JG 1 - 41, 2.BA Los 306 Rohbau und Putzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B-2022-JG 1-41_2.BA -Los 306
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Hildebrand-Straße 20 b
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Alrun Müller
E-Mail:
Telefon: +49 3354014014
Fax: +49 335549984
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
JG 1 - 41, 2.BA Los 306 Rohbau und Putzarbeiten
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH wird in den Jahren 2022 bis 2024 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend sanieren. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren.
Die Leistungen des 2. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 31 - 36 und 37 - 41 mit insgesamt 107 Wohnungen nach Sanierung.
Die Sanierungsarbeiten werden in 23 Losen ausgeschrieben:
Los 301 Baustraße
Los 303 Krangeführter Rückbau
Los 304 Abbruch- und Entkernen
Los 305 Gerüstarbeiten
Los 306 Rohbau- und Putzarbeiten
Los 307 Tiefbauarbeiten und Außenanlagen
Los 308 WDVS und Fassade
Los 309 Dachdecker
Los 310 Kunststofffenster
Los 311 Aluminiumelemente
Los 312 Balkone / Hauseingangsvorbauten
Los 313 Kellerdecken- und Drempeldämmung
Los 314 Innentüren, Funktionstüren und Kellerabtrennungen (beschränkt, nicht Gegenstand dieser Vergabe)
Los 315 Trockenbauarbeiten
Los 316 Estricharbeiten
Los 317 Malerarbeiten
Los 318 Bodenbelagsarbeiten
Los 319 Fliesenlegerarbeiten
Los 320 Bauendreinigung
Los 321 Balkonsanierung (nur im 3. BA)
Los 401 HLS
Los 402 Elektroarbeiten
Los 403 Aufzugsanlagen
Während der gesamten Bauzeit sind die Wohnungen der Aufgänge J.-Gagarin-Ring 32 - 40 zum überwiegenden Teil bewohnt!
Die Aufgänge J.-Gagarin-Ring 31 und 41 sind unbewohnt, da hier Grundrissänderungen erfolgen.
Diese Ausschreibung umfasst nur das Los 306 Rohbau- und Putzarbeiten für den 2. BA J.-Gagarin-Ring 31; 32 - 36; 37 - 4 und 41.
Rohbau- und Putzarbeiten
JG31/41
- 2 Dachrahmen
- 21 Wandöffnungen ausmauern
- 56 m Wandanschläge aufmauern
- 138 m² KS-Mauerwerk
- 2 Aufzugsschächte mit 310 m² KS-Mauerwerk, 195 m Ringbalken, 2 Aufzugsgruben, 2 Dachdecken und Unterfahrungen
- 4 Treppenläufe, Ortbeton
- 4 Treppenläufe abbrechen
- 18 Deckenöffnungen herstellen
- 24 Deckenabfangungen für neue Versorgungsschächte
- 98 neue Sturzausbildungen / Unterzüge einschl. Schneidarbeiten
- 450 m² Innenputz
JG32-36
- 5 Fensterbrüstungen abbrechen und wieder aufmauern
- 5 Sturzträger einschl. Stützen in Eingangsbereichen einbauen und Wandelement rückschneiden
JG37-40
- 4 Fensterbrüstungen abbrechen und wieder aufmauern
- 4 Sturzträger einschl. Stützen in Eingangsbereichen einbauen und Wandelement rückschneiden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbau und Putzarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung in dem obigen Vergabeverfahren wurde zum 21.11.2022 gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben.
Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Dieses Angebot musste jedoch ausgeschlossen werden, da es gemäß § 13 Nr. 3, 5 und 6 VOB/A nach Form und Inhalt bzw. der in den Vergabeunterlagen gestellten Bedingungen nicht erfüllte.
Es erfolgt eine erneute Ausschreibung in drei Teillose geteilt:
306 a) Rohbau und Putzarbeiten
306 b) Betonschneidearbeiten
306 c) Schlosserleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26519
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.