. Diese Projektbeschreibung ist auf vier DIN A4 Seiten zu begrenzen.
A.2. Mindestanforderung an Referenzprojekt zur Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags (ASB) auf Ebene der Vorplanung / zur UVS:
- Es handelt sich um einen ASB zu einer UVS.
- Es handelt sich um ein Gutachten zum Neubau einer Landes- oder Bundesstraße auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Das Referenzprojekt wurde in den letzten 10 Jahren abgeschlossen.
- Der Untersuchungsraum für den ASB beträgt mind. 500 ha.
- Die Trassenplanung beinhaltet mindestens 2 Trassenvarianten.
- Der Verlauf der Trasse ist außerorts.
- Eine Projektbeschreibung in Wort und Bild liegt bei. Diese Projektbeschreibung ist auf vier DIN A4 Seiten zu begrenzen.
B) Mindestanforderung an das Projektteam:
B.1. Allgemeine Forderungen:
- Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines Studiums (mindestens Master-/Diplom-Fachhochschul-Abschluss) Ein Abschluss als Bachelor erfüllt nicht die Mindestanforderung.
- Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs.
- Berufserfahrung im Bereich der Umweltplanung von mindestens 7 Jahren bei der/dem Projektleiter(in) und der stellv. Projektleitung sowie mindestens 5 Jahre bei der zuständigen Person für die Umweltplanung.
- Nachweis von geeigneten persönlichen Referenzprojekten
B.2. Anforderung an die persönlichen Referenzen des Projektteams:
Das Projektteam zählt als geeignet, wenn Sie je eine persönliche Referenz nachweisen, die jeweils die Mindestanforderungen an die unter A.1 bis A.2 beschriebenen Büroreferenzen erfüllen.
Die Leistungen sind Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur/in tragen dürfen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) angewendet.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährl. Deckung von min. 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. Euro für Sach- und für Vermögensschäden. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt keine öffentliche Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Downloadbereich befinden sich die folgenden Ausschreibungsunterlagen, die ausgefüllt mit Anlagen als Angebot einzureichen sind:
- Datei: „0_Angebot…“;
- komplettes ausgefülltes Vertragspaket inkl. Formulare
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).