Lieferung mobile Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 402-EU-1-22-7-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung mobile Endgeräte
Lieferung von Tablets mit Zubehört sowie Notebooks und Notebookwagen
Tablets mit Zubehör
Landkreis Uckermark Die Lieferung erfolgt an 14 Schulen im ganzen Landkreis Uckermark.
Die detaillierte Auflistung der Lieferorte ist in den Leistungverzeichnissen enthalten.
509 Tablets
332 Digital-Stifte
342 Schutzhüllen mit Tastatur
97 Schutzhüllen ohne Tastatur
70 Schützhüllen für Rückseite
28 Tabletkoffer
Notebooks und Notebookwagen
Landkreis Uckermark Die Lieferung erfolgt an 14 Schulen im ganzen Landkreis Uckermark.
Die detaillierte Auflistung der Lieferorte ist in den Leistungverzeichnissen enthalten.
53 Notebooks
2 Notebookwagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets mit Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebooks und Notebookwagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe erfolgt im Zuge der Umsetzung des "DigitalPakts Schule 2019 - 2024", gefördert mit Bundesmitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH165X4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.