Unterhaltsreinigung am Standort der Technischen Hochschule Wildau Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-wildau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung am Standort der Technischen Hochschule Wildau
Unterhaltsreinigung am Standort der Technischen Hochschule Wildau (weitere Angaben hierzu siehe Vergabeunterlagen)
Unterhaltsreinigung, Gebäude 10, 13, 19 und 100
Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1 15745 Wildau
Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung in den Gebäude 10, 13, 19 und 100 der Technischen Hochschule Wildau (weitere Angaben hierzu siehe Vergabeunterlagen).
Option des Auftraggebers zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Unterhaltsreinigung, Gebäude 16 und 17
Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1 15745 Wildau
Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung in den Gebäude 16 und 17 der Technischen Hochschule Wildau (weitere Angaben hierzu siehe Vergabeunterlagen).
Option des Auftraggebers zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Unterhaltsreinigung, Gebäude 14, 15, 21, 24 und 200
Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1 15745 Wildau
Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung in den Gebäude 14, 15, 21, 24 und 200 der Technischen Hochschule Wildau (weitere Angaben hierzu siehe Vergabeunterlagen).
Option des Auftraggebers zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis Innungsmitgliedschaft (Vorlage einer aktuell gültigen Bestätigung der Gebäudereiniger-Innung oder einer vergleichbaren Organisation des Heimatlandes des Bieters, dass der Bieter dort Mitglied ist)
Eigenerklärung, u.a.
- über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt
- über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist
- über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße
- über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
- über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten,
- ferner, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden
Anstelle der Eignungsnachweise kann der Bieter als vorläufigen Beleg der Eignung das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("EEE") in der Form des Anhangs 1
der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) einreichen (vgl. § 50 Absatz 1 Satz 1 VgV 2016).
- Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung zur Referenz des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft; Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind Angaben zu drei oder mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzobjekten der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) zu machen. Diese Angaben beinhalten: Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Beschreibung der Leistung, Leistungserbringer, Leistungszeitraum, Gesamtauftragswert
- Erklärung des Bieters, dass die zur Erledigung des Auftrags benötigte Ausrüstung (z. B. Mess- und Prüfmittel) zur Verfügung steht
- Angaben zur auftragsbezogenen Objektorganisation und Objektbetreuung sowie zum auftragsbezogenen Qualitäts- und Konfliktmanagement
- Abschluss einer Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BrandenburgischenVergabegesetz - BbgVergG - (Zahlung eines Mindestlohnes, Einräumen von Kontrollendurch den Auftraggeber)
- Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen
- Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-und Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR abgeschlossen wird; Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Erhalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter diese unter Angabe des Vorhabens und der Vergabemaßnahme unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe, in Textform mitzuteilen.
Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über den Kommunikationsraum des Vergabeverfahrens auf dem Vergabemarktplatzes des Landes Brandenburg zu stellen. Die Verfahrenskommunikation (einschließlich der Nachforderung von Erklärungen, Nachweisen und sonstigen Unterlagen) erfolgt ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind dementsprechend von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie die Fristen zum Einreichen von Bieterfragen (siehe hierzu Vergabeunterlagen).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Technischen Hochschule Wildau gerügt werden (§ 160 Abs.1, Nrn. 2 und 3 GWB). Teilt die Technische Hochschule Wildau mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs.1, Nr.4 GWB).
Die Technische Hochschule Wildau verarbeitet Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren Daten der Bieter. Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRU662Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.