BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 11 Referenznummer der Bekanntmachung: B-2021-GRO 25-28-011

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 11

Referenznummer der Bekanntmachung: B-2021-GRO 25-28-011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH beabsichtigt, die bereits abgebrochene Nachkriegsbebauung Große Oderstraße 25-28 durch einen Neubau für Wohnen und Gewerbe, bestehend aus 5 Einzelhäusern, zu ersetzen. Im mittleren Haus (Haus 3) wird die Büronutzung im EG durch den sog. Bischofsgang unterbrochen, der die im westlichen Teil angrenzende Große Oderstraße mit dem im östlichen Teil angrenzenden Hinterhof verbindet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Trockenbau

Los-Nr.: Los 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
45320000 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
45324000 Gipskartonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Große Oderstraße 25-28 Große Oderstraße 25-28 15230 Frankfurt (Oder)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hinweise Trockenbauarbeiten

Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Herstellung von abgehängten Decken, Trockenbauwänden und Vorsatzschalen im Gebäude Große Oderstraße 25 - 28 in EG bis DG.

Lichte Raumhöhen OKRD bis UKRD

UG = ca. 2,45 m

EG = ca. 5,00 m

1.OG = ca. 2,84 m

2. OG = ca. 2,84 m

3. OG = ca. 2,84 m

4. OG

Haus 1, Haus 2 + Haus 4 = ca. 3,16 m

Haus 3 = ca. 3,86 m

Haus 5 = ca. 5,61 m

Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene und ausschließlich mit den

vom Systemhersteller vorgesehene und in der Zulassung aufgeführte

Systemkomponenten verwendet werden. Die Komponenten müssen

durch eine eindeutige Kennzeichnung dem System zugeordnet sein. Die

Kennzeichnung muss am Produkt selber oder an der Verpackung erkennbar

sein. Profile von Doppelständerwänden sind durch Filztrennstreifen zu

entkoppeln. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Die Beplankung der Trennwände und Vorsatzschalen hat nach Einbau

und Freigabe der Installationen zu erfolgen. Kosten hierfür sind einzukalkulieren.

Zu- und Verschnitte sowie alle erforderlichen Bohrungen und

Befestigungen mit allen Befestigungsmitteln sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsmittel

eingebaut werden.

Es werden erhöhte Anforderungen der Ebenheitstoleranzen nach DIN

18202, Tabelle 3, Zeile 7 gefordert. Kosten hierfür sind einzukalkulieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 228-655125
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 108/85/2022
Los-Nr.: Los 11
Bezeichnung des Auftrags:

Trockenbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder) - Markendorf
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26573

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

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