Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0437/2022-61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße
Gegenstand der Vergabe ist die Umsetzung des Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße (IEQK). Das Konzept wurde im August 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung gebilligt. Im September 2022 gewährte die KFW den Zuschuss aus dem Förderprogramm 432 "Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" zur Durchführung des energetischen Sanierungsmanagements.
Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg
Das Sanierungsmanagement soll bei der Umsetzung des integrierten energetischen Quartierskonzepts folgende Aufgaben übernehmen:
3.1 Projektsteuerung und Qualitätsmanagement der Maßnahmenumsetzung
- Koordination und Kontrolle der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des Integrierten energetischen Quartierskonzepts Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße
- Initiierung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Konzepts in Absprache mit dem Auftraggeber
- Erkennen und Bearbeitung von Umsetzungshemmnissen, Controlling und Erfolgskontrolle
- Aufbau und Leitung eines Lenkungskreises, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen der Lenkungsrunde
- Abstimmung mit der Stadtverwaltung über das genaue Vorgehen bei der Maßnahmenumsetzung
- zentrale Beratungsstelle für fachliche Fragen der energetischen Sanierung von Objekten, sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gebäudeeigentümer, interessierte Bürger und weitere Beteiligte
- bei Bedarf Hinzuziehung von zusätzlicher externer Expertise einschließlich Durchführung der Vergabe im Auftrag der Stadt Oranienburg
3.2 Aktivierung und Vernetzung der Akteure
- Aufbau eines Netzwerks der relevanten Beteiligten im Quartier
- Information und Motivation der relevanten Akteure
- Bürger zu energetischen Maßnahmen anregen, interessieren und zu energiesparendem und klimagerechtem Verbrauchsverhalten ermuntern
3.3 Öffentlichkeitsarbeit
- Aufbau eines Quartiersbüros als zentrale Anlaufstelle
- Koordinierung und inhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation, Durchführung und Moderation von Schulungsangeboten und Informationsveranstaltungen
- Unterstützung bei der Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien
3.4 Monitoring und Evaluierung des Umsetzungsprozesses
- Monitoring und Evaluierung des Umsetzungsprozesses auf Grundlage von definierten messbaren Kennzahlen und Indikatoren gemäß energetischem Quartierskonzept, Prüfung, Fortschreibung der Ziele und Indikatoren
- Definition messbarer Kennzahlen und Indikatoren
- Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von relevanten Daten
- Zusammenfassung der Fortschritte und Ergebnisse im Quartier in einem jährlichen Kurzbericht mit Reflexion der Ausgangssituation
3.5 Unterstützung bei der Entwicklung von Finanzierungkonzepten und Fördermittelakquise
- Verknüpfung der energetischen Stadtsanierung mit anderen Förderprogrammen (insbesondere Städtebauförderung), Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln
- Beratung hinsichtlich Fördermöglichkeiten von energetisch sinnvollen Maßnahmen sowie zur Elektromobilität
- Beratung und Begleitung bei Förderanträgen, Abstimmung mit den Bewilligungsstellen
3.6 Ergebnisdokumentation
- Erstellung von jährlichen Kurzberichten und der Abschlussdokumentation
- Fotografische Dokumentation
- Berichterstattung an den Lenkungskreis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR165HH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.