Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Wohnungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Ge-Sm-2023-EU-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenwerder
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.birkenwerder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Wohnungsanlagen
Im Interesse der Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen stellt die Gemeinde Birkenwerder zwei kommunale Grundstücke in Erbbaupacht zur Verfügung, auf denen zwei Wohnanlagen zu errichten sind. Eine der Wohnanlagen ist vorzugsweise für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Bereiche Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung sind vom Erbbaupächter abzudecken.
Das Vergabeverfahren wird als Konzessionsvergabe i.S.d. Konzessionsvergabeverordnung (nachfolgend KonzVgV) durchgeführt.
Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße 45 16547 Birkenwerder
Die Gemeinde vergibt zwei kommunale Grundstücke in Erbbaupacht. Auf diesen sind innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung insgesamt mindestens 40 Wohnungen fertig zu stellen. Mindestens 15 Wohnungen müssen eine Größe zwischen 35 und 50 m² aufweisen. Im Areal "Alter Krugsteig" müssen alle Wohnungen barrierefrei i.S.d. § 50 BbgBauO errichtet werden. Es ist ein Antrag auf Förderung von 4 mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern zu stellen. Darüber hinaus werden für weitere 6 Wohnungen die maximal zu erhebende Netto-Kaltmiete bei der Erstvermietung vertraglich festgelegt.
Der Erbbauberechtigte/Vorhabenträger verpflichtet sich zur Erschließung der beiden Grundstücke, Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsentwurf.
Es wird vertraglich vereinbart, dass die Gemeinde Birkenwerder als Grundstückseigentümerin dem Erbbauberechtigten/Vorhabenträger vor Ablauf des Erbbaurechts nach 80 Jahren eine Verlängerung für die voraussichtliche Standdauer der Bauwerke anbieten kann. Das Erbbaurecht kann in entsprechender Anwendung von § 27 Absatz 3 ErbbauRG wiederholt verlängert werden.
Die Eignungskriterien, die zum Zweck der Begrenzung der Anzahl bewertet werden, bilden die von den Bewerbern eingereichten Referenzen. Die Bepunktung ist tabellarisch dargestellt in der Datei "Teil I Vergabeunterlagen A.4.c, Seite 15 von 33":
Referenzprojekt 1 (Planung von Wohnbauten): 2 Punkte bei Vorliegen einer geeigneten Referenz, Gewichtung durch Multiplikation mit dem Faktor 10, Punktzahl gewichtet: 20
Referenzprojekt 2 (Bau von Wohnbauten) : 2 Punkte bei Vorliegen einer geeigneten Referenz, Gewichtung durch Multiplikation mit dem Faktor 10, Punktzahl gewichtet: 20 Punkte
Referenzprojekt 3 (Planung von Wohnbauten mit besonderen Anforderungen): 2 Punkte bei Vorliegen einer geeigneten Referenz, Gewichtung durch Multiplikation mit dem Faktor 15, Punktzahl gewichtet: 30 Punkte
Referenzprojekt 4 (Bau von Wohnbauten mit besonderen Anforderungen): 2 Punkte bei Vorliegen einer geeigneten Referenz, Gewichtung durch Multiplikation mit dem Faktor 15, Punktzahl gewichtet: 30 Punkte
Referenzprojekt 5 (langfristiger Betrieb von Wohnbauten): 2 Punkte bei Vorliegen einer geeigneten Referenz, Gewichtung durch Multiplikation mit dem Faktor 30, Punktzahl gewichtet: 60
Referenzprojekt 6 (langfristiger Betrieb von Wohnbauten mit besonderen Anforderungen): 2 Punkte bei Vorliegen einer geeigneten Referenz, Gewichtung durch Multiplikation mit dem Faktor 45, Punktzahl gewichtet: 90 Punkte
Erreichbare Gesamtpunktzahl für die Referenzprojekte: 250 Punkte
Bei Erreichen der Höchstzahl von 6 Bewerbern und Punktgleichstand unter zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- kurze Unternehmensdarstellung
- aktueller Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau).
- Nachweis einer angemessenen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei Beauftragung mit folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall: für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto), für Sach- und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
- Vorlage einer aktuellen Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation und / oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers/Bieters, die Erklärung darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Angabe des Netto-Jahresumsatzes (gesamt) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 beziehungsweise - sofern bereits abgeschlossen - 2020, 2021 und 2022 angeben.
- Angabe des Netto-Jahresumsatzes für den Bereich Bau der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 beziehungsweise - sofern bereits abgeschlossen - 2020, 2021 und 2022 angeben.
- Angabe des Netto-Jahresumsatzes für den Bereich Betrieb (Vermietung) vergleichbarer Einrichtungen der letzten drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 beziehungsweise - sofern bereits abgeschlossen - 2020, 2021 und 2022 angeben.
- grobe Skizzierung eines Projektfinanzierungskonzeptes
- Planung und Bau von Wohnbauten:
Der Bewerber muss über eine geeignete Referenz im Bereich Planung (Referenzprojekt 1) und über eine geeignete Referenz im Bereich Bau (Referenzprojekt 2) verfügen (Mindestanforderung).
Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2022 Planungs- bzw. Bauleistungen im Bereich Wohnungsbau (Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbauten, sozialer Wohnungsbau, Wohngruppenprojekte etc.) erbracht hat, die mit den verfahrens-gegenständlichen Leistungen hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Bestimmte Anforderungen an den Wohnungsbau durch einen bestimmten Nutzerkreis sind dabei nicht erforderlich.
- Planung und Bau von Wohnbauten mit besonderen Anforderungen:
Der Bewerber muss über eine geeignete Referenz im Bereich Planung (Referenzprojekt 3) und über eine geeignete Referenz im Bereich Bau (Referenzprojekt 4) verfügen.
Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2022 Planungs- bzw. Bauleistungen im Bereich Wohnungsbau (Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbauten, sozialer Wohnungsbau, Wohngruppenprojekte etc.) erbracht hat, die mit den verfahrens-gegenständlichen Leistungen hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Zudem muss es sich bei diesen Referenzprojekten um Wohnungsbau gehandelt haben, der den Anforderungen für ältere Menschen und Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf (Wohnanlagen für Senioren oder Personen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf wie bspw. Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, betreutes Wohnen) gerecht werden musste.
- Langfristiger Betrieb von Wohnbauten:
Der Bewerber muss über eine geeignete Referenz im Bereich des langfristigen Betriebs eines Wohnungsbauprojekts (Referenzprojekt 5) verfügen.
Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.12.2022 Wohnungsbauten (Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbauten, sozialer Wohnungsbau, Wohngruppenprojekte etc.) betrieben hat, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Wohnungsbauten müssen dabei nicht bestimmten Anforderungen durch einen bestimmten Nutzerkreis unterlegen haben.
- Langfristiger Betrieb von Wohnbauten mit besonderen Anforderungen:
Der Bewerber muss über eine geeignete Referenz im Bereich des langfristigen Betriebs eines Wohnungsbaus (Referenzprojekt 6) verfügen.
Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.12.2022 Wohnungsbauten (Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbauten, sozialer Wohnungsbau, Wohngruppenprojekte etc.) betrieben hat, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Zudem muss es sich um Wohnungsbauten gehandelt haben, die den Anforderungen für ältere Menschen und Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf (Wohnanlagen für Senioren oder Personen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf wie bspw. Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, betreutes Wohnen) gerecht werden mussten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9T65ET
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.