Stadt Cottbus OV 57-2023 Schülerspezialverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: OV 57-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus OV 57-2023 Schülerspezialverkehr
Schülerspezialverkehr - schultägliche Beförderung von ca. 272 körperlich und/oder geistig behinderten Förderschülerinnen und Förderschülern, zum Teil mit Begleitperson
Abfahrtsort - von der jeweiligen Wohnung der Schüler im Stadtgebiet Cottbus/Chó?ebuz zu den Schulen und zurück
Die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler befinden sich im Stadtgebiet Cottbus.
Die Schulen befinden sich überwiegend in Cottbus, aber auch in Spremberg, Forst, Lübbenau und Lübben.
schultägliche Beförderung von ca. 32 körperlich und/oder geistig behinderten Förderschülern mit Begleitperson
Spreeschule E.-Wolf-Str. 72 03042 Cottbus
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 31 körperlich und/oder geistig behinderten Förderschülern mit Begleitperson
Spreeschule Rudniki 3/3a 03044 Cottbus
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 63 geistig behinderten gehfähigen Förderschülern
Spreeschule E.-Wolf-Str. 72 03042 Cottbus
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 30 geistig behinderten gehfähigen Förderschülern
Spreeschule Rudniki 3/3a 03044 Cottbus, OSZ Makarenkostr. 8/9 03050 Cottbus
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 13 körperlich behinderten Förderschülern mit Begleitperson
Bauhausschule A.-Bebel-Str. 42 03046 Cottbus
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 30 körperlich behinderten Förderschülern
Bauhausschule A.-Bebel-Str. 42 03046 Cottbus
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 28 körperlich und oder geistig behinderten Förderschülern
Wichernschule Wiesenstr. 18 03149 Forst
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 16 körperlich und oder geistig behinderten Förderschülern
Förderschule "geistige Entwicklung" Pestalozzistr. 6 03222 Lübbenau, Schule der Lebensfreude Lubolzer-Lübbener Str. 1 15907 Lübben OT Lubolz, Wiesenwegschule Wiesenweg 22 03130 Spremberg
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
schultägliche Beförderung von ca. 29 gehfähigen Schülern zu Grund,-Ober,- Förderschulen und Gymnasien
Stadtgebiet Cottbus 03046 Cottbus
Die Begleitperson muss über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses verfügen und benötigt Erfahrung im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern/Jugendlichen.
Die Fahrzeuge müssen zum Transport von Rollstühlen, Beförderung von Personen im Rollstuhl (DIN 75078 Teil 2) und zur Beförderung schwerstbehinderter Schüler geeignet sein.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen ist, vorausgesetzt, die Eintragung ist für das Unternehmen vorgeschrieben (Auszug aus dem Handelsregister) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gewerblich gemeldet ist und zur Leistungserbringung berechtigt ist (Gewerbeanmeldung/ggf. Gewerbeummeldung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Schadenshöhen für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR (Kopie der Police ausreichend) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzliste mit vergleichbaren Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung einer Eintragung (Präqualifizierung) in ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV oder PQV) - wenn vorhanden, bitte beifügen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes/signiertes Angebotsformblatt (Angebotsschreiben) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind nur Hauptangebote und keine Nebenangebote zugelassen.
Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost).
Die elektronische Angebotsabgabe darf hinsichtlich einer elektronischen Unterschrift
- mit qualifizierter elektronischer Signatur (Signaturkarte mit Lesegerät) oder
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur (softwaregestützte Signatur) oder
- gem. § 53 Abs. 1 VgV in Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
erfolgen.
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis 11.04.2023 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYWWJUR3RB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland