Dienstleistungen der betriebsärztlichen Betreuung der BTU Referenznummer der Bekanntmachung: F41_001057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.b-tu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der betriebsärztlichen Betreuung der BTU
Auf Grund der rechtlichen Grundlage für die Betriebsarzt-Pflicht: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - "Arbeitssicherheitsgesetz" (hier: § 1 ASiG i.V.m. DGUV Vorschrift II §3(3)) soll diese Beschaffung erfolgen
Die BTU beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter sowie ca. 360 wissenschaftliche Hilfskräfte in Teil- und Vollzeit an den Standorten Cottbus Zentralcampus (Platz der Deutschen Einheit 1), Cottbus-Sachsendorf (Lipezker Straße 47), Senftenberg (Universitätsplatz 1). Außenstellen werden unter anderem in Bad Saarow unterhalten. Die BTU ist dem Wirtschaftsschlüssel 1,5 zuzuordnen.
Die Mitarbeiter sind in chemischen, elektrischen/elektronischen, biologischen und physikalischen Laboren und mechanischen Werkstätten, an Büroarbeitsplätzen und in handwerklichen Berufen tätig. Die Arbeiten in Laboren sind geprägt von sich ständig ändernden möglichen Gefährdungen durch neue Forschungsarbeiten.
Der Altersdurchschnitt der Beschäftigten liegt derzeit bei etwa 47 Jahren.
Unter den Beschäftigten befinden sich besonders schutzwürdige Personengruppen, wie Schwangere, Jugendliche und Schwerbehinderte.
Es sind vom Auftragnehmer die Aufgaben eines Betriebsarztes für die Beschäftigten der BTU nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der DGUV Vorschrift 2, mit bis zu 518 Stunden arbeitsmedizinische Grundbetreuung wahrzunehmen. Hinzu kommt betriebsspezifische Betreuung mit ca. 493 Stunden, u. a. Untersuchungen nach ArbMedVV.
Auf Anforderung der BTU sind auch Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften, soweit sie für die arbeitsmedizinische Beurteilung und Betreuung erforderlich sind, durchzuführen. Diese Untersuchungen sind grundsätzlich im Rahmen der Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 vorzunehmen.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
BTU Cottbus-Senftenberg Platz der Deutschen Einheit 1 03046 Cottbus
Die BTU beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter sowie ca. 360 wissenschaftliche Hilfskräfte in Teil- und Vollzeit an den Standorten Cottbus Zentralcampus (Platz der Deutschen Einheit 1), Cottbus-Sachsendorf (Lipezker Straße 47), Senftenberg (Universitätsplatz 1). Außenstellen werden unter anderem in Bad Saarow unterhalten. Die BTU ist dem Wirtschaftsschlüssel 1,5 zuzuordnen.
Die Mitarbeiter sind in chemischen, elektrischen/elektronischen, biologischen und physikalischen Laboren und mechanischen Werkstätten, an Büroarbeitsplätzen und in handwerklichen Berufen tätig. Die Arbeiten in Laboren sind geprägt von sich ständig ändernden möglichen Gefährdungen durch neue Forschungsarbeiten.
Der Altersdurchschnitt der Beschäftigten liegt derzeit bei etwa 47 Jahren.
Unter den Beschäftigten befinden sich besonders schutzwürdige Personengruppen, wie Schwangere, Jugendliche und Schwerbehinderte.
Es sind vom Auftragnehmer die Aufgaben eines Betriebsarztes für die Beschäftigten der BTU nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der DGUV Vorschrift 2, mit bis zu 518 Stunden arbeitsmedizinische Grundbetreuung wahrzunehmen. Hinzu kommt betriebsspezifische Betreuung mit ca. 493 Stunden, u. a. Untersuchungen nach ArbMedVV.
Auf Anforderung der BTU sind auch Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften, soweit sie für die arbeitsmedizinische Beurteilung und Betreuung erforderlich sind, durchzuführen. Diese Untersuchungen sind grundsätzlich im Rahmen der Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 vorzunehmen.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
Die erforderliche Fachkunde - der betreuenden Betriebsärztin bzw. des betreuenden Betriebsarztes - im Sinne des § 4 ASiG i. V. m. § 7 ArbMedVV muss vorhanden sein.
Im Rahmen der Bewerbung wird um die Einreichung sämtlicher vorhandener Fachkundenachweise (entsprechend dem Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung) gebeten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip. Bieter/Bewerber sind lt. VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY06536
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.