Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0411/2022-37

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand

Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0411/2022-37
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63111000 Containerumschlag
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) die sofortige Einrichtung eines ca. 100m Sperrkreises, welche die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt.Für diese Sicherung sollen Überseecontainer als Splitterschutzwand zum Schutz der Anwohner nach Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aufgestellt werden.Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 28 Container benötigt werden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container. Alternativ kann ein 40 Fuß Container durch zwei 20 Fuß Container ersetzt werden, wenn keine 40 Fuß Container angeboten werden.Die Container sind zweifach übereinander aufzustellen. Die untenstehenden 40 Fuß Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand und die untenstehenden 20 Fuß Container sind mit 12.000 Liter Wasser oder 10 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/ Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.Zeiten und Fristen für die Containerstellung werden pro Einzelauftrag in einem Ortstermin (Bauanlaufbesprechung) durch den Auftraggeber festgelegt und gelten für den Vertrag bzw. werden Bestandteil des Auftrages.Die Container sind an Orten mit sehr unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten aufzustellen. Daher kann es erforderlich werden, den Untergrund durch Auf- bzw. Einbringung von Schotterschichten, Lastverteilungsplatten oder Holzbohlen vorzubereiten. Der Auftragnehmer entscheidet, welche dieser Methoden vor Ort angewandt wird, um Standsicherheit der Container zu erreichen.Es besteht die Möglichkeit, das je nach Örtlichkeit, keine Zuwegung zum Ort der Containeraufstellung existiert. Daher kann es erforderlich werden eine Baustraße zu errichten.Bei den Schotterschichten kann es aufgrund von zu schützenden Trinkwassereinzugsbereichen nötig sein, statt dem üblichen Recyclingschotter ein Natursteinschotter aufzubringen. Bei der Aufbringung von Schotterschichten ist ein Geotextil zu verlegen und zurückzubauen, um eine Vermischung mit dem Untergrund zu vermeiden. Der Rückbau der Materialien hat ebenfalls nach Aufhebung des Sperrkreises bzw. nach Mitteilung des Auftraggebers zu erfolgen.Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden, um die Anwohner und Gebäude im Umkreis der Anomalie zu schützen. Eine zeitnahe Aufstellung soll ermöglicht werden, da die Anwohner ihre Häuser verlassen und in Unterkünfte außerhalb des Radius untergebracht werden müssen, bis die Aufstellung der Container abgeschlossen ist. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.Es wird von 2 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen.Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Wochen) vorgehalten werden können.Die Vorhaltung gilt hierbei erst ab Aufbau vor Ort.Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.Die Container werden mitunter auch in Wohngebieten aufgestellt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44613210 Wasserkammern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Abruf der Überseecontainererfolgt Maßnahme bezogen. Der Auftraggeber legt fest, wie viele Überseecontainerabgerufen werden. Dabei erfolgt der Abruf der Leistungen in schriftlicher Form (Einzelauftrag) durch den Auftraggeber. Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.

Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 28 Container benötigtwerden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container. Alternativ kann ein 40 Fuß Container durch zwei 20 Fuß Container ersetzt werden, wenn keine 40 Fuß Container angeboten werden.

Die Container sind zweifach übereinander aufzustellen. Die untenstehenden 40 Fuß Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand und die untenstehenden 20 Fuß Container sind mit 12.000 Liter Wasser oder 10 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.

Zeiten und Fristen für die Containerstellung werdenpro Einzelauftragin einem Ortstermin (Bauanlaufbesprechung) durch den Auftraggeber festgelegt und gelten für den Vertrag bzw. werdenBestandteil des Auftrages.

Die Container sind an Orten mit sehr unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten aufzustellen. Daher kann es erforderlich werden, den Untergrund durch Auf-bzw. Einbringung von Schotterschichten, Lastverteilungsplatten oder Holzbohlen vorzubereiten. Der Auftragnehmer entscheidet, welche dieser Methoden vor Ort angewandt wird, um Standsicherheit der Container zu erreichen.

Es besteht die Möglichkeit, das je nach Örtlichkeit, keine Zuwegung zum Ort der Containeraufstellung existiert. Daher kann es erforderlich werden eine Baustraße zu errichten.

Bei den Schotterschichten kann es aufgrund von zu schützenden Trinkwassereinzugsbereichen nötig sein, statt dem üblichen Recyclingschotter ein Natursteinschotter aufzubringen. Bei der Aufbringung von Schotterschichten ist ein Geotextil zu verlegen und zurückzubauen, um eine Vermischung mit dem Untergrund zu vermeiden. Der Rückbau der Materialien hat ebenfalls nach Aufhebung des Sperrkreises bzw. nach Mitteilung des Auftraggebers zu erfolgen.

Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM musssofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden, um die Anwohner und Gebäude im Umkreis der Anomalie zu schützen. Eine zeitnahe Aufstellung soll ermöglicht werden, da die Anwohner ihre Häuser verlassen und in Unterkünfte außerhalb des Radius untergebracht werden müssen, bis die Aufstellung der Container abgeschlossen ist. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.

Es wird von 2 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen. Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Wochen) vorgehalten werden können. Die Vorhaltung gilt hierbei erst abAufbau vor Ort. Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.Die Container werden mitunter auch in Wohngebieten aufgestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (40%) 02. Konzept (60%) = gesamt: 100%.

Darstellung für die Ermittlung der Bewertungspunkte / Wertungszahl aufgrund Zuschlagskriterien Bewertungsmatrix:

Der Bieter erzielt neben der Wertungszahl für den Angebotspreis auch Bewertungszahlen für das Konzept.

Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:

01.Angebotspreismax. erreichbare Wertungszahl = 160

02. Konzept-

- Benötigte Zeit für dieAnlieferung, Aufstellung und Befüllung eines einzigen Containersegmentes - max. erreichbare Wertungszahl = 60

- Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung und Befüllungaller Container - max. erreichbare Wertungszahl = 100

- Transportweg der Container - max. erreichbare Wertungszahl = 40

- Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung - max. erreichbare Wertungszahl = 40

Der Bietende kann als Wertungszahl gesamt maximal 400 Bewertungspunkte erhalten, siehe Anlage "ZuschlagsmatrixSplitterschutzcontainer" zur Ausschreibung VGV-0411/2022-37.

Benötigte Zeit für die Anlieferung, Aufstellung, Absicherungund Befüllungeines einzigen Containersegmentes:

In welcher Zeitdie Anlieferung, Aufstellung, Absicherung und Befüllung eines einzigen Containersegmentes nach Abruf erfolgenkann.EineschnelleAusführung wird höher bewertet, da Anwohner bis zur Fertigstellung ihre Wohnungen verlassen müssen.

Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung, Absicherungund BefüllungallerContainer:

In welchem Zeitfenster die Anlieferung, Aufstellung, Absicherung und Befüllung allerContainer nach Abruf erfolgen können.EineschnelleAusführung wird höher bewertet, da Anwohner bis zur Fertigstellung ihre Wohnungen verlassen müssen.

Transportweg der Container:

Von woher die Container zum Einsatzort transportiert werden müssen. Ein kürzerer Transportweg wird aus Nachhaltigkeitsgründen höher bewertet.

Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung:

Wie schnell eine Neuausrichtung bzw. Korrektur bei fehlender Standsicherheit oder Neubefüllung bei Verlust der Befüllung erfolgen kann.Je kurzfristiger diese Nachbesserungen erfolgen können, je mehr Punkte können erzielt werden.

Auswertung der AngeboteDas Vorgehen ist dabei wie folgt:

Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Konzept(K), gebildet:Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + 02.K Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 008-018500
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VGV-0411/2022-37
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tetrismodulbau.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR165AN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/03/2023

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