Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstradleasings auf Grundlage des TV-Fahrradleasings Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2023 Gb I. EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-prignitz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstradleasings auf Grundlage des TV-Fahrradleasings
Der Landkreis Prignitz strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstradleasings für seine Mitarbeiter an.
Das betrifft Fahrräder ohne oder mit Motorunterstützung.
Die Vereinbarung umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse von der Bestellung bis zur Beendigung wie auch Rückführung und Schadensabwicklung nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen auszuführen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des zu schließenden Rahmenvertrags und die organisatorische Abwicklung notwendig sind.
Landkreis Prignitz Berliner Straße 49 19348 Perleberg
Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Landkreis Prignitz seinen bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung zur Verfügung. Dem Landkreis Prignitz sollen alle Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Eine Mindestabnahmemenge für den Auftraggeber (Landkreis Prignitz) besteht nicht. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf.
Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten und der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung, geschlossen.
Die maximale Vertragslaufzeit darf insgesamt 4 Jahre nicht überschreiten.
Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten und der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung, geschlossen. Der Vertrag verlängert sich, wenn dieser nicht 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit darf insgesamt 4 Jahre nicht überschreiten.
Im Falle der Kündigung des Leasing-Rahmenvertrages gelten dessen Bestimmungen für die dann noch laufenden Einzelleasingverträge bis zu deren Ablauf ohne Einschränkung weiter.
Die Vertragslaufzeit der Einzelleasingverträge beträgt 36 Monate und ist nicht variabel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
2. ob sich das Unternehmen in Zahlungsunfähigkeit/Liquidation befindet
3. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder Bieters und damit die vertragsgerechte und sorgfältige Ausführung der Leistung in Frage stellt
4. Nachweis über die Eintragung im Berufsregister
5. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
6. Gewerbeanmeldung
7. dass der Bewerber bzw. Bieter seinen gesetzmäßigen Verpflichtungen nachkommt
- Zahlung von Steuern und Abgaben
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft)
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind (max. sechs Monate alt). Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen bzw. zuvor aufgeführte Nachweise (Kopien max. sechs Monate alt) innerhalb einer vom Auftraggeber vorgegeben angemessenen Frist (Angabe in Kalendertagen) vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt bzw. zuvor aufgeführte Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind (max. sechs Monate alt). Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen bzw. zuvor aufgeführte Nachweise (Kopien max. sechs Monate alt) innerhalb einer vom Auftraggeber vorgegeben angemessenen Frist (Angabe in Kalendertagen) vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt bzw. zuvor aufgeführte Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien- und Servicebetrieb Prignitz
Frau Beate Kowalski
Berliner Straße 8, Zimmer 111
19348 Perleberg
Deutschland
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Abwicklung, Kommunikation und Initialisierung aller Prozesse und Anfragen wie Bestellung, Beendigung, Übernahmen des Leasingobjekts, Rückführung, Schadensfallabwicklung, Abschluss von Rücknahmevereinbarungen, Generierung von Leasingantrag und Übernahmebestätigung für den Mitarbeitenden des Landkreises Prignitz ausschließlich ONLINE via Webseite. (Ausnahmen bei rechtlich bindender Textform zugelassen).
2. Die Bestellung der Fahrräder wird den Mitarbeitenden über ein kostenfreies, benutzerfreundliches und idealerweise browserbasiertes Portal ermöglicht. Der Bestellprozess erfolgt papierfrei.
3. Zur Bewertung des Bestellprozesses soll dem Landkreis Prignitz ein Probezugang zum Onlineportal zur Verfügung gestellt werden. Dieser ist bereits ab Angebotsabgabe zu ermöglichen.
4. Die Mitarbeitenden sollen über das Portal den Bestellvorgang selbständig anstoßen können. Der Auftragnehmer stellt dem Landkreis Prignitz hierfür einen Zugang zu einem auf den Landkreis zugeschnittenen Teil des Onlineportals zur Verfügung. Dies soll über einen Link erfolgen, den der Landkreis Prignitz in sein Intranet einbindet.
5. Der technische Support für das gesamte Online-Portal erfolgt über den Auftragnehmer.
Im Weiteren und im Detail wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5066V4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
ggü. dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 13.04.2023 um 09:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.