Beschaffung eines Behälteridentifikationssystems für die Abfallsammlung im Landkreis Barnim Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/202/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kw-bdg-barnim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Behälteridentifikationssystems für die Abfallsammlung im Landkreis Barnim
Die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) ist im Auftrag des Landkreises Barnim für die Sammlung der andienungspflichtigen Abfälle im Gebiet des Landkreises verantwortlich. Die BDG beabsichtigt die Einführung eines Behälteridentifikationssystems zum Zweck der Kontrolle über den Anschluss an die Abfallsammlung, Einhaltung des angemeldeten Turnus, elektronische Behälterinventur, Tourenoptimierung, Verbesserung des Reklamationsmanagements, elektronische Containerinventur und Kontrolle sowie Nachweis über die Containergestelllung. Dazu ist vorgesehen, die Behälter der Fraktionen Restmüll, Biomüll und PPK bei den Anschlusspflichtigen, sowie den gesamten Containerbestand auf allen Wertstoff- und Recyclinghöfen der BDG mit Transponder und Behälteretikett nachzurüsten.
Wesentliche Eckdaten:
- Fahrzeugausrüstung mit Leseeinheiten und mobile Bordcomputer bzw. Handlesegeräte
- Behälterausstattung mit Transpondern und Etiketten ca. 180.000 Stk.
-Softwareeinrichtung, Schulung, Wartung
Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH Ostender Höhen 70 16225 Eberswalde
- Ausrüstung Behälter/Container mit Transponder und Etikett
- Öffentlichkeitsarbeit
- Ausrüstung Fahrzeuge mit mobile Bordcomputer/Handlesegeräte, Leseeinheiten
- Bereitstellung Flottenserver
- Programmierung Software
- Schnittstellenprogrammierung
- Projektleitung
- Schlungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen gebührenfrei vollständig zur Verfügung.
- Die Vergabeunterlagen werden als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt, welche z.B. mittels Adobe
Acrobat Reader geöffnet werden können. (Download unter https://get.adobe.com/de/reader/).
Die Bepreisung des Leistungsverzeichnisses kann handschriftlich erfolgen.
Das handschriftlich bearbeitete Dokument ist dann einzuscannen und den Angebotsunterlagen als PDF Datei anzuhängen.
Elektronische Angebote müssen über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg in einer der zugelassenen Arten (Textform, qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur) übermittelt werden.
Für die Angebotserstellung steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL765TL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.August 2017 (BGBl. I S. 3295) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kw-bdg-barnim.de/