OS Rangsdorf Investorenmodell TWB Referenznummer der Bekanntmachung: BA 01- OS Ra InvestModell 2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rangsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
OS Rangsdorf Investorenmodell TWB
Die Gemeinde Rangsdorf sucht einen Investor, der auf mehreren Grundstücken auf dem ehemaligen Gelände der Bückerwerke in der Nähe der Walther-Rathenau-Str. in Rangsdorf den Neubau einer zweizügigen Oberschule für bis zu 220 Kinder, einer Dreifeldhalle, eines Sportplatzes sowie Räumlichkeiten für die offene Jugendarbeit plant und realisiert. Die errichteten Gebäude sind im Anschluss an die Gemeinde für mindestens 20 Jahre zu vermieten.
15834 Rangsdorf
Die Gemeinde Rangsdorf sucht einen privaten Investor, der auf mehreren Grundstücken in Rangsdorf den Neubau einer zweizügigen Oberschule für bis zu 220 Kinder, einer Dreifeldhalle, eines Sportplatzes sowie von Räumlichkeiten für die offene Jugendarbeit plant und realisiert. Für die Baumaßnahmen werden Grundstücke auf dem ehemaligen Bückergelände in der Nähe der Walther-Rathenau-Str. in Rangsdorf zur Verfügung gestellt. Die Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde Rangsdorf. Für den im Verfahren obsiegenden Bieter besteht die Verpflichtung, die Grundstücke vom derzeitigen Eigentümer auf Basis eines Vorvertrags zu erwerben. Ein Bodengutachten mit Gründungsempfehlungen wird Teil der Vergabeunterlagen.
Es wird nicht ausgeschlossen, dass der Grundstückseigentümer sich am Verfahren beteiligt. Hinsichtlich der Kosten für den Ankauf der Grundstücke werden alle Bieter gleichbehandelt.
Die Baumaßnahmen sind so fertigzustellen, dass die Oberschule, Sporthalle und Sportplatz sowie Jugendclub ihren Betrieb spätestens bis 14.06.2026 zur Verfügung stehen. Eine frühere Fertigstellung der Oberschule ist anzustreben, z. B. durch eine Teilabnahme und Nutzung der Oberschule.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen hat der Auftragnehmer die Gebäude an die Gemeinde zu vermieten. Der Mietvertrag soll eine Kaufoption für die Grundstücke und die aufstehenden Gebäude nach 10 und nach 20 Jahren beinhalten.
Derzeit prüft die Gemeinde neben den beiden oben benannten Optionen einen Ankauf der Oberschule direkt nach Fertigstellung. Der haushaltsrechtliche Rahmen ist dafür noch nicht gegeben, diese Option soll dennoch im Verfahren berücksichtigt werden.
Neben dem Preis werden auch die qualitativen Zuschlagskriterien für Architektur und Städtebau, Organisation und Funktionalität sowie Nachhaltigkeit und Folgekosten sowie die Planungs- und Bauzeit Gegenstand der Bewertung.
Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüros) erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweiligen Punktewertung.
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Eignungskriterien Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten, es sei denn, vom Bewerber wurde eine in der Bekanntmachung genannte Mindestanforderung nicht erfüllt. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei TWB Matrix.pdf beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die TWB Matrix, die Vergabeunterlagen Teile A bis D sowie ein vom Bewerber auszufüllendes Bewerberformblatt im xlsx Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.
Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das die Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Da die Gebäude vom Investor nach den Vorgaben der Gemeinde geplant und gebaut werden sollen, handelt es sich um einen Bauauftrag nach § 103 Abs. 3 GWB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für den Investor/Bewerber (A), Generalunternehmer Bau (B) sowie für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro (C) abzugeben.
Beabsichtigt ein Wirtschaftsteilnehmer, mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Referenzen, die auf verschiedene Kriterien zutreffen, können mehrfach genannt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder in Summe gewertet. Ist der Bewerber eine Projektgesellschaft, die für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Investor/Bewerber:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.).
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
B) für den Generalunternehmer Bau:
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.).
B2. Eigenerklärungen,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
C) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
C1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
C2. Eigenerklärungen,
- dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
- dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
A) für den Investor/Bewerber:
A3. Nachweis des Investors, dass er in der Lage ist, die notwendigen Investitionsleistungen zu finanzieren (durch Finanzierungsbereitschaftserklärungen eines oder mehrerer Kreditinstitute, Erklärung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über das Vorhandensein der notwendigen Liquidität).
B) für den Generalunternehmer Bau:
B3. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) für Bauleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
C) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
C3. Verpflichtungserklärung des Architekturbüros (gem. § 47 VgV), im Falle einer Auftragserteilung auf das Angebot des Hauptauftragnehmers/ Bieters die zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen zu erbringen.
C4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/ Architekturbüros, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate.
Zu A3. Für den Nachweis der Finanzierung sind Bereitschaftserklärungen von bis zu zwei Kreditinstituten einzureichen oder eine Erklärung zur Finanzierung der Maßnahmen durch Eigenmittel und Erklärung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfer. Für den Nachweis gibt es eine Punkteverteilung, siehe TWB-Matrix.pdf, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
B) für den Generalunternehmer Bau:
Ref Bau) Referenzen Bau: Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude oder Sporthallen oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad (schlüsselfertig als GU/GÜ oder TU/TÜ).
C) für den Entwurfsverfasser/ Architekturbüro:
Ref Planung) Referenzen Architektur: Referenzen für realisierte Bauten, insbesondere Schulen oder Sporthallten oder Gebäuden mit vergleichbarem konstruktiv-technischem Schwierigkeitsgrad.
Für jeden Leistungsteil sind jeweils bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte anzugeben, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Ref Bau: Referenzen Bau
- Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 bis zum Tag der Veröffentlichung fertiggestellt worden sein (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes).
- Gesamtprojektkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 3 Mio. EUR netto
- (mehrgeschossige) Neubauten mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad, gewertet werden alle Gebäudetypen gem. HOAI 10.2 Objektliste Gebäude in den Honorarzonen III-V, außer Einfamilienhäuser, Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe, Ladenbauten und Discounter.
Ref Planung: Referenzen Architektur
- Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 bis zum Tag der Veröffentlichung geplant worden sein (Zeitraum der Planungsleistung).
- Gesamtprojektkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 2 Mio. EUR netto
- (mehrgeschossige) Neubauten mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad, gewertet werden alle Gebäudetypen gem. HOAI 10.2 Objektliste Gebäude in den Honorarzonen III-V, außer Einfamilienhäuser, Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe, Ladenbauten und Discounter
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß HOAI erbracht worden sein
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die im Formblatt geforderten Angaben vollständig vorliegen. Insgesamt werden jeweils maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich. Der verlängerte Referenzzeitraum wurde im Einklang mit § 6a Abs. 3 a) VOB/A EU gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Sicherheit für Vertragserfüllung. Vom Bieter ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft des Generalunternehmers Bau in Höhe von 5 % der Nettobaukosten innerhalb von 18 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird dringend empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im Excel- als auch im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 6 Monate" bzw. "nicht älter als 13 Monate" dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber, Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, bekommt nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Erstangebots eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Planung eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR gezahlt. Entschädigungen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDG654U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rangsdorf.de