HPol Hochschule der Polizei Oranienburg, Neubau Anwärterunterkünfte (inkl. Parkhaus) und zugehöriger Freianlagen, Generalunternehmerleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPol Hochschule der Polizei Oranienburg, Neubau Anwärterunterkünfte (inkl. Parkhaus) und zugehöriger Freianlagen, Generalunternehmerleistungen
Generalunternehmerleistungen
(vollumfängliche gewerkeübergreifende Bauleistungen inkl. Wartungsleistungen, ergänzende Planungsleistungen, Koordinations- und Überwachungsleistungen)
HPol Hochschule der Polizei Oranienburg, Neubau Anwärterunterkünfte Berliner Straße 45A 16515 Oranienburg
Errichtung eines Wohnunterkunftsgebäudes mit 200 Doppelappartements, Gemeinschaftsräumen und Verwaltungsflächen, Stahlbeton, Dämmfassade, Fertigbadzellen, (Errichtung eines Parkhauses) Stahlverbundkonstruktion, Splitlevel, für 166 Pkw und 300 Fahrräder, Außenanlagen (Wege, Straßen, Plätze Beleuchtung, (Grillplatz)), Ver- und Entsorgungsleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb,
nach Aufhebung eines Offenen Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MIB Märkische Ingenieur Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wriezen
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 16269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYWW19A7SN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]