GKK Grundschule und Kita Potsdam Krampnitz - Tischlerarbeiten Innentüren / Fenster Holz Referenznummer der Bekanntmachung: 300.200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKK Grundschule und Kita Potsdam Krampnitz - Tischlerarbeiten Innentüren / Fenster Holz
Tischlerarbeiten Innentüren / Fenster Holz
Entwicklungsbereich Krampnitz 14476 Potsdam
1.Baustelleneinrichtung
2. Neubau
- Holztüren mit Stahlblockzargen, 1-flügelig
- Holztüren mit Stahlblockzargen, 2-flügelig
- Holztür mit Stahl-Umfassungszarge
- Holztüren mit Stahl-Umfassungszarge und Schallschutz
- Holztüren mit Stahl-Umfassungszarge und erhöhten Brandschutz
- Holzrahmentüre mit Stockzarge
- Durchgangs-Umfassungszargen
- Innenfenster Holz
- Technische Einbauteile Neubau
- Sonstiges Neubau
- Technische Bearbeitung
3. Altbau
- Holztüren mit Stahlumfassungszarge
- Holztüren mit Stahlumfassungszarge und Schallschutz
- Holztüren mit Stahlumfassungszarge und erhöhten Brandschutz
- Holztüren mit Stahlblockzargen
- Holztüren mit Stahlblockzargen, 1-flügelig
- Holzrahmentür mit Stockzarge
- Holzschiebetüren
- Kita-Türen mit Fingerklemmschutz
- Innenausbau Holz
- Durchgangszargen
- Technische Einbauteile Altbau
- Sonstiges Altbau
- Technische Bearbeitung
4. Nachweisarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYHYWW1CVKT0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland