Gerätebeschaffung und Bewirtschaftung im Rahmen einer Technologiepartnerschaft im Bereich Ultraschall Referenznummer der Bekanntmachung: 001/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ctk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätebeschaffung und Bewirtschaftung im Rahmen einer Technologiepartnerschaft im Bereich Ultraschall
Auftrag zur Gerätebeschaffung und Bewirtschaftung im Rahmen einer Technologiepartnerschaft im Bereich Ultraschall samt Beratungsleistungen zur Optimierung der medizinischen Ausstattung im Bereich Ultraschall.
Cottbus, Thiemstraße 111
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) ist das Krankenhaus der Schwerpunktversorgung für die Region Cottbus. Mit 1.203 vollstationären Planbetten und mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus gehört es zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland. Außerdem ist das CTK das akademische Lehrkrankenhaus der Berliner Charité. Pro Jahr werden mehr als 100.000 Patienten stationär und/oder ambulant in 21 Teilkliniken, 2 Instituten und zahlreichen zertifizierten Zentren behandelt. Das Klinikum betreibt derzeit ca. 50 Ultraschallgeräte und strebt an, die Modernisierung der Medizintechnik im Bereich Ultraschall in einem innovativen Partnerschaftsansatz mit einem externen Leistungserbringer zu vollziehen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Technisierung gewinnt dabei die Nutzung von umfassenden Marktkenntnissen und Erwartungen über zukünftige technologische Entwicklungen an Relevanz. Dadurch sollen eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sowie ein effizienter medizinischer Betrieb sichergestellt werden. Daher ist eine Kooperation mit der Industrie geplant. Als Grundlage für die Kooperation ist eine vertraglich geregelte Technologiepartnerschaft über acht 8 Jahre mit einer optionalen Verlängerung von zwei Jahren angedacht. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Ziel der Ausschreibung ist eine medizinisch hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten. Neben der Gewährleistung der Gerätequalität und -verfügbarkeit erwartet der AG auch Beratungsleistungen zur Optimierung der medizinischen Ausstattung im Bereich Ultraschall.
- Optionale Verlängerung des Vertrages um zwei weitere Jahre
- Kaufoption für die Geräte bei Flatrate-Modell
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerätebeschaffung und Bewirtschaftung im Rahmen einer Technologiepartnerschaft im Bereich Ultraschall
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber sieht von einer Veröffentlichung des bezuschlagten Angebotspreises ab, da es sich hierbei um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt. Die Angabe des bezuschlagten Preises würde einen Rückschluss auf die Kalkulation des Auftragnehmers zulassen und dessen Bekanntwerden damit seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Ferner würde die Veröffentlichung des bezuschlagten Angebotspreises auch potentiell zu einem Wettbewerbsnachteil des Auftragnehmers bei künftigen vergleichbaren Vergaben führen (vgl. insgesamt § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]