EU-TELA_EKA Reinigung RLT Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0048

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03018473016316
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=505417
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-TELA_EKA Reinigung RLT

Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0048
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Reinigung/Desinfektion der raumlufttechnischen Anlagen in der Deutschen Botschaft Tel Aviv

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: IL Israel
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Botschaft in Tel Aviv 2, HaShlosha St., Gebäude C

6706054 Tel Aviv Israel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Reinigung und Desinfektion der raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv auf Grund auftretender Schimmelpilzbildung, bestehend aus Außen und Fortluftsystemen, Umluftanlagen inklusive des Luftkanalsystems und der Luftdurchlässe zur Raumklimatisierung (Büroräume / Versammlungsräume) sowie Raumreinigung (Siehe Leistungsverzeichnis)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.

1. Fachunternehmen, mit dem Spezialbereich der "Reinigung von RLT Anlagen"

2. Die ausführende Firma muss mindestens über eine staatlich anerkannte Hygienefachkraft verfügen, welche die Arbeiten vor Ort begleitet, überwacht und dokumentiert.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Ausführungskapazitäten; Der Ausführungszeitraum muss auf Grund der Gefahr sich ausbreitender gesundheitsbeeinträchtigender Schadstoffe in den Büroräumen und zum Schutz der Nutzer mit der Kühlperiode Anfang Mai beginnen und ohne Unterbrechung innerhalb von 5-8 Wochen erfolgen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erfahrungen im Auslandseinsatz in Bezug aus Personaleinsatz, Personalfürsorge, Agieren im Ausland, Logistik von Werkzeug und Material spielen eine große Rolle für den Erfolg und die Durchführung des einmaligen kompakten Leistungsumfangs, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.

2. Erfahrungen im Ausland in Zusammenarbeit mit dem AA/Botschaften, mindestens ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre.

3. Das ausführende Personal muss mindestens zulässig der Sicherheitsüberprüfung Ü1 geprüft sein. Die Arbeiten sind in den Räumlichkeiten der Botschaft Tel Aviv bei laufendem Betrieb durchzuführen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die Notwendigkeit einer Reinigung und Desinfektion der betroffenen/befallenen Anlagenkomponenten wurde entsprechend beschrieben um eine gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffausbreitung zu vermeiden.

Die Ausführung der Maßnahme ist dringlich, um die weitere Ausbreitung des Schimmels (begünstigt durch die Kühlperiode) und damit die Entstehung gesundheitlich kritischer Schimmelkonzentration zu vermeiden und die Gefahr der Beeinträchtigung der Gesundheit sowie Schädigung/Kontamination der Anlagenkomponenten abzuwehren und entgegenzuwirken. Die Maßnahmen sollten umgehend, vor oder mit Beginn der nächsten Kühlperiode zu Anfang Mai 2023 starten, um eine weitere Schimmelausbereitung zu vermeiden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/04/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2023

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