Wirtschaftsprüferleistungen UV ProPotsdam Geschäftsjahre 2023 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 10300_2023_Wirtschaftsprüfung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüferleistungen UV ProPotsdam Geschäftsjahre 2023 bis 2027
Wirtschaftsprüferleistungen UV ProPotsdam Geschäftsjahre 2023 bis 2027
14469 Potsdam
Die ProPotsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 sowie optional der weiteren Geschäftsjahre 2024 bis 2027 für folgende Gesellschaften:
- ProPotsdam Konzern
- ProPotsdam GmbH (PP) einschließlich Prüfung gem. § 16 MaBV sowie separater Bezügeberichte für die Geschäftsführer der Muttergesellschaft und zusammengefasst für Geschäftsführer von Tochtergesellschaften, sofern entsprechende Geschäftsführeranstellungsverträge bestehen.
- GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH (GWVP)
- Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF)
- Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH Treuhandvermögen (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld", ETBF THV)
- Baugesellschaft Bornstedter Feld mbH einschließlich Prüfung gem. § 16 MaBV (BBF)
- Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP)
- Sanierungsträger Potsdam GmbH 9 Treuhandvermögen (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen", STP THV)
- Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP)
- Entwicklungsträger Potsdam GmbH (Einnahme- und Ausgaberechnung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Krampnitz", ETP THV)
- Luftschiffhafen Potsdam GmbH (LSH)
- Potsdam Marketing und Service GmbH (PMSG)
- Biosphäre Potsdam GmbH (BPG, zukünftig ProPotsdam Naturerlebnis GmbH, PPNE)
- Soziale Stadt ProPotsdam GmbH (SSPP)
Verbunden mit dem Abschluss der Verträge ist jeweils der verbindliche Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses der PP, des Konzernabschlusses sowie der Jahresabschlüsse/Treuhandvermögen der Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023. Die geprüften Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss sollen bis Ende März 2024 vorliegen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. IDW PS 450 n.F.) einschließlich aller notwendigen Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung vorzunehmen. Die entsprechende Prüfung ist dergestalt zu planen und durchzuführen, dass Verstöße oder Unrichtigkeiten, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Dabei ist zu beurteilen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Weiter ist zu beurteilen, ob der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Im Rahmen der Durchführung der Prüfung hat der Abschlussprüfer die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler zu berücksichtigen.
Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sind überwiegend auf der Basis von Stichproben zu beurteilen.
In Erweiterung des Prüfungsauftrages umfasst die zu erbringende Leistung neben der betriebswirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns gem. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) unter Beachtung von IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG".
Zudem hat eine Darstellung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in einem sogenannten Erläuterungsteil bei sämtlichen Gesellschaften des Konzerns zu erfolgen.
Weiters wird die Darstellung betrieblicher wohnungswirtschaftlicher Kennzahlen einschließlich Durchschnittszahlen von der ProPotsdam GmbH vergleichbaren Unternehmen (insbesondere Größe und Branche, Neue Bundesländer) erwartet.
Überdies ist die Prüfung der Erreichung der durch die Gesellschafterin vorgegebenen Unternehmensziele für die ProPotsdam GmbH durchzuführen.
Zudem ist für die von einzelnen Tochterunternehmen verwalteten Treuhandvermögen die Prüfung der ordnungsgemäßen und sachgerechten Verwendung der von den jeweiligen Treugebern im Rahmen eines Treuhandvermögens bereitgestellten Mittel zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahme durch den Treuhänder durchzuführen.
Weiters ist eine optionale Prüfung der sogenannten Berichtspakete als Zuarbeit für den Gesamtjahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam gem. § 83 BbgKVerf vorzusehen.
Überdies ist die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung der ProPotsdam GmbH sowie der Geschäftsführer von Tochterunternehmen, soweit entsprechende Anstellungsverträge bestehen, einschließlich der Verwendung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführung für die Altersvorsorge und der Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei der Abrechnung der Geschäftsführung mit separater Berichterstattung vorzusehen.
Zielstellung:
Der Abschlussprüfer hat über die Prüfung gemäß § 321 HGB in berufsüblicher Weise zu berichten. In Übereinstimmung mit IDW PS 450 n.F. hat der Prüfungsbericht Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erfassen und durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen und -ergebnisse die Überwachung des Unternehmens zu unterstützen.
Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2024 bis 2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorstellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, des vorgesehenen Prüfungsteams und der Funktionen der Teammitglieder.
2. Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Registerauszug nicht älter als ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
3. Erklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB, Ausschlussgründe
4. Eigenerklärung des Bieters entsprechend Ziffer 4.2 des Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung unter Beifügung einer Kopie der Versicherungspolice mit einer Mindestversicherungssumme von 5,0 Mio. Euro.
1. Auszug aus dem Berufsregister, aus dem ersichtlich ist, dass gesetzliche Abschlussprüfungen durchgeführt werden dürfen.
2. Mindestens einer der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter muss über eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer verfügen.
3. Mindestens 3 unterschiedliche Referenzen des Bieters über Wirtschaftsprüfungsleistungen für i.S.d. § 267 HGB große kommunale Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern
4. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer muss mindestens 5 Jahre als Wirtschaftsprüfer zugelassen und tätig sein.
5. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer muss mindestens 5 persönliche Referenzen über Jahresabschlussprüfungen bei kommunalen Wohnungsunternehmen aus den Jahren 2020-2022 aufweisen, davon mindestens 2 in Brandenburg.
6. Der Prüfungsleiter muss mindestens 3 Jahre in dieser Funktion tätig sein.
7. Der Prüfungsleiter muss mindestens 3 persönliche Referenzen über Jahresabschlussprüfungen bei kommunalen Wohnungsunternehmen aus den Jahren 2020-2022 aufweisen.
Die aufgeführten, nachzuweisenden Referenzen dürfen sich überschneiden. Doppelt vorgelegte Referenzen können daher vollumfänglich in die Bewertung einfließen.
-Erklärung über die Zahlung eines Mindestlohnes / Verpflichtungserklärung gemäß Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
-Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot und alle geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind, sofern zutreffend, unter Verwendung der beigefügten Formblätter bzw. Mustervorlagen zu fertigen. Soweit der dort vorgesehene Platz nicht ausreicht, können einzelne Blätter unter Hinweis auf den betreffenden Punkt separat beigefügt werden.
Das Angebot und dessen Anlagen sind fortlaufend zu nummerieren (Paginierung). Die Reihenfolge der einzureichenden Unterlagen ist der Aufzählung unter Punkt 9 zu entnehmen.
Unvollständige Angebote können nicht gewertet werden.
Das Angebot nebst Anlagen ist in Textform, d. h. elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg an die ProPotsdam zu übermitteln. Gem. § 126b BGB genügt für die Textform eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Auf anderem Weg übermittelte Angebots, wie z. B. Fax, E-Mail, sind nicht zugelassen und werden daher ausgeschlossen.
Änderungen oder Berichtigungen des Angebots sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist (04.04.2023, 12:00 Uhr) zulässig. Diese müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein und rechtzeitig bei der oben genannten Stelle eingehen.
Angebote, die nicht rechtzeitig bei der genannten Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote von Bietern, die vorsätzlich unzutreffende Angaben im Angebot getätigt haben und/oder Anlagen oder Nachweise gefälscht oder verfälscht haben, werden ebenfalls vom Verfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYRYWWKC2GPJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland