Los-16 - Trennvorhang/Ballfangnetz für Ersatz-Neubau Dreifachsporthalle in Biesenthal Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2021 Kor (21)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biesenthal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-biesenthal-barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los-16 - Trennvorhang/Ballfangnetz für Ersatz-Neubau Dreifachsporthalle in Biesenthal
Das Amt Biesenthal-Barnim plant die Ausschreibung der Bauleistungen für den
=== ERSATZ-NEUBAU EINER DREIFACHSPORTHALLE ===
als freistehendes Bauwerk für die Schaffung von neuen, zeitgemäßen Sport- und Trainingsmöglichkeiten auf dem Grundstück zwischen Kita und Alter Sporthalle in 16359 Biesenthal.
Folgende Leistungen dieses Bauvorhabens werden im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben:
== Los-16 - Trennvorhang/Ballfangnetz ==
*Die Bauarbeiten sollen direkt nach Auftragserteilung beginnen. Ziel ist Baubeginn 30.06.2023.
*Ziel ist die Baufertigstellung der Gesamtbaumaßnahme Herbst 2023.
*Die Bauleistungen erfolgen Losweise.
*Es liegt ein zweckgebundener Zuwendungsbescheid für Fördermittel des Bundes und des Landkreises Barnim vor.
*Weitere Informationen und alle Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Sporthalle Biesenthal Schützenstraße 44a / 45 16359 Biesenthal
Trennvorhang/Ballfangnetz für die Baumaßnahme Ersatz-Neubau einer Dreifachsporthalle in Biesenthal
*Es liegt ein zweckgebundener Zuwendungsbescheid für Fördermittel des Bundes und des Landkreises Barnim vor.
*Hinweis zu den Ausführungsfristen/Bauzeitenplan:
Den Vergabeunterlagen liegt der Bauzeitenplan mit Stand vom 30.11.2022 bei. Dieser wird zu gegebener Zeit aktualisiert. Aufgrund der gegenwärtigen Situation können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PRÄQUALIFZIERTE UNTERNEHMEN
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot vorzulegen:
*Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124 liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
*Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen bzw. Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen bzw. Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen bzw. Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Alle vorzulegenden Bescheinigungen müssen aktuell/gültig bzw. nicht älter als 12 Monate sein. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
wie zuvor, siehe III.1.1) "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
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Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise bzgl. der Eignung sind von allen Bietern mit dem Angebot vorzulegen:
*Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung
*Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 GewO
*Vereinbarung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (siehe Formulare 5.3 EU, 5.4 EU)
*Sonderformular Russland-Embargo "Eigenerklärung Sanktionen"
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Hinweis zum Sonderformblatt Russland-Embargo:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bitte reichen Sie das Formblatt mit dem Angebot ein, um zu bestätigen, dass ein entsprechender Bezug zu Russland nicht besteht.
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Geforderte Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung:
5 Mio. EUR Personenschäden // [Betrag gelöscht] EUR Sachschäden
jeweils zweifach maximiert im Jahr
Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen nicht bestehen, ist dem Angebot eine Erklärung beizufügen, in der der Abschluss einer entsprechenden Versicherung bei Zuschlagserteilung zugesichert wird.
wie zuvor, siehe III.1.1) "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
Wesentliche Zahlungsbedingungen
* Alle Rechnungen sind kumulativ zu stellen
* Den Rechnungen sind prüffähige Aufmaße beizulegen
* Schlussdokumentation incl. Fachunternehmererklärung, Herstellerbescheinigungen/Datenblätter, Verwendbarkeitsnachweise, Abnahmeprotokolle
Abschnitt IV: Verfahren
gemäß Verfahrensangabe (elektronische Angebotsabgabe)
Die Angebotsöffnung erfolgt durch 2 Vertreter des Auftraggebers.
Bieter sind gem. § 14 EU Abs. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
*Es liegt ein zweckgebundener Zuwendungsbescheid für Fördermittel des Bundes und des Landkreises Barnim vor.
*Die Ausschreibung beinhaltet eine Stoffpreisgleitklausel - nähere Informationen im Formblatt 225.
*Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarkplatzes erteilt.
*Ein in Textform elektronisch übermitteltes Angebot muss den Bieter/ das Unternehmen erkennen lassen. Elektronische Angebote müssen über den Vergabemarktplatz eingereicht werden. Die Angebotsabgabe über den Kommunikationsbereich des VMP oder per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
*Fügen Sie bitte ausschließlich die in den Vergabeunterlagen abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen bei. Sie unterstützen damit einen effizienten Ablauf des Verfahrens. Fügen Sie bitte insbesondere keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen (AGB) bei, diese werden nicht Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHJ654K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer Informationsfrist von 15 Kalendertagen erfolgen, bei elektronischer Übermittlung verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).