Unterhaltungspflege Gartenstadt Drewitz Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-59-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungspflege Gartenstadt Drewitz
Der im Zuge der Stadtentwicklungsmaßnahme Gartenstadt Drewitz anspruchsvoll angelegte Konrad-Wolf-Park ist der zentrale Begegnungsort für die Bürgerinnen und Bürger im Wohngebiet Potsdam Drewitz. Daher legt die Landeshauptstadt Potsdam einen wichtigen Fokus auf eine qualitative und fachgerechte Unterhaltung von Grünanlagen, Spielplätzen und Straßenbegleitgrün vor Ort. Alle
Flächentypen werden daher in höherer Frequenz von Fachkräften des Auftragnehmers (AN) gepflegt, um deren Erhalt über einen möglichst langen Lebenszyklus gewährleisten zu können und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Gartenstadt Potsdam Drewitz
Die Gartenstadt Drewitz umfasst die Konrad-Wolf-Allee, den Guido-Seeber-Weg und den Hertha-Thiele-Weg. Weiterhin zählt der Grünzug zwischen der Konrad-Wolf-Allee und dem Willy-A.-Kleinau-Weg, im Volksmund "Rolle" genannt, hinzu. Die gesamte genannte Anlage setzt sich aus Grünlagen, Spielplätzen und Straßenbegleitgrün sowie anderen Straßennebenflächen zusammen.
Neben den Pflegearbeiten sind auch Pflanzarbeiten von Sträuchern, Rosen, Stauden und Gräsern sowie die Bewässerung von Bäumen durchzuführen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung, spätestens am 01.06.2023.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei sechs Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
-Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe
empfohlen.
-Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Vermögensschäden.
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (FB 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(3) Verpflichtungserklärung bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
(1) Eigenerklärung über mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier: Gärtnerische Pflegearbeiten (dabei können die im folgenden genannten Tätigkeiten nicht anerkannt werden: Baumpflege, Gehwegreinigung, Winterdienst) in Parks, Gartenanlagen o. Gartenschauen. In der jeweils vorzuweisenden Gesamtfläche von mind. 7500 m² müssen mind. folgende Teilflächen enthalten sein:
- mind. 500 m² Rabatten (Stauden, Gräser und Rosen) und
- mind. 1000 m² Gehölzflächen.
Anzugeben sind Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert, Auftragsort, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner, Kontaktdaten (E-Mail u. Telefonnummer)), Gesamtfläche in m² (mind. 7500 m²), Teilfläche der Rabatten (mind. 500 m²) sowie Teilfläche der Gehölzflächen (mind. 1000 m²).
(FB 4.6 Referenzen Unternehmen)
(2) Personalqualifikation:
- Organisatorische Verantwortung: Namentliche Nennung der Person, der die Leitung der Leistungsausführung obliegt. Gefordert wird ein Abschlusszeugnis (Kopie) als Ingenieur, Techniker o. Meister im Fachgebiet Garten- und/oder Landschaftsbau, Landschaftspflege.
- Vorarbeiter: Namentliche Nennung der Person, der die Leitung der Leistungsausführung obliegt. Gefordert wird ein Abschlusszeugnis (Kopie) als Gärtner im Fachgebiet Garten- und/oder Landschaftsbau, Landschaftspflege.
- Es ist zusätzlich die Anzahl der Arbeitskräfte je Arbeitsgang zu benennen.
Die Angaben sind in einem vom Bieter erstellen Dokument in Textform zu machen.
(3) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung (FB 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(4) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (FB 4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung)
(5) Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (FB 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe)
(6) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
(1) Eigenerklärung Ausschlussgründe (FB 4.1 EU)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FB 5.3)
(3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FB 5.4)
(4) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(5) Erklärung restriktive Maßnahmen (FB 4.12)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6HQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.