KreativWerk - Los 300 - 11 Metallbau Referenznummer der Bekanntmachung: LPRS20030011
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swh-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
KreativWerk - Los 300 - 11 Metallbau
KreativWerk I und II Rathenaustraße 6 16761 Hennigsdorf
Brandschutztüren aus Holz und Stahl,
Rauchdichte Türelemente aus Auluminium verglast, verglaste Brandschutztrennwände aus Aluminiumprofilen mit T-30 RS Türen
(ca. 125 m2), Treppengländer mit VSG Verglasung (ca. 115 m)
Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Nr. 85039366
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KreativWerk - Los 300 - 11 Metallbau
Ort: Moltzow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen einschließlich deren Anlagen sind grundsätzlich elektronisch bei AG einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFJR4GW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
KreativWerk I und II Rathenaustraße 6 16761 Hennigsdorf
Brandschutztüren aus Holz und Stahl,
Rauchdichte Türelemente aus Auluminium verglast, verglaste Brandschutztrennwände aus Aluminiumprofilen mit T-30 RS Türen
(ca. 125 m2), Treppengländer mit VSG Verglasung (ca. 115 m)
Ort: Moltzow
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17194
Land: Deutschland
1. Änderung der Geländerausführung in den neuen Treppenhäusern - Die Pfosten und die Füllungen sind statisch zu verstärken.
2. Bodenabdeckbleche zum Fahrstuhlschacht - Die Deckenöffnungsschlitze zwischen dem Fahrstuhlschachtgerüst und den heraus geschnittenen Rohdeckenanschlüssen müssen durch ein Trittschutzblech verkleidet werden.
3. Vollpanikverschluss für die Flurtüren im EG
4. Verleistung an den Brandschutzelementen (Glaswände, Oberlichter und Flurtüren) - Aufgrund der vorhandenen ungleichmäßigen und schiefwinkligen Bestandsöffnungen sind die Elementefugen zu den Gewänden keilförmig und teilweise zu breit. Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen sollen alle Anschlussfugen zu den Elementen mit einem Metallwinkel verdeckt werden, damit ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht.
5. Aufdopplungsprofil an den Flurtüren im 2.OG - Zur Anpassung der Flurtüren an die runden Unterdeckenanschlüsse zu den Wänden müssen zusätzliche Kopplungsprofile eingebaut werden. In dem Eckbereich der Profile sind Rundungen auszubilden. Darüber wird der Anschluss hergestellt. Das Einschneiden des runden Unterdeckenanschlusses ist aus Gründen des Bestandsschutzes zu vermeiden.
6. Absturzsicherungen vor den Fenster
7. Durchtrittschutz zwischen Treppenlauf und Wand - Die Wandnischen in den Außenwänden, Flurwänden und vor den Fenstern sollten aufgrund des Denkmalschutzes erhalten bleiben. Diese Bereiche sind, durch zusätzliche Brüstungsgeländer zu den Podesten und einem Durchtrittschutz zu den Treppenläufen, zu sichern.
8. Änderung der Geländerausführung im Haupttreppenhaus - Auf der Grundlage der geprüften Werkstattplanung und Statik muss die ausgeschriebene Geländerkonstruktion angepasst werden. Hinzu kommt die geforderte Ausführungsänderung durch die Auflagen des Denkmalschutzes. Die tragende Pfostenkonstruktion muss komplett geändert werden und die Füllungen sind statisch zu verstärken.
9. Nachrüstung von elektrisch kuppelbaren Schlössern an den 6 Flurtüren vom EG bis zum 2.OG - Zur Herstellung einer Zwangsläufigkeit zwischen der Einbruchmeldeanlage und der Zutrittskontrolle, ist nach der DIN VDE 0833-3 und der VdS - Richtlinie die Montage von elektrisch kuppelbaren Schlössern, zur Vermeidung von Fehlalarmen, erforderlich.
Durch die Auflagen des Denkmalschutzes wurden zahlreiche Ausführungsänderungen während der Bauzeit gefordert. Diese Änderungen sind unvorhersehbarer Art.
Dazu kommen noch die Änderung auf Grundlage der geprüften Werkstattplanung und Statik.