Planungsleistungen für den Neubau einer Zweifeldsporthalle in der Gemeinde Michendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 304/22 - Los 02 ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau einer Zweifeldsporthalle in der Gemeinde Michendorf
Planungsleistungen für den Neubau einer Zweifeldsporthalle in der Gemeinde Michendorf
Grund- und Oberschule Wilhelmshorst Heidereuterweg 1 14552 Michendorf/OT Wilhelmshorst
1. Beschreibung der geplanten Maßnahme
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Neubau einer Zweifeld-Sporthalle am Standort der Grund- und Oberschule Wilhelmshorst, Heidereuterweg 1, in 14552 Michendorf, Ortsteil Wilhelmshorst sowie den Abriss der vorhandenen Einfeld-Sporthalle.
Am Standort befindet sich eine in die Jahre gekommene Einfeld-Sporthalle. Der Sportunterricht sowie die Nutzung durch Vereine muss während der Baumaßnahme gewährleistet sein. In der neuen Zweifeld-Sporthalle sollen zusätzliche Raumkapazitäten (Unterrichts- bzw. Funktionsräume, Lagermöglichkeiten Hausmeister) geschaffen werden. Bei der Planung soll im Besonderen die sinnvolle Einordnung (Platzverhältnisse, Hanglage, vorhandene Eiche, vorhandener Sportplatz etc.) der zukünftigen Zweifeld-Sporthalle auf dem Gelände berücksichtigt werden.
Erläuterung der Maßnahme:
Es ist eine Zweifeld-Sporthalle zu errichten. Während des Abrisses der alten Sporthalle, des Baus der neuen Sporthalle sowie der Gestaltung der Außenanlagen ist besonders auf den Schulablauf zu achten. Das heißt, eine Lärmbelastung während des Schulbetriebs ist zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Die Sicherheit der Schüler, sowie der Schulbetrieb selbst, haben oberste Priorität.
Für den Abriss der alten Sporthalle übernimmt der Auftragnehmer die Planung des Rückbaus der alten Sporthalle. Die beim Abriss entstehenden Kosten zählen nicht zu den anrechenbaren Kosten für die Planung der Zweifeld-Sporthalle.
Das Gebäude ist in Massivbauweise zu errichten. Die ENEV ist zu beachten, jedoch sind Kerndämmung wie auch WDVS Systeme aus synthetisch anorganischen (Mineralwolle etc.) oder synthetisch organischen (XPS, EPS etc.) Materialien, ebenso Vorhangfassaden, zu vermeiden.
Des Weiteren sind die Fenster mit einer Sonnenschutzanlage zu versehen.
Im Zuge der Planung der Außenanlagen ist abzufragen, ob spezielle Bedürfnisse der Schüler vorhanden sind. Rückzugsbereiche wie auch Bereiche zum "Toben" sind vorzusehen. (1. bis 10. Klasse).
Ebenfalls ist es erforderlich, dass sich die Turnhalle über eine lichte (Glas-) Front zum Schulsportplatz hin öffnet und einen zentralen Zugang vom Sportplatz in die Halle hinein besitzt.
Des Weiteren ist ein separater Zugang von der Schulhofseite für die Schulkinder vorzusehen, sodass diese nicht um die Halle herumlaufen müssen. Der Haupteingangsbereich befindet sich in Richtung des Schul-Altbaus.
Es ist ein Farb- und Gestaltungskonzept zu erarbeiten, welches sich in den Bestandsgebäuden widerspiegelt und auch in den Freianlagen wiederfindet. Dabei ist zwingend zu beachten, dass es nicht bunt und unruhig wirkt, sondern eine ruhige Lernatmosphäre geschaffen wird. Es ist ausdrücklich gewünscht, für die Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren einen Ort zu schaffen, an dem das Lernen Freude bereitet und wo die Schüler gern hingehen, auch nach dem Unterricht.
Weiterhin ist in der Planung zu berücksichtigen, dass ausreichend Lagerflächen für diverse Schul-, Lehr- und Spielsachen vorhanden sind, so dass der Hallenbereich weitestgehend funktional bleibt und nicht auf Grund fehlender Lagermöglichkeiten, Räume mit zusätzlichen Sportgeräten etc. zugestellt werden. Über den Umkleiden und Nassräumen sind Mehrzweckräume (für ca. 60 Schüler) vorzusehen, welche die Schule im Rahmen des Schulunterrichts nutzen kann. Eine aus den Prallwänden ausklappbare oder ausfahrbare Tribüne ist auf einer Längsseite der Halle vorzusehen. Diese ist jedoch lediglich als Variante zu betrachten.
Aus technischer Sicht sind folgende Punkte maßgebend:
Der Schulcampus wird energetisch von einem Blockheizkraftwerk versorgt. Dies gilt ebenfalls für die neu zu errichtende Sporthalle.
Weiterhin sollen auf sämtlichen zur Verfügung stehenden Dächern Photovoltaik- und Solarthermieanlagen installiert werden. Dabei soll die Dimensionierung so ausgelegt sein, dass der Eigenverbrauch im Vordergrund steht.
Das vom Dach abgeleitete Niederschlagswasser ist in Teilsickerrigolen o.a. zu entwässern, um in Trockenperioden zusätzlich Wasser zur Gartenbewässerung zur Verfügung zu haben.
Im Rahmen der Maßnahme ist darauf zu achten, dass für den gesetzten Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme für die zu verarbeitenden Materialien eine hohe Qualität, hohe Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und höchstmögliche Klimaneutralität zur Ausführung kommt.
Aktuell befinden sich ca. 460 Schulkinder sowie das Personal auf dem Gelände.
In Anlage 1 befinden sich das Sanierungsgutachten der Bestandssporthalle als Kalkulationshilfe für den Abriss und in Anlage 2 der Lageplan des Areals.
Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Fortführung des Auftrages für weitere Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die Maßnahme Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10777
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y54652B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.